Sachverhalt:
Gemäß § 49 a Abs. 1 der Landkreisordnung
ist in Landkreisen, in denen mehr als 5.000 ausländische Einwohner ihre
Hauptwohnung haben, ein Beirat für Migration und Integration einzurichten; zu
den ausländischen Einwohnern zählen auch Staatenlose.
Da im Landkreis Kaiserslautern 9.178
ausländische Einwohner (Stand 30.06.2018) ihre Hauptwohnung haben, ist ein
Beirat einzurichten.
Nach § 4 der Satzung über den Beirat für
Migration und Integration bestimmt der Kreistag den Wahltag.
Das Ministerium für Familie, Frauen,
Jugend, Integration und Verbraucherschutz empfiehlt für die Durchführung der
Wahlen zu den Beiräten den 27.10.2019 (Sonntag) zu bestimmen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag setzt den Termin für die Wahl
zum Beirat für Migration und Integration auf Sonntag, den 27. Oktober 2019,
fest.