Sachverhalt:
Der Kreistag des Landkreises
Kaiserslautern hat in der Sitzung am 18.03.2019
die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2019 beschlossen. Der Kreisumlagesatz
wurde auf 42,25% festgesetzt; der Jahresüberschuss betrug 96.680 €.
Mit dem Fristunterbrechungsschreiben
der ADD Trier vom 03.05.2019 hinterfragte die Kommunalaufsicht die im
Haushalt bei Produkt 3130 „Hilfen für Asylbewerber“ abgebildete
Ertragssteigerung um 2 Mio. € von 1,91 Mio. € auf 3,91 Mio. €. Dieser Ansatz
erscheint nach Ansicht der ADD Trier überhöht und nicht mit dem Grundsatz der
Haushaltswahrheit vereinbar.
Mit Schreiben vom 23.05.2019
nahmen wir hierzu ausführlich Stellung. Wir verwiesen darauf, dass beim
Landkreis Kaiserslautern die anteilige 35 Mio. €-Pauschale für die
Unterbringung Asylbegehrender nach der ersten Entscheidung des BAMF und für
weitere aufgenommene Personengruppen (z. B. Geduldete oder unerlaubt
Eingereiste) bei Weitem nicht mehr auskömmlich ist. Eine Evaluation der 35 Mio.
€-Pauschale war zwischen der Landesregierung und den kommunalen
Spitzenverbänden im Zuge der Reform des Landesaufnahmegesetzes 2015 vereinbart,
eine Abfrage der Ausgaben und Einnahmen für die Jahre 2016 und 2017 wurde
bereits im Juni 2018 gestartet. Frau Ministerpräsidentin Dreyer hatte im Rahmen
des kommunalen Flüchtlingsgipfels im November 2018 den Landkreisen und
kreisfreien Städten in diesem Zusammenhang noch eine auskömmliche
Kostenerstattung bei den Asylbewerberkosten nach erfolgter Evaluation in
Aussicht gestellt.
Im Vertrauen auf das Verantwortungsbewusstsein des Landes für die
Kostenübernahme und im Hinblick darauf, dass das Evaluationsergebnis eigentlich
schon für Ende Oktober 2018 vorgesehen war, wurde die Ertragsseite im Plan 2019
bei Produkt 3130 „Hilfen für Asylbewerber“ im Plan 2019 auf das ursprüngliche
Niveau 2018 (vor dem Nachtrag) angehoben.
Mit Schreiben vom 10.05.2019 teilte die Staatskanzlei der
Ministerpräsidentin mit, dass die Evaluation bis heute leider nicht
abgeschlossen werden konnte, da offensichtlich noch 4 kreisfreie Städte die
erforderlichen Daten nicht geliefert hätten. Alle 24 Landkreise haben ihre
Daten bereits komplett zur Verfügung gestellt.
Mit Haushaltsverfügung der ADD
Trier vom 27.05.2019, welche der
Beschlussvorlage beigefügt ist, beanstandet die ADD Trier nun den Beschluss des
Kreistages vom 18.03.2019 über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2019.
Die ADD Trier führt in der Begründung an (siehe Seite 12 ff. der
Haushaltsverfügung), dass die Ertragssteigerung von 2 Mio. € im Bereich Asylbewerber
aufgrund des Verstoßes gegen den Grundsatz der Haushaltswahrheit aus
aufsichtsbehördlicher Sicht nicht nachvollzogen und anerkannt werden kann. Bei
Nichtanerkennung des o. g. Ansatzes weist der Ergebnishaushalt 2019 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.903.320 €
aus, der Finanzmittelüberschuss im Finanzhaushalt weist unter Berücksichtigung
der KEF-Mindesttilgung eine Unterdeckung
in Höhe von 4.647.005 € aus. Der Haushaltsausgleich ist somit nicht
gegeben.
Die ADD Trier ordnet an, dass
der Landkreis Kaiserslautern bis zum 17.06.2019
eine Haushaltssatzung zu beschließen hat, die dem Grundsatz der
Haushaltswahrheit entspricht und durch nachhaltige, nachweisbare und
strukturelle Veränderungen den gesetzlichen Haushaltsausgleich ausweist. Sofern
der Kreistag keinen Beschluss fasst, der diesen Anforderungen entspricht, wird
die ADD Trier diesen durch aufsichtsbehördliche Maßnahmen ersetzen. Die ADD
Trier hat die Ersatzvornahme angedroht.
Hierzu auf Seite 18 der Haushaltsverfügung:
„Sofern der Kreistag keinen
den o. g. Entscheidungen genügenden Beschluss fasst, weise ich bereits jetzt
darauf hin, dass ich beabsichtige, diesen durch aufsichtsbehördliche Maßnahmen
zu ersetzen und wie in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 einen angemessenen
Umlagesatz per Ersatzvornahme festzulegen“.
Weiter kommt die ADD Trier nach Erörterung der Umlageanspannung im
Landkreis Kaiserslautern in der Verfügung zu folgendem Schluss:
„Aufsichtsbehördlich wird
daher für die kreisangehörigen Gemeinden ein um 2,0 v. H. erhöhter Kreisumlagesatz
als verträglich angesehen“.
Die Genehmigung des Gesamtbetrages der zur Finanzierung von
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehenen
Investitionskredite wurde vorerst versagt. Gleiches gilt für die Genehmigung
der Verpflichtungsermächtigungen.
Hinsichtlich der weiteren Ausführungen und Entscheidungen der ADD Trier
verweisen wir auf die beigefügte Haushaltsverfügung.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag
beschließt,
¨ den Kreisumlagesatz 2019 auf 44,25% zu
erhöhen und die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2019 entsprechend zu ändern
und der ADD Trier erneut vorzulegen
¨ den Kreisumlagesatz 2019 nicht zu erhöhen.
Für den Fall der
Ersatzvornahme wird der Landrat ermächtigt, die erforderlichen rechtlichen Schritte gegen die haushaltsrechtliche
Verfügung der ADD im Sinne und mit Blick auf das anhängige Klageverfahren einzulegen.
Der Beschluss des
Kreistages ist bis längstens 17.06.2019 der ADD Trier vorzulegen.