Sachverhalt:
Ein Standort führt zu
Synergieeffekten:
Die Abteilung 4 „Jugend und Soziales“ (106 Mitarbeiter/innen) mit ihren
5 Fachbereichen (FB) ist derzeit auf insgesamt 4 Standorte in Stadt und
Landkreis Kaiserslautern verteilt:
A)
Fischerstraße
(Fachbereiche 4.1, 4.2, 4.4, 4.5 und FB-Leitung 4.3)
B)
Casino
(Elterngeldstelle und Unterhaltsvorschuss FB 4.1, Jugendgerichtshilfe FB 4.4)
C)
VG
Otterberg (Betreuungsbehörde FB 4.2)
D)
Landstuhl
(GemeindeschwesterPlus FB 4.2 und Schutzhilfe FB 4.4)
Die Auflistung zeigt, dass innerhalb der einzelnen Fachbereiche aktuell
verschiedene Standorte genutzt werden, wodurch selbst Routineabläufe
(Besprechungen, Mitarbeitergespräche etc.) mit einem nicht unerheblichen
Mehraufwand und administrativen Reibungsverlusten verbunden sind.
Der Kreistag hat bereits mit Beschluss vom 11.07.2016 als Ziel
ausgegeben, die Abteilung 4 – Jugend und Soziales - „in einem Segment
auszugliedern“ und kurz- bzw. mittelfristig in der Fischerstraße weitere
Räumlichkeiten anzumieten, um eine dauerhafte angemessene Ausstattung mit
Büroflächen gewährleisten zu können. Wie sich herausgestellt hat, ist diese
Zielvorgabe auf Grund fehlender räumlicher Kapazitäten im Behördenhaus in der
Fischerstraße nicht umsetzbar.
Wenn es möglich sein sollte, das Gebäude in der Rummelstraße
Kaiserslautern anzumieten, dann könnte die gesamte Abteilung „Jugend und
Soziales“ an einem einzigen Verwaltungssitz untergebracht werden, was
zahlreiche positive Synergieeffekte (Wegfall von Wege- bzw. Fahrtzeiten,
Beschleunigung von Arbeitsvorgängen durch Bündelung korrespondierender
Fachbereiche an einem Ort) nach sich ziehen würde.
Auch für die Bürger/innen wäre es von Vorteil, wenn alle Sachgebiete,
Leistungs- und Beratungsangebote der Abteilung „Jugend und Soziales“ an einem
Standort vorzufinden wären (z. B. Leitstelle Älterwerden –
GemeindeschwesterPlus – Betreuungsbehörde - Hilfe zur Pflege).
Weitere Gründe, die für einen Umzug der Abteilung 4 in das Mietobjekt
„Rummelstraße“ sprechen, sind wie folgt anzuführen:
1)
Zusätzlicher Raumbedarf durch Mehrpersonal:
Aufgrund steigender Fallzahlen und Gesetzesänderungen mussten in den
letzten 24 Monaten über 10 Stellen – vor allem in den Fachbereichen 4.1
„Wirtschaftliche Jugendhilfe“ und 4.4 „Soziale Dienste“ - neu geschaffen werden.
So stockte man beispielsweise im Sachgebiet „Unterhaltsvorschuss“ das Personal
von bisher 2 Mitarbeitern auf nunmehr 6 Mitarbeiter/innen auf.
Mit Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) wird zudem ab
01.01.2020 die Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe ausgegliedert und als
neuer Teil 2 in das SGB IX eingefügt.
Zielsetzung des neuen SGB IX ist es, die Hilfen im gesamten
Eingliederungsbereich künftig aus einer Hand sicherzustellen, was einen
Systemumbruch in vielen Bereichen nach sich ziehen wird. Dies bedingt künftig
auch eine enge Zusammenarbeit mit dem Jugendamt. Auch hier würden sich kurze
Dienstwege positiv auf die Arbeitsabläufe auswirken.
