Betreff
Bildung und Wahl des Schulträgerausschusses
Vorlage
1357/2019
Aktenzeichen
1.1/gh/11141
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 90 Schulgesetz (SchulG) bilden die Schulträger nach den Bestimmungen der Landkreisordnung zur Beratung bei den ihnen obliegenden Aufgaben einen Schulträgerausschuss.

 

Dem Schulträgerausschuss sollen auch an den Schulen des Schulträgers tätige Lehrer und gewählte Elternvertreter/innen angehören; dabei soll jede Schulart angemessen berücksichtigt werden. Sofern den Schulen des Schulträgers berufsbildende Schulen angehören, sollen dem Schulträgerausschuss auch Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber/innen angehören.

 

Bislang waren alle Schularten und Schulen in der Trägerschaft des Landkreises im Schulträgerausschuss vertreten. Es gilt festzulegen, ob hieran festgehalten werden soll oder ob nur noch eine Schule der jeweiligen Schulart vertreten sein soll.

 

Der Kreistag kann die Zahl der Mitglieder gemäß § 37 Abs. 2 LKO festlegen, wobei mindestens die Hälfte der Mitglieder eines Ausschusses Mitglieder des Kreistages sein sollen (§ 37 Abs. 1 Satz 2 LKO).

 

Im Landkreis Kaiserslautern setzt sich der Schulträgerausschuss aus 14 vom Kreistag gewählten Kreistagsmitgliedern und 12 vom Kreistag auf Vorschlag der Schulen gewählten Lehrkräften, gewählten Elternvertreter/innen sowie Arbeitnehmer/innen – und Arbeitgeber/innen-Vertreter zusammen. Auf die gewählten Elternvertreter/innen entfallen 5 Mitglieder und Stellvertreter/innen und zwar jeweils ein Mitglied auf Vorschlag der Berufsbildenden Schule Landstuhl, des Gymnasiums Ramstein-Miesenbach, des Gymnasiums Landstuhl, der Jakob-Weber-Schule Landstuhl und der Hans-Zulliger-Schule Enkenbach-Alsenborn.

Beschlussvorschlag:

 

Es sind folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1)      Festlegung ob sämtliche Schularten und Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Kaiserslautern im Schulträgerausschuss vertreten sein sollen

 

2)      Festlegung der Zahl der Mitglieder (14)

 

3)      Festlegung der Zahl der Kreistagsmitglieder und der sonstigen wählbaren Bürger/innen des Landkreises

 

4)      Zusammensetzung, Zahl und Wahl der sonstigen wählbaren Bürger/innen

 

a)   Anzahl der gewählten Elternvertreter/innen (5)

b)      Anzahl der Lehrervertreter/innen (5)

c)       Anzahl der Arbeitnehmervertreter/innen (1)

d)      Anzahl der Arbeitgeber/innen (1).

 

Die Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter/innen durch den Kreistag erfolgt:

 

a)      auf Vorschlag der jeweiligen Schule

b)      auf Vorschlag der jeweiligen Schule

c)       auf Vorschlag der Berufsbildenden Schule Landstuhl

d)      auf Vorschlag der Berufsbildenden Schule Landstuhl.

 

Die Amtszeit der Mitglieder nach Ziffer 4 endet im Fall der Ziffer

 

4a) mit Ende der Amtszeit als gewählte/r Elternvertreter/in

4b) mit Ausscheiden der/des Lehrers/in.

 

Die Amtszeit endet im Übrigen für alle Mitglieder mit Wegfall der Voraussetzungen der Wählbarkeit entsprechend §§ 4, 1 KWG i. V. m. § 90 Abs. 2 Schulgesetz.

 

5)      a) Wahl der Mitglieder und ihrer Stellvertreter/innen des Kreistages;

 

b) Wahl der Mitglieder und ihrer Stellvertreter/innen der Schulen;

     Vorgeschlagen sind:

              

                Gymnasium Landstuhl:

EV: Frau Susanne Schohl, Vertreterin: Frau Heike Blanz

LV: Frau Andrea Meiswinkel, Vertreter: Herr Frank Dick

 

Gymnasium Ramstein-Miesenbach:
EV: Herr Andreas Franz, Vertreter: Herr Thomas Layes

LV: Frau Dr. Sonja Tophofen, Vertreter: Herr Martin Hauter

 

Jakob-Weber-Schule Landstuhl:

EV: Frau Melanie Storck, Vertreterin: Frau Marina Kerchner

LV: Frau Andrea Schmitt, Vertreterin: Frau Kerstin Kreuscher

 

Hans-Zulliger-Schule Enkenbach-Alsenborn:

EV: Frau Amadea Weber, Vertreterin: Frau Natascha Tanatmis

LV: Frau Silke Steig-Flick, Vertreterin: Frau Regine Thimm

 

BBS Landstuhl:
EV: Herr Jonny Günter, Vertreter: Frau Christine Günther

LV: Herr Uwe Kleu, Vertreter: Herr Stefan Wolf

Arbeitnehmervertreter: Herr Michael Klein, Vertreter: Alexander Ulrich

Arbeitgebervertreter: Herr André Morio, Vertreter: -