Betreff
Wahl der Mitglieder der Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Westpfalz (PGW)
Vorlage
1361/2019
Aktenzeichen
1.1/gh/11141
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß §§ 14,15 Landesplanungsgesetz (LPIG) i. V. m. § 6 Absatz 1 Nr. 2 der Satzung der Planungsgemeinschaft Westpfalz (PGW) besteht die Regionalvertretung aus dem Landrat und 6 vom Kreistag zu wählenden weiteren Personen. Diese sind in entsprechender Anwendung des § 39 Landkreisordnung (LKO) zu wählen.

 

Mindestens die Hälfte der zu entsendenden Mitglieder sind aus Vorschlägen der Vertretungsorgane der Verbandsgemeinden zu wählen (§ 6 Abs. 2 der Satzung der Planungsgemeinschaft Westpfalz).

 

Es ist anzustreben, dass Frauen und Männer in der Regionalvertretung in gleicher Zahl vertreten sind.

 

Es sind Stellvertreter/innen zu wählen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Es sind 6 Mitglieder und ihre Stellvertreter zu wählen.

 

1.                   3 Mitglieder auf Vorschlag des Kreistages.

2.                   3 Mitglieder auf Vorschlag der Verbandsgemeinden.