Betreff
Bildung und Wahl eines Mitgliedes in den gemeinsamen Beirat für Weiterbildung Stadt und Landkreis Kaiserslautern
Vorlage
1355/2019
Aktenzeichen
1.1/gh/11141
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 24 Weiterbildungsgesetz (WBG) ist für jeden Landkreis ein Beirat für Weiterbildung zu errichten. Für kreisfreie Städte und Landkreise, die sich zur gemeinsamen Aufgabenerfüllung entschließen, soll statt je eines Beirates ein gemeinsamer Beirat errichtet werden.

 

In der Kreistagssitzung vom 14.12.1998 hat der Kreistag der Bildung eines gemeinsamen Beirates für Weiterbildung von Stadt und Landkreis Kaiserslautern zugestimmt.

 

In dem gemeinsamen Beirat für Weiterbildung ist der Landkreis mit einem Mitglied vertreten.

 

Ein/e Stellvertreter/in ist dafür nicht zu benennen.

 

Für das Wahlverfahren gilt § 39 LKO sinngemäß.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

a)      Es wird weiterhin ein gemeinsamer Beirat gebildet

b)      Wahl eines Mitglieds