Sachverhalt:
Dem Landkreis
Kaiserslautern wurden folgende Zuwendungen im Sinne von § 58 Abs. 3 LKO
angeboten:
Zuwendungsgeber |
Zweck |
Betrag |
Förderkreis KVHS KL e.V.,
Konrad-Adenauer-Straße 3, 67663 Kaiserslautern |
Unterstützung des Projektes
„Junge Riesen“ des Landkreises Kaiserslautern |
800,00 € |
Kreissparkasse Kaiserslautern,
Am Altenhof 12-14, 67655 Kaiserslautern |
Mitfinanzierung der
Broschüre „Beratungs- und Hilfeangebote für Kinder und Jugendliche“ |
500,00 € |
Das
Zuwendungsangebot des Förderkreises KVHS e.V. wurde der Aufsichts- und
Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier am 17.04.2019 angezeigt. Von dort wurden
keine Bedenken gegen die Annahme geltend gemacht.
Die
Sponsoringleistung der Kreissparkasse für die Mitfinanzierung der Broschüre
„Beratungs- und Hilfeangebote für Kinder und Jugendliche“ wurde der ADD mit
Schreiben vom 24.07.2019 angezeigt.
Beschlussvorschlag:
- Der Kreisausschuss beschließt, das im
Sachverhalt angeführte Zuwendungsangebot des Förderkreises KVHS KL e.V. in
Höhe von 800,00 € anzunehmen.
- Der Kreisausschuss beschließt, das im
Sachverhalt angeführte Zuwendungsangebot der Kreissparkasse Kaiserslautern
in Höhe von 500,00 € anzunehmen, vorausgesetzt, es werden von der ADD
keine Bedenken geltend gemacht.