Betreff
Wahl der Vertreter/innen für die Trägerversammlung des Jobcenters Landkreis Kaiserslautern
Vorlage
1351/2019
Aktenzeichen
1.1/gh/11141
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach Nummer 1 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 19.10.2010 zum Jobcenter Landkreis Kaiserslautern i. V. m. § 5 Abs. 1 der Vereinbarung vom 06.10.2004 nach §§ 53 ff SGB X über die Gründung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft gemäß § 44 b SGB II entsendet der Landkreis neben dem für das Aufgabengebiet „Jugend und Soziales“ zuständigen Geschäftsbereichsleiter – drei weitere Mitglieder.

 

Für die Besetzung der Trägerversammlung gilt ab 01.01.2011 § 44 c SGB II.  Danach entsendet jeder Träger je zur Hälfte die Mitglieder der Trägerversammlung. Der Anteil der Vertreter des Landkreises in der Trägerversammlung, wird wie bisher durch den für das Aufgabengebiet „Jugend und Soziales“ zuständigen Geschäftsbereichsleiter und drei weiteren Mitgliedern erfolgen.

Da eine nähere Ausgestaltung im Gesetz nicht getroffen ist, entscheidet über die Entsendung von drei weiteren Mitgliedern und deren Stellvertretern der Kreistag.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag wählt 3 Mitglieder in die Trägerversammlung des Jobcenters Landkreis sowie deren Stellvertreter.