Die Sachbearbeitung in der künftigen Eingliederungshilfe wird infolge
dieses Paradigmenwechsels zu einer der anspruchsvollsten Tätigkeiten in der
öffentlichen Verwaltung aufgewertet, deren ordnungsgemäße Erledigung eine
umfangreiche Sach- und Fachkenntnis voraussetzt und auch Anforderungen an eine
gewisse räumliche Ausstattung stellt. Die Verwaltung, die mit 4 bis 6
zusätzlichen Stellen zur Bewältigung dieser neuen Aufgaben rechnet,
beabsichtigt eine Neuorganisation der Fachbereiche in der Abteilung 4 mit einem
neuen Fachbereich „Eingliederungshilfe, Grundsicherung und Wohngeld“. Dieser
Fachbereich benötigt Einzelbüros für die Fall- und Reha-Beratung sowie einen
größeren Besprechungsraum zur Abhaltung von Teilhabe- und Gesamtkonferenzen. Im
Mietobjekt „Rummelstraße“ könnte dieses Raumkonzept umgesetzt werden.
Aufgrund von weiteren geplanten Gesetzesänderungen werden im kommenden
Jahr ferner zusätzliche Stellen in den Aufgabenbereichen „Kita-Beratung“ und
„Jugendgerichtshilfe“ erforderlich.
Im Hinblick auf den absehbaren räumlichen Mehrbedarf und die Erfüllung
der verwaltungsmäßigen Anforderungen, erweist sich die Anmietung unter
Verbesserung der Peripherie relativ kostenneutral. Die erforderlichen Kosten
würden voraussichtlich unter Berücksichtigung eines weiteren notwendigen
Standorts 312.000 € pro Jahr betragen. Bei Anmietung der „Rummelstraße“ 332.000
€. Weitere Synergieeffekte sind dabei nicht berücksichtigt. Insbesondere die
Reibungsverluste der Wegezeiten zwischen den verschiedenen Standorten.
2)
Verbesserte Infrastruktur:
Lediglich am Hauptstandort der Abteilung „Jugend und Soziales“ in der
Fischerstraße sind derzeit 10 Parkplätze vorhanden, davon 2 für
Dienstfahrzeuge. Der überwiegende Teil der Mitarbeiter/innen, darunter auch
viele, die ihr Fahrzeug dienstlich nutzen müssen, parkt an der SVG bzw. am
Kreishaus in der Lauterstraße oder auf gebührenpflichtigen Parkplätzen in der
Stadt. Dies führt zu einem unverhältnismäßigen Aufwand für Wegezeiten. Bei 18
Mitarbeiter/innen des Sozialdienstes, die in der Regel täglich in den
Außendienst fahren und hierbei eine halbe Stunde zu ihrem Auto und wieder zurück
unterwegs sind, summieren sich diese Zeiten auf eine Vollzeitstelle.
An der Immobilie „Rummelstraße“ stünden der Abteilung künftig 26
Parkplätze zur Verfügung, die zu einer erheblichen Verbesserung der Situation
und damit zu mehr Effizienz im Dienstbetrieb beitragen würden.
Die Besucher haben zudem die Möglichkeit auf gebührenpflichtigen
Parkplätzen direkt vor dem Gebäude zu parken. Das Gebäude liegt in der
Innenstadt und ist daher auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut
erreichbar.
3)
Sicherheitsaspekte:
Die Gesellschaft ist im Wandel, das mediale Zeitalter fördert
Aggressionspotenziale was auch die Mitarbeiter/innen der Abteilung „Jugend und
Soziales“ zu spüren bekommen. Drohungen sind mittlerweile an der Tagesordnung,
Hausverbote müssen ausgesprochen und überwacht werden.
Die Geschäftsstellen der Abteilung „Jugend und Soziales“ sind während
den Öffnungszeiten für jedermann unbeobachtet und ungehindert zugänglich,
selbst außerhalb der Öffnungszeiten ist dies teilweise möglich. Zu keiner Zeit
besteht also Klarheit darüber, wer sich im Dienstgebäude bei wem aufhält.
An Gerichten, Finanzbehörden, Ministerien, Jobcentern und einigen
Jugend- und Sozialämtern wurden bereits Einlasskontrollen aus
Sicherheitsgründen eingeführt. Gerade in Jugend- und Sozialämtern und anderen
Sozialbehörden kam es schon des Öfteren zu Vorfällen, die mit erheblichen
körperlichen oder auch psychischen Folgen für die betroffenen Mitarbeiter/innen
verbunden waren.
Daher wäre es – auch in Anbetracht der vom Dienstherrn sicherzustellenden
Fürsorgepflicht – sinnvoll,
Mindeststandards zum präventiven Schutz der Mitarbeiter/innen einzuführen.
Einzelne Maßnahmen zur Sicherstellung des Mitarbeiterschutzes könnten auf Grund
der baulichen Gegebenheiten im neuen Dienstgebäude „Rummelstraße“ problemlos
umgesetzt werden, wie z. B.:
- Einrichten
eines Anmelde- bzw. Informationsschalters im Eingangsbereich (Erdgeschoss)
- Beschränkung
des ungehinderten Behördenzugangs durch Einlasskontrollen, ggf.
Identitätsfeststellung durch Ausweispflicht (automatisierte Verfahren sind
möglich, die auch das Überprüfen verhängter Hausverbote erleichtern bzw.
erst ermöglichen)
- Terminangaben
verifizieren (z. B. durch Nachfragen bei den zuständigen Sachbearbeitern,
Abgleich von Kalendereinträgen über Outlook)
- Wartebereiche
für Besucher einrichten (Abholen oder Aufrufen der Klienten durch den
zuständigen Sachbearbeiter, insbesondere derjenigen Besucher, die ohne
Termin vorsprechen)
- Videoüberwachung
in den Eingangs- und Wartebereichen unter Beachtung datenschutzrechtlicher
Vorgaben
- Ausstattung
der Mitarbeiter/innen mit einem Alarm-Button (z. B. mit dem System
„Secufy“, das im Objekt „Rummelstraße“ technisch realisiert und im
Allgemeinen Sozialen Dienst erprobt werden könnte)
4)
Besprechungszimmer, Sozialräume, Front-Office,
Lagerraum:
Bisher finden Besprechungen entweder in den Büros unter sehr beengten
Verhältnissen statt oder müssen außerhalb der eigenen Verwaltung durchgeführt
werden. In der Immobilie „Rummelstraße“ wären ausreichend Sozialräume und
Besprechungszimmer vorhanden, die dem Anspruch an eine moderne Verwaltung
genügen würden.
Am Standort „Rummelstraße“ bestünde zudem die Möglichkeit, ein
sogenanntes Front-Office für den Bereich „Soziale Dienste“ einzurichten, wo
Klienten eine Erstberatung erhalten oder Anträge stellen können. Räumlichkeiten
zur Gewährleistung des Begleitenden Umgangs im Rahmen der Vollzeitpflege wie
auch in Fällen der Trennungs- und Scheidungsberatung wären ebenfalls
realisierbar.
Auch Auszubildenden und Studierenden (Dualer Studiengang, eigene
Ausbildung mit Kooperationspartnern ist künftig geplant) könnten adäquate
Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt werden.
Im Objekt „Rummelstraße“ wären zudem Lagermöglichkeiten für
Büromaterialien, Kindersitze usw. vorhanden.
5)
Sozialdatenschutz, Arbeitsschutz:
Durch die Mehrfach- und Überbelegung der Büros können an den bisherigen
Standorten die Vorgaben des Sozialdatenschutzes und der Arbeitssicherheit nur
unzureichend oder gar nicht eingehalten werden.
Für besonders sensible und datenschutzrelevante Bereiche, wie den
Sozialen Dienst, könnten künftig in der Immobilie „Rummelstraße“ auch einige
Einzelbüros zur Verfügung gestellt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag stimmt der Anmietung der Immobilie „Rummelstraße“ für
zunächst 10 Jahre zu und beauftragt die Verwaltung mit der frühestmöglichen
Unterbringung der Abteilung „Jugend und Soziales“ an diesem Standort.