Betreff
Wahl der Vertreter/innen für den Aufsichtsrat der Pfaff-Gemeinnützigen Arbeitsförderungsgesellschaft mbH (PGA)
Vorlage
1352/2019
Aktenzeichen
1.1/gh/11141
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Gemäß § 57
Landkreisordnung i. V. m. § 88 Gemeindeordnung und §§ 7, 12 Abs. 2 lit. d der
Satzung der PFAFF-Gemeinnützigen Arbeitsförderungsgesellschaft mbH (PGA)
entsendet der Landkreis 3 Mitglieder in den Aufsichtsrat.
Gemäß § 57 LKO i.V.m.
§ 88 Abs. 1 GemO vertritt der Landrat den Landkreis kraft Amtes.
Weiterhin sind
widerruflich 2 Vertreter/innen zu wählen und jeweils persönliche
Stellvertreter/innen.
Für das
Wahlverfahren gilt § 39 LKO entsprechend.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag wählt
zwei Vertreter und jeweils persönliche Stellvertreter.