Betreff
Wahl der Vertreter/innen des Landkreises Kaiserslautern in der Neue Energie Landkreis Kaiserslautern GmbH
Vorlage
1409/2019
Aktenzeichen
1.1/cz/11141
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Landkreis Kaiserslautern und die Pfalzwerke haben am 27.02.2015 die „Neue Energie Landkreis Kaiserslautern GmbH“ gegründet.

 

Gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages besteht der Aufsichtsrat aus höchstens 8 Mitgliedern.

 

In den Aufsichtsrat entsenden:

 

a)      der Landkreis Kaiserslautern 4 Vertreter

b)      die Pfalzwerke Projektbeteiligungsgesellschaft mbH 4 Vertreter.

 

Die Vertretung des Landkreises Kaiserslautern bestimmt sich nach § 57 LKO in Verbindung mit § 88 Abs. 1 Satz 1 GemO und § 88 Abs. 1 Satz 4 GemO. Damit ist der Landrat oder sein ständiger Vertreter geborenes Mitglied in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat.

 

Es sind drei weitere Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen.

 

Für das Wahlverfahren gilt § 39 LKO entsprechend.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag wählt 3 Vertreter (ohne Stellvertretung).