Betreff
Satzung des Landkreises Kaiserslautern über die Bildung eines Beirates für ältere Menschen - Änderung der Satzung
Vorlage
1392/2019
Aktenzeichen
4.2/3117
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 13.09.2004 auf Grund der §§ 17 und 49b der Landkreisordnung (LKO) die Satzung des Landkreises Kaiserslautern über die Bildung eines Beirats für ältere Menschen beschlossen.

§ 3 Abs. 1 der Satzung legt die Anzahl der Beiratsmitglieder auf 18 fest. § 3 Abs. 2 der Satzung legt fest, dass 9 Mitglieder auf Vorschlag der im Kreistag vertretenen Fraktionen und 9 Mitglieder auf Vorschlag der Verbandsgemeinden des Landkreises Kaiserslautern (je ein Mitglied pro Verbandsgemeinde) vom Kreistag gewählt werden.

 

Bedingt durch die Kommunalreform umfasst der Landkreis Kaiserslautern ab 01.07.2019 künftig sechs Verbandsgemeinden. Es wird daher vorgeschlagen, § 3 der Satzung wie folgt anzupassen (Änderungen sind in Fettdruck und durch Unterstreichung hervorgehoben):

 

§ 3 Bildung und Mitglieder

(1)    Der Beirat für ältere Menschen hat 12 Mitglieder

(2)    Die Mitglieder des Beirats werden vom Kreistag für die Dauer der Wahlzeit des Kreistags gewählt, und zwar

6 Mitglieder auf Vorschlag der im Kreistag vertretenen Fraktionen

6 Mitglieder auf Vorschlag der Verbandsgemeinden des Landkreises Kaiserslautern (je ein Mitglied pro Verbandsgemeinde); der Vorschlag soll auf Grund eines Beschlusses des Verbandsgemeinderates erfolgen.

(3)    Für die Wahl von Ersatzpersonen gilt Absatz 2 entsprechend

(4)    Die Mitglieder des Beirats für ältere Menschen üben ein Ehrenamt aus. Ihre Aufwandsentschädigung richtet sich nach den Bestimmungen der Hauptsatzung.


 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, die Änderung von § 3 der Satzung über die Bildung eines Beirats für ältere Menschen wie vorgeschlagen.