Betreff
Klimaschutz- und Energiemanagement im Landkreis Kaiserslautern
a) Sachstandsbericht Klimaschutzmanagement
b) Beitritt zum Bündnis für Klimaschutz
Vorlage
1471/2019
Aktenzeichen
1/as/11181
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

a)      Sachstandsbericht zum Klimaschutzmanagement

 

Aufgrund des bestehenden Kreistagsbeschlusses ist es vorgesehen den Antrag auf Klimaschutzmanagement unter folgenden Titel zu stellen:

 

„Klimaschutzstrategie im Landkreis Kaiserslautern 2020plus“

 

und den Antrag wie folgt zu begründen:

 

Motivation und Ausgangslage/Strukturelle Besonderheiten

 

Um zukünftige Veränderungen im Klima durch anthropogene Einflüsse so gering wie möglich zu halten, sind die notwendigen Maßnahmen bekannt. Hierbei haben die Kommunen eine Rolle als Vorbild, Mittler und Gestalter. Der Einfluss der Kommunen ist teils unmittelbar im Bereich der öffentlichen Liegenschaften und Infrastruktur, teilweise regulatorisch, z.B. im Bereich der Flächen- und Bauleitplanung sowie in der Verkehrsplanung und teilweise indirekt, z.B. durch die Information und Sensibilisierung von Privatleuten, Industrie, Gewerbe, Bildungs- und sonstigen Verwaltungseinrichtungen.

 

Einige Kommunen im Landkreis sind bereits seit Jahren aktiv im Klimaschutz tätig. Die Verbandsgemeinden Weilerbach und Otterbach-Otterberg, sowie die Ortsgemeinde Enkenbach-Alsenborn haben geförderte Klimaschutzkonzepte erstellen lassen und jeweils eine hauptamtliche Klimaschutzmanagerin eingestellt. Die Ortsgemeinde Hochspeyer hat ein nicht gefördertes, selbstständiges Klimaschutzkonzept erarbeitet und einen ehrenamtlichen Klimaschutzmanager ernannt. Um diese punktuellen Aktivitäten auch auf die Kreisebene zu projizieren, ist die Etablierung eines Klimaschutzmanagements mit integriertem Konzept notwendig. Auf Ebene des Landkreises wurde bisher jedoch noch kein „Integriertes Klimaschutzkonzept“ erstellt.

 

In der Kreistagssitzung vom 18. Februar 2019 wurde daher ein Grundsatzbeschluss zum Klimaschutz (Konzept und Management) gefasst:

 

Der Kreistag befürwortet die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes und die zeitgleiche Einstellung einer Klimaschutzmanagerin oder eines Klimaschutzmanagers bzw. alternativ die Beauftragung einer externen Beratungsleistung. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Förderanträge zu stellen und Mittel und Stellen für das Haushaltsjahr 2020 einzuplanen.

 

Dabei möchte der Landkreis Kaiserslautern flächendeckend Klimaschutzaktivitäten in allen angeschlossenen Kommunen unterstützen und eine kohärente Klimaschutzstrategie etablieren.

 

Im Zentrum der Klimaschutzbestrebungen und im Hinblick auf das avisierte Klimaschutzkonzept bzw. Klimaschutzmanagement auf Landkreisebene steht die Überlegung, sogenannte „weiße Flecken“ konzeptionell zu analysieren, Klimaschutzpotenziale zu identifizieren und diesbezügliche Maßnahmenumsetzungen zu realisieren. „Weiße Flecken“ ergeben sich sowohl in räumlicher als auch in thematisch/sektoraler Hinsicht.

 

Die Ziele der Einrichtung eines Klimaschutzmanagements und der Erarbeitung eines Klimaschutzkonzepts auf Ebene des Landkreises sind:

 

  • Identifizierung von ungenutzten Klimaschutz-Potenzialen sowie die Entwicklung und Umsetzung von geeigneten Maßnahmen für die „vorhandenen weißen Flecken“ (räumlich, thematisch/sektoral) einerseits sowie die Ermittlung interkommunaler Ansatzpunkte andererseits

 

  • Schaffung einer beim Landkreis angesiedelten zentralen Koordinationsstelle zur kohärenten Steuerung der Klimaschutzbestrebungen im Landkreis Kaiserslautern (Kreis und angeschlossene Kommunen)

 

  • Vorort-Unterstützung der Verbands- und Ortsgemeinden,
    insbesondere für angeschlossene Kommunen ohne Klimaschutzmanagement:
    • Bedarf- und Projektidentifikation
    • technisch-wirtschaftliche Plausibilisierung
    • Fördermittelabgleich und -akquise
    • Antrags- und Vergabeunterstützung (z.B. Erstellung von Anträgen und Leistungsverzeichnissen)
    • Umsetzungsbegleitung
    • Knowhow-Transfer in andere Kommunen

 

  • Etablierung und Koordination einer kreisweit einheitlichen Beratung und Förderung (Kommunen, Bürgerinnen und Bürger, Gewerbe/Industrie)

 

  • Erarbeitung einer gemeinsamen harmonisierten Konzeptgrundlage „Klimaschutzstrategie im Landkreis Kaiserslautern 2020plus“

 

  • Umsetzung neuer, zum Teil in Konzepten ermittelter, jedoch noch nicht erschlossener Potenziale insbesondere in Bereichen mit interkommunalen, kreisprioritären Bezügen (Mobilität, Wirtschaftsförderung, Kreis-/Ortsentwicklung, Straßenbeleuchtung)

 

  • Impulse für vermehrte Umsetzungen durch Unterstützung bei Anträgen zur Projektförderung (Identifikation, Planung, Beantragung, Vergabe, Umsetzungsbegleitung; z.B. Förderanträge im Rahmen der Kommunalrichtlinie)

 

  • Vereinheitlichung der Systematik der CO2-Bilanzierung

 

Räumliche „weiße Flecken“

Es ist nachvollziehbar, dass auf Ebene des Landkreises aber auch der VG Enkenbach-Alsenborn, Landstuhl, Kaiserslautern-Süd, Ramstein-Miesenbach teilweise Teilkonzepte, jedoch noch kein umfassendes Integriertes Klimaschutzkonzept erarbeitet worden ist.

 

Thematisch/sektorale „weiße Flecken“

Folgende Aspekte, die bis dato noch nicht hinreichend konzeptionell und umsetzungsbezogen betrachtet wurden (siehe grün hinterlegte Zellen in Tabelle 1), sollen bei einem integrierten Klimaschutzkonzept sowie dem entsprechenden Klimaschutzmanagement auf Landkreisebene in den Fokus genommen werden:

  • Planung und Regulierung insbesondere hinsichtlich der kreiseigenen Verantwortlichkeiten:

    • Kreis-/Ortsentwicklung
    • Verkehrsplanung
    • Kreislauf-/Abfallwirtschaft
    • Wirtschaftsförderung
    • (zentrales) Vergabewesen
    • Vernetzung mit Klimaschutzmanager/innen in der Planungsregion Westpfalz, dem Klima.Taten.Team Westpfalz der Energieagentur Rheinland-Pfalz

 

  • Vertiefungs-Themen:

    • Mobilität (Rad-/Pendlerverkehr, Elektromobile Ladeinfrastruktur)
    • IT-Infrastruktur
    • Klimafolgenanpassung
    • Beschaffung
    • Landwirtschaft
    • Kälte-/Wärmenutzung
    • Abfall- und Abwasserentsorgung
    • Digitalisierung und Steuerung von Energieflüssen (Smart Grids, Smart Home)
    • Liegenschaften

HINWEIS: explizit ausgenommