Sachverhalt:
Gemäß § 90
Schulgesetz (SchulG) bilden die Schulträger nach den Bestimmungen der
Landkreisordnung zur Beratung bei den ihnen obliegenden Aufgaben einen
Schulträgerausschuss.
Dem
Schulträgerausschuss sollen auch an den Schulen des Schulträgers tätige Lehrer
und gewählte Elternvertreter/innen angehören; dabei soll jede Schulart
angemessen berücksichtigt werden. Sofern den Schulen des Schulträgers
berufsbildende Schulen angehören, sollen dem Schulträgerausschuss auch
Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber/innen angehören.
Bislang waren alle
Schularten und Schulen in der Trägerschaft des Landkreises im
Schulträgerausschuss vertreten. Es gilt festzulegen, ob hieran festgehalten
werden soll oder ob nur noch eine Schule der jeweiligen Schulart vertreten sein
soll.
Der Kreistag kann
die Zahl der Mitglieder gemäß § 37 Abs. 2 LKO festlegen, wobei mindestens die
Hälfte der Mitglieder eines Ausschusses Mitglieder des Kreistages sein sollen
(§ 37 Abs. 1 Satz 2 LKO).
Im Landkreis Kaiserslautern setzt sich der Schulträgerausschuss aus 14 vom Kreistag gewählten Kreistagsmitgliedern und 12 vom Kreistag auf Vorschlag der Schulen gewählten Lehrkräften, gewählten Elternvertreter/innen sowie Arbeitnehmer/innen – und Arbeitgeber/innen-Vertreter zusammen. Auf die gewählten Elternvertreter/innen entfallen 5 Mitglieder und Stellvertreter/innen und zwar jeweils ein Mitglied auf Vorschlag der Berufsbildenden Schule Landstuhl, des Gymnasiums Ramstein-Miesenbach, des Gymnasiums Landstuhl, der Jakob-Weber-Schule Landstuhl und der Hans-Zulliger-Schule Enkenbach-Alsenborn.
Beschlussvorschlag:
Es sind folgende
Beschlüsse zu fassen:
1) Festlegung
ob sämtliche Schularten und Schulen in der Trägerschaft des Landkreises
Kaiserslautern im Schulträgerausschuss vertreten sein sollen
2) Festlegung
der Zahl der Mitglieder (14)
3) Festlegung
der Zahl der Kreistagsmitglieder und der sonstigen wählbaren Bürger/innen des
Landkreises
4) Zusammensetzung,
Zahl und Wahl der sonstigen wählbaren Bürger/innen
a) Anzahl der gewählten
Elternvertreter/innen (5)
b)
Anzahl
der Lehrervertreter/innen (5)
c)
Anzahl
der Arbeitnehmervertreter/innen (1)
d)
Anzahl
der Arbeitgeber/innen (1).
Die Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter/innen durch den
Kreistag erfolgt:
a)
auf
Vorschlag der jeweiligen Schule
b)
auf
Vorschlag der jeweiligen Schule
c)
auf
Vorschlag der Berufsbildenden Schule Landstuhl
d)
auf
Vorschlag der Berufsbildenden Schule Landstuhl.
Die Amtszeit der Mitglieder nach Ziffer 4 endet im Fall der Ziffer
4a) mit Ende der Amtszeit als gewählte/r Elternvertreter/in
4b) mit Ausscheiden der/des Lehrers/in.
Die Amtszeit endet im Übrigen für alle Mitglieder mit Wegfall der
Voraussetzungen der Wählbarkeit entsprechend §§ 4, 1 KWG i. V. m. § 90 Abs. 2
Schulgesetz.
5) a)
Wahl der Mitglieder und ihrer Stellvertreter/innen des Kreistages;
b)
Wahl der Mitglieder und ihrer Stellvertreter/innen der Schulen;
Vorgeschlagen sind:
Gymnasium
Landstuhl:
EV: Frau Susanne Schohl, Vertreterin: Frau Heike Blanz
LV: Frau Andrea Meiswinkel, Vertreter: Herr Frank Dick
Gymnasium Ramstein-Miesenbach:
EV: Herr Andreas Franz, Vertreter: Herr Thomas Layes
LV: Frau Dr. Sonja Tophofen, Vertreter: Herr Martin Hauter
Jakob-Weber-Schule Landstuhl:
EV: Frau Melanie Storck, Vertreterin: Frau Marina Kerchner
LV: Frau Andrea Schmitt, Vertreterin: Frau Kerstin Kreuscher
Hans-Zulliger-Schule Enkenbach-Alsenborn:
EV: Frau Amadea Weber, Vertreterin: Frau Natascha Tanatmis
LV: Frau Silke Steig-Flick, Vertreterin: Frau Regine Thimm
BBS Landstuhl:
EV: Herr Jonny Günter, Vertreter: Frau Christine Günther
LV: Herr Uwe Kleu, Vertreter: Herr Stefan Wolf
Arbeitnehmervertreter: Herr Michael Klein, Vertreter: Alexander Ulrich
Arbeitgebervertreter: Herr André Morio, Vertreter: -