Betreff
Gutachten zur Prüfung der Leistungsfähigkeit des Taxigewerbes im Landkreis Kaiserslautern
Vorlage
1470/2019
Aktenzeichen
3/sp/12313
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 13 Abs. 4 Personenbeförderungsgesetz hat die Kreisverwaltung Kaiserslautern als Genehmigungsbehörde eine Genehmigung im Taxenverkehr zu versagen, wenn durch die Ausübung des beantragten Verkehrs das örtliche Taxengewerbe in seiner Funktionsfähigkeit bedroht ist. Eine Aussage zur tatsächlichen Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes war bisher objektiv nicht möglich, da eine entsprechende gutachterliche Stellungnahme nicht vorlag. Seit Jahren bestehen in einigen Gemeinden im Landkreis deshalb Wartelisten auf die Erteilung einer Konzession. Diese Wartelisten sind rechtlich jedoch nur bedingt belastbar.

 

Zur Feststellung der Auswirkungen früher erteilter Genehmigungen auf die öffentlichen Verkehrsinteressen soll vor einer Entscheidung über neue Anträge ein Beobachtungszeitraum erfolgen. Dieser wurde von der Kreisverwaltung Kaiserslautern zum 01.11.2018 für die Dauer eines Jahres ausgerufen.

 

Um fundierte Informationen zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes zu erhalten, soll das externe Gutachterbüro Linne & Krause aus Hamburg beauftragt werden. Das Gutachten beleuchtet den Taxi- und Mietwagenverkehr im Landkreis und soll mit Blick auf die Punkte „Nachfragesituation, Angebotssituation, betriebswirtschaftliche Aspekte usw.“ Aufschluss darüber geben, welche Anzahl von Konzessionen unter Berücksichtigung dieser Kriterien tatsächlich erteilt werden kann. Vorgenanntes Büro hat auf dem Gebiet der Prüfung der Funktionsfähigkeit sehr viel Erfahrung und hat auch jüngst in der Stadt Kaiserslautern ebenfalls eine Begutachtung durchgeführt. Die Kosten des Gutachtens betragen 23.740,50 Euro (inkl. MwSt.). Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Haushalt 2019 zur Verfügung.

 

Nach der Verkündung des Beobachtungszeitraumes im November 2018 hätte Anfang 2019 die  Beauftragung des Gutachterbüros erfolgen sollen. Die Beauftragung wurde zunächst aber zurückgestellt, da in den letzten Monaten vermehrt die vom Bundesverkehrsministerium beabsichtigte Liberalisierung des Taximarktes in den Medien thematisiert wurde. Im Falle der Öffnung des Marktes und dem damit einhergehenden Entfall der Rückkehrpflicht im Mietwagenbereich wäre das Gutachten entbehrlich gewesen. Insoweit wurde die Beauftragung bisher noch zurückgehalten.

 

Allerdings können weder das Verkehrsministerium in Mainz, noch diverse Verbände konkrete Informationen zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes mitteilen.

 

Deswegen ist davon auszugehen, dass zeitnah eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes nicht erfolgen wird. Da sich jedoch das Ende des ausgerufenen Beobachtungszeitraumes nähert, empfiehlt die Verwaltung eine zeitnahe Beauftragung des Gutachtens, damit die Kreisverwaltung Kaiserslautern nach dem Beobachtungszeitraumes über eine belastbare Entscheidungsgrundlage verfügen kann.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Beauftragung des Gutachtes zur Prüfung der Funktionsfähigkeit im Taxigewerbe im Landkreis Kaiserslautern in Höhe von 23.740,50 Euro brutto wird zugestimmt.