Betreff
Vollzug der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung, der Landkreisordnung und der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen
hier: Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises Kaiserslautern

I. Schlussbesprechung über den Jahresabschluss 2018
II. Feststellung des Jahresabschlusses 2018
III. Verwendung des Jahresgewinns
Vorlage
1463/2019
Aktenzeichen
5.4/MM-53790-JA-19
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

I.      Schlussbesprechung über den Jahresabschluss 2018 der Einrichtung Abfallentsorgung

 

Über die Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses 2018 der Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises Kaiserslautern hat zwischen dem Abschlussprüfer und dem Landrat in seiner Funktion als Werkleiter eine Schlussbesprechung zu erfolgen.

 

Nachdem die Einrichtung zwar nach Eigenbetriebsrecht verwaltet, ein eigener Werkausschuss aber nicht gebildet wurde, findet die Schlussbesprechung im Rahmen der kommenden Sitzung des Kreisausschusses statt.

 

Gemäß § 4 Abs. 4 der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom 22.07.1991 ist vor der Feststellung des Jahresabschlusses, die durch den Kreistag erfolgt, diese Schlussbesprechung durchzuführen. Zu dieser Schlussbesprechung ist auch der Rechnungshof Rheinland-Pfalz eingeladen.

 

Nach Feststellung des Wirtschaftsprüfers, Herrn Dr. Harald Breitenbach und aufgrund der bei der Prüfung durch ihn gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebes.

 

Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend und umfassend dar.

 

 

Im Juli 2015 ist das Gesetz zur Umsetzung der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU (BilRUG) in Kraft getreten. Durch das BilRUG ergaben sich zahlreiche Änderungen und Neuerungen in verschiedenen Einzelgesetzen (wie z.B. im HGB). Diese waren erstmals verpflichtend für die Jahresabschlüsse ab 2016 zu beachten und haben auch im vorliegenden Jahresabschluss entsprechende Berücksichtigung gefunden.

 

Der vorläufige Jahresabschluss 2018 mit Bilanz zum 31.12.18, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Lagebericht sind dieser Beratungsvorlage als Anlage beigefügt. Ebenso der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Burret GmbH über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018.

 

 

 

II. Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Abfallentsorgungseinrichtung

 

Der Jahresabschluss 2018 der Einrichtung Abfallentsorgung wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Burret GmbH, Ludwigshafen, geprüft.

 

a) Die Jahreserfolgsrechnung schließt mit einem Jahresgewinn von 111.176,90 EUR ab.

 

b) Die Bilanzsumme zum 31.12.2018 schließt mit einem Betrag von 3.193.190,83 EUR ab.

 

Der Jahresabschluss ist gem. § 27 EigAnVO dem Werksausschuss vorzulegen und durch diesen festzustellen.

 

Da beim Landkreis ein solcher nicht gebildet ist, erfolgt die Vorlage an den Kreisausschuss und Kreistag. Die bezüglich des Jahresabschlusses erforderliche Schlussbesprechung mit dem Wirtschaftsprüfer erfolgt im Rahmen der ersten Kreisausschusssitzung im Jahr 2020.

 

Die formelle Feststellung des Jahresergebnisses erfolgt durch den Kreistag.

 

 

III. Verwendung des Jahresgewinns

 

Die Abfallwirtschaftseinrichtung hat im Jahr 2018 einen Jahresgewinn von 111.176,90 EUR erwirtschaftet.

 

Seit dem Jahr 2016 bestehen keine nach EigAnVO realisierbaren Rückzahlungsverpflichtungen mehr gegenüber dem Landkreis für durch diesen übernommene Verlustausgleiche aus Vorjahren.

 

Die Verwaltung schlägt vor,

 

 

  1. den Gewinn des hoheitlichen Bereichs der Abfallentsorgungseinrichtung 2018 (einschl. der Eigenkapitalverzinsung gem. § 8 Abs. III KAG) in Höhe von 29.190,91 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

 

  1. den Jahresgewinn 2018 (nach Steuern) aus dem Betrieb gewerblicher Art „DSD“ in Höhe von 81.985,99 EUR gem. § 8 Abs. I S. 5 KAG, an den Landkreis als Einrichtungsträger abzuführen.

 

Dies führt im BgA „DSD“ nach Abführung von Kapitalertragssteuern und Solidaritätszuschlag zu einer Ausschüttung in Höhe von voraussichtlich 69.004,29 EUR an den Landkreis.

 

 

 

 

 

 

Hinweis zur Entlastungserteilung:

 

Die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2018 wird zusammen mit der Entlastung für das Haushaltsjahr 2018 des Landkreises Kaiserslautern nach § 114 Abs. I S. 2 GemO erteilt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss/ Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

 

I.          Der Kreistag nimmt den vorläufigen Jahresabschluss 2018 bestehend aus der Bilanz zum 31.12.18, der Gewinn- und Verlustrechnung, dem Anhang sowie dem Lagebericht und dem Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers der Dr. Burret GmbH zur Kenntnis.

 

II.        Der Jahresabschluss 2018 für die Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises wird gem. § 27 EigAnVO wie folgt festgestellt:

 

a.       Die Jahreserfolgsrechnung schließt mit einem Jahresgewinn 111.176,90 EUR ab.

 

b.      Die Bilanzsumme zum 31.12.2018 beträgt 3.193.190,83 EUR.

 

III.      den Gewinn des hoheitlichen Bereichs der Abfallentsorgungseinrichtung 2018 in Höhe von 29.190,91 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

 

IV.      den Jahresgewinn 2018 aus dem Betrieb gewerblicher Art „DSD“ in Höhe von 81.985,99 EUR gem. § 8 Abs. I S. 5 KAG, an den Landkreis als Einrichtungsträger abzuführen.

 

Die Ausschüttung an den Einrichtungsträger soll in 2020 erfolgen und beträgt nach Abzug von Kapitalertragsteuer- und Solidaritätszuschlag voraussichtlich 69.004,29 EUR.