Sachverhalt:
Gemäß § 49 b
Landkreisordnung (LKO) in Verbindung mit § 1 der Satzung über die Bildung eines
Beirates für ältere Menschen ist dieser zu bilden.
Gemäß § 3 der
Satzung des Landkreises Kaiserslautern über die Bildung eines Beirats für
ältere Menschen vom 13.09.2004, zuletzt geändert
durch Beschluss des Kreistages vom 24.06.2019, besteht der Ausschuss aus 12
Mitgliedern.
Aufgrund der
Satzungsänderung soll der Beirat nur noch aus 12 Mitgliedern bestehen. Im
Ausschuss sollen 6 Mitglieder auf Vorschlag der im Kreistag vertretenen
Fraktionen und 6 Mitglieder auf Vorschlag der Verbandsgemeinden des Landkreises
Kaiserslautern vertreten sein.
Es sind
Stellvertreter/innen zu wählen.
Für die Wahl gelten § 39 LKO entsprechend.
Beschlussvorschlag:
Es sind folgende
Beschlüsse zu fassen:
a) Wahl der Mitglieder und ihrer
Stellvertreter/innen auf Vorschlag des Kreistages
b) Wahl der Mitglieder und ihrer
Stellvertreter/innen auf Vorschlag der Verbandsgemeinden