Betreff
Bildung und Wahl der Mitglieder des Inklusionsausschusses
Vorlage
1396/2019
Aktenzeichen
1.1/gh/11141
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 37 Abs. 1 Landkreisordnung (LKO) kann der Kreistag für bestimmte Aufgabenbereiche Ausschüsse bilden. Bisher war kein Inklusionsausschuss gebildet. Dies ist zur Wahrung der Interessen der behinderten Menschen in der Legislaturperiode 2019-24 vorgesehen.

 

Nach § 37 Abs. 2 LKO bestimmt der Kreistag das Nähere über die Zahl, die Aufgaben und die Bezeichnung der Ausschüsse sowie die Mitgliederzahl und die Zahl der sonstigen wählbaren Bürger des Landkreises in den einzelnen Ausschüssen.

 

Der Kreistag kann die Zahl der Mitglieder gemäß § 37 Abs. 2 LKO festlegen, wobei mindestens die Hälfte der Mitglieder eines Ausschusses Mitglieder des Kreistages sein sollen (§ 37 Abs. 1 Satz 2 LKO).

Beschlussvorschlag:

 

Es sind folgende Beschlüsse zu fassen:

 

a)      Es wird ein Inklusionsausschuss gebildet.

 

b)      Der Ausschuss besteht aus 14 Mitgliedern.

 

c)       Mindestens die Hälfte der Mitglieder sollen Mitglied des Kreistages sein.

Entsprechendes gilt für die Stellvertreter der Ausschussmitglieder. Dabei sollen sonstige wählbare Bürger durch sonstige wählbare Bürger und Mitglieder des Kreistages durch Mitglieder des Kreistages vertreten werden.

 

d)      Wahl der Mitglieder und ihrer Stellvertreter.