Betreff
Annahme von Spenden-/Sponsoringgeldern gem. § 58 Abs. 3 Landkreisordnung (LKO)
Vorlage
1467/2019
Aktenzeichen
1.3/lt/11612
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Dem Landkreis Kaiserslautern wurden folgende Zuwendungen im Sinne von § 58 Abs. 3 LKO angeboten:

 

Zuwendungsgeber

Zweck

Betrag

Förderkreis KVHS KL e.V., Konrad-Adenauer-Straße 3, 67663 Kaiserslautern

Unterstützung des Projektes „Junge Riesen“ des Landkreises Kaiserslautern

800,00 €

Kreissparkasse Kaiserslautern, Am Altenhof 12-14, 67655 Kaiserslautern

Mitfinanzierung der Broschüre „Beratungs- und Hilfeangebote für Kinder und Jugendliche“

500,00 €

 

Das Zuwendungsangebot des Förderkreises KVHS e.V. wurde der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier am 17.04.2019 angezeigt. Von dort wurden keine Bedenken gegen die Annahme geltend gemacht.

 

Die Sponsoringleistung der Kreissparkasse für die Mitfinanzierung der Broschüre „Beratungs- und Hilfeangebote für Kinder und Jugendliche“ wurde der ADD mit Schreiben vom 24.07.2019 angezeigt.

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Kreisausschuss beschließt, das im Sachverhalt angeführte Zuwendungsangebot des Förderkreises KVHS KL e.V. in Höhe von 800,00 € anzunehmen.
  2. Der Kreisausschuss beschließt, das im Sachverhalt angeführte Zuwendungsangebot der Kreissparkasse Kaiserslautern in Höhe von 500,00 € anzunehmen, vorausgesetzt, es werden von der ADD keine Bedenken geltend gemacht.