Betreff
Bildung und Wahl eines Sportausschusses
Vorlage
1413/2019
Aktenzeichen
1.1/gh/11141
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 37 Abs. 1 Landkreisordnung (LKO) kann der Kreistag für bestimmte Aufgabenbereiche Ausschüsse bilden.

 

Nach § 37 Abs. 2 LKO bestimmt der Kreistag das Nähere über die Zahl, die Aufgaben und die Bezeichnung der Ausschüsse sowie die Mitgliederzahl und die Zahl der sonstigen wählbaren Bürger des Landkreises in den einzelnen Ausschüssen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Es sind folgende Beschlüsse zu fassen:

 

a)      Es wird ein Sportausschuss gebildet.

b)      Der Ausschuss besteht aus 14 Mitgliedern.

c)       Mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder sollen Mitglied des Kreistages sein;

Entsprechendes gilt für die Stellvertreter der Ausschussmitglieder. Dabei sollen sonstige wählbare Bürger durch sonstige wählbare Bürger und Mitglieder des Kreistages durch Mitglieder des Kreistages vertreten werden.

d)      Wahl der Mitglieder und ihrer Stellvertreter.