Betreff
Haushaltssatzung - Haushaltsplan 2019 hier: Haushaltsverfügung durch die ADD
Vorlage
1390/2019
Aktenzeichen
1.3/lt/11612
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Kreistag des Landkreises Kaiserslautern hat in der Sitzung am 18.03.2019 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2019 beschlossen. Der Kreisumlagesatz wurde auf 42,25% festgesetzt; der Jahresüberschuss betrug 96.680 €.

 

Mit dem Fristunterbrechungsschreiben der ADD Trier vom 03.05.2019 hinterfragte die Kommunalaufsicht die im Haushalt bei Produkt 3130 „Hilfen für Asylbewerber“ abgebildete Ertragssteigerung um 2 Mio. € von 1,91 Mio. € auf 3,91 Mio. €. Dieser Ansatz erscheint nach Ansicht der ADD Trier überhöht und nicht mit dem Grundsatz der Haushaltswahrheit vereinbar.

 

Mit Schreiben vom 23.05.2019 nahmen wir hierzu ausführlich Stellung. Wir verwiesen darauf, dass beim Landkreis Kaiserslautern die anteilige 35 Mio. €-Pauschale für die Unterbringung Asylbegehrender nach der ersten Entscheidung des BAMF und für weitere aufgenommene Personengruppen (z. B. Geduldete oder unerlaubt Eingereiste) bei Weitem nicht mehr auskömmlich ist. Eine Evaluation der 35 Mio. €-Pauschale war zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden im Zuge der Reform des Landesaufnahmegesetzes 2015 vereinbart, eine Abfrage der Ausgaben und Einnahmen für die Jahre 2016 und 2017 wurde bereits im Juni 2018 gestartet. Frau Ministerpräsidentin Dreyer hatte im Rahmen des kommunalen Flüchtlingsgipfels im November 2018 den Landkreisen und kreisfreien Städten in diesem Zusammenhang noch eine auskömmliche Kostenerstattung bei den Asylbewerberkosten nach erfolgter Evaluation in Aussicht gestellt.

 

Im Vertrauen auf das Verantwortungsbewusstsein des Landes für die Kostenübernahme und im Hinblick darauf, dass das Evaluationsergebnis eigentlich schon für Ende Oktober 2018 vorgesehen war, wurde die Ertragsseite im Plan 2019 bei Produkt 3130 „Hilfen für Asylbewerber“ im Plan 2019 auf das ursprüngliche Niveau 2018 (vor dem Nachtrag) angehoben.

 

Mit Schreiben vom 10.05.2019 teilte die Staatskanzlei der Ministerpräsidentin mit, dass die Evaluation bis heute leider nicht abgeschlossen werden konnte, da offensichtlich noch 4 kreisfreie Städte die erforderlichen Daten nicht geliefert hätten. Alle 24 Landkreise haben ihre Daten bereits komplett zur Verfügung gestellt.

 

Mit Haushaltsverfügung der ADD Trier vom 27.05.2019, welche der Beschlussvorlage beigefügt ist, beanstandet die ADD Trier nun den Beschluss des Kreistages vom 18.03.2019 über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2019.

Die ADD Trier führt in der Begründung an (siehe Seite 12 ff. der Haushaltsverfügung), dass die Ertragssteigerung von 2 Mio. € im Bereich Asylbewerber aufgrund des Verstoßes gegen den Grundsatz der Haushaltswahrheit aus aufsichtsbehördlicher Sicht nicht nachvollzogen und anerkannt werden kann. Bei Nichtanerkennung des o. g. Ansatzes weist der Ergebnishaushalt 2019 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.903.320 € aus, der Finanzmittelüberschuss im Finanzhaushalt weist unter Berücksichtigung der KEF-Mindesttilgung eine Unterdeckung in Höhe von 4.647.005 € aus. Der Haushaltsausgleich ist somit nicht gegeben.

 

Die ADD Trier ordnet an, dass der Landkreis Kaiserslautern bis zum 17.06.2019 eine Haushaltssatzung zu beschließen hat, die dem Grundsatz der Haushaltswahrheit entspricht und durch nachhaltige, nachweisbare und strukturelle Veränderungen den gesetzlichen Haushaltsausgleich ausweist. Sofern der Kreistag keinen Beschluss fasst, der diesen Anforderungen entspricht, wird die ADD Trier diesen durch aufsichtsbehördliche Maßnahmen ersetzen. Die ADD Trier hat die Ersatzvornahme angedroht.

 

Hierzu auf Seite 18 der Haushaltsverfügung:

„Sofern der Kreistag keinen den o. g. Entscheidungen genügenden Beschluss fasst, weise ich bereits jetzt darauf hin, dass ich beabsichtige, diesen durch aufsichtsbehördliche Maßnahmen zu ersetzen und wie in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 einen angemessenen Umlagesatz per Ersatzvornahme festzulegen“.

 

Weiter kommt die ADD Trier nach Erörterung der Umlageanspannung im Landkreis Kaiserslautern in der Verfügung zu folgendem Schluss:

„Aufsichtsbehördlich wird daher für die kreisangehörigen Gemeinden ein um 2,0 v. H. erhöhter Kreisumlagesatz als verträglich angesehen“.

 

Die Genehmigung des Gesamtbetrages der zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehenen Investitionskredite wurde vorerst versagt. Gleiches gilt für die Genehmigung der Verpflichtungsermächtigungen.

 

Hinsichtlich der weiteren Ausführungen und Entscheidungen der ADD Trier verweisen wir auf die beigefügte Haushaltsverfügung.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt,

 

¨       den Kreisumlagesatz 2019 auf 44,25% zu erhöhen und die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2019 entsprechend zu ändern und der ADD Trier erneut vorzulegen

 

¨     den Kreisumlagesatz 2019 nicht zu erhöhen.
             Für den Fall der Ersatzvornahme wird der Landrat ermächtigt, die erforderlichen rechtlichen      Schritte gegen die haushaltsrechtliche Verfügung der ADD im Sinne und mit Blick auf das                anhängige Klageverfahren einzulegen.

 

Der Beschluss des Kreistages ist bis längstens 17.06.2019 der ADD Trier vorzulegen.