Sachverhalt:
Nach § 13 Abs. 4 Personenbeförderungsgesetz hat die Kreisverwaltung
Kaiserslautern als Genehmigungsbehörde eine Genehmigung im Taxenverkehr zu
versagen, wenn durch die Ausübung des beantragten Verkehrs das örtliche
Taxengewerbe in seiner Funktionsfähigkeit bedroht ist. Eine Aussage zur
tatsächlichen Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes war bisher objektiv nicht
möglich, da eine entsprechende gutachterliche Stellungnahme nicht vorlag. Seit
Jahren bestehen in einigen Gemeinden im Landkreis deshalb Wartelisten auf die
Erteilung einer Konzession. Diese Wartelisten sind rechtlich jedoch nur bedingt
belastbar.
Zur Feststellung der Auswirkungen früher erteilter Genehmigungen auf die
öffentlichen Verkehrsinteressen soll vor einer Entscheidung über neue Anträge
ein Beobachtungszeitraum erfolgen. Dieser wurde von der Kreisverwaltung
Kaiserslautern zum 01.11.2018 für die Dauer eines Jahres ausgerufen.
Um fundierte Informationen zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes zu
erhalten, soll das externe Gutachterbüro Linne & Krause aus Hamburg
beauftragt werden. Das Gutachten beleuchtet den Taxi- und Mietwagenverkehr im
Landkreis und soll mit Blick auf die Punkte „Nachfragesituation,
Angebotssituation, betriebswirtschaftliche Aspekte usw.“ Aufschluss darüber
geben, welche Anzahl von Konzessionen unter Berücksichtigung dieser Kriterien
tatsächlich erteilt werden kann. Vorgenanntes Büro hat auf dem Gebiet der
Prüfung der Funktionsfähigkeit sehr viel Erfahrung und hat auch jüngst in der
Stadt Kaiserslautern ebenfalls eine Begutachtung durchgeführt. Die Kosten des
Gutachtens betragen 23.740,50 Euro
(inkl. MwSt.). Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Haushalt 2019
zur Verfügung.
Nach der Verkündung des Beobachtungszeitraumes im November 2018 hätte
Anfang 2019 die Beauftragung des
Gutachterbüros erfolgen sollen. Die Beauftragung wurde zunächst aber
zurückgestellt, da in den letzten Monaten vermehrt die vom
Bundesverkehrsministerium beabsichtigte Liberalisierung des Taximarktes in den
Medien thematisiert wurde. Im Falle der Öffnung des Marktes und dem damit
einhergehenden Entfall der Rückkehrpflicht im Mietwagenbereich wäre das
Gutachten entbehrlich gewesen. Insoweit wurde die Beauftragung bisher noch
zurückgehalten.
Allerdings können weder das Verkehrsministerium in Mainz, noch diverse
Verbände konkrete Informationen zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
mitteilen.
Deswegen ist davon auszugehen, dass zeitnah eine Änderung des
Personenbeförderungsgesetzes nicht erfolgen wird. Da sich jedoch das Ende des
ausgerufenen Beobachtungszeitraumes nähert, empfiehlt die Verwaltung eine
zeitnahe Beauftragung des Gutachtens, damit die Kreisverwaltung Kaiserslautern
nach dem Beobachtungszeitraumes über eine belastbare Entscheidungsgrundlage
verfügen kann.
Beschlussvorschlag:
Der Beauftragung des Gutachtes zur Prüfung der Funktionsfähigkeit im
Taxigewerbe im Landkreis Kaiserslautern in Höhe von 23.740,50 Euro brutto wird zugestimmt.