Betreff
Wahl der Vertreter/innen für den Aufsichtsrat der Pfaff-Gemeinnützigen Arbeitsförderungsgesellschaft mbH (PGA)
Vorlage
1352/2019
Aktenzeichen
1.1/gh/11141
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 57 Landkreisordnung i. V. m. § 88 Gemeindeordnung und §§ 7, 12 Abs. 2 lit. d der Satzung der PFAFF-Gemeinnützigen Arbeitsförderungsgesellschaft mbH (PGA) entsendet der Landkreis 3 Mitglieder in den Aufsichtsrat.

 

Gemäß § 57 LKO i.V.m. § 88 Abs. 1 GemO vertritt der Landrat den Landkreis kraft Amtes.

 

Weiterhin sind widerruflich 2 Vertreter/innen zu wählen und jeweils persönliche Stellvertreter/innen.

 

Für das Wahlverfahren gilt § 39 LKO entsprechend.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag wählt zwei Vertreter und jeweils persönliche Stellvertreter.