Betreff
Hauptsatzung des Landkreises Kaiserslautern; Änderung
Vorlage
1405/2019
Aktenzeichen
1.1/cz/11141
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Gemäß § 18
Landkreisordnung (LKO) haben die Landkreise eine Hauptsatzung zu erlassen, in
der die nach den Bestimmungen der LKO der Hauptsatzung vorbehaltenen
Angelegenheiten zu regeln sind.
Sie kann weitere
für die Selbstverwaltung der Landkreise wichtige Fragen regeln.
Als Anlage
beigefügt ist der Entwurf einer Änderungssatzung.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag
beschließt die beigefügte Änderungssatzung zur Hauptsatzung des Landkreises
Kaiserslautern vom 22.08.1994.