Betreff
Hauptsatzung des Landkreises Kaiserslautern; Änderung
Vorlage
1405/2019
Aktenzeichen
1.1/cz/11141
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 18 Landkreisordnung (LKO) haben die Landkreise eine Hauptsatzung zu erlassen, in der die nach den Bestimmungen der LKO der Hauptsatzung vorbehaltenen Angelegenheiten zu regeln sind.

 

Sie kann weitere für die Selbstverwaltung der Landkreise wichtige Fragen regeln.

 

Als Anlage beigefügt ist der Entwurf einer Änderungssatzung.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die beigefügte Änderungssatzung zur Hauptsatzung des Landkreises Kaiserslautern vom 22.08.1994.