Sachverhalt:
Gemäß §§ 14,15
Landesplanungsgesetz (LPIG) i. V. m. § 6 Absatz 1 Nr. 2 der Satzung der
Planungsgemeinschaft Westpfalz (PGW) besteht die Regionalvertretung aus dem
Landrat und 6 vom Kreistag zu wählenden weiteren
Personen. Diese sind in entsprechender Anwendung des § 39 Landkreisordnung
(LKO) zu wählen.
Mindestens die
Hälfte der zu entsendenden Mitglieder sind aus Vorschlägen der
Vertretungsorgane der Verbandsgemeinden zu wählen (§ 6 Abs. 2 der Satzung der
Planungsgemeinschaft Westpfalz).
Es ist anzustreben,
dass Frauen und Männer in der Regionalvertretung in gleicher Zahl vertreten
sind.
Es sind
Stellvertreter/innen zu wählen.
Beschlussvorschlag:
Es sind 6
Mitglieder und ihre Stellvertreter zu wählen.
1.
3
Mitglieder auf Vorschlag des Kreistages.
2.
3
Mitglieder auf Vorschlag der Verbandsgemeinden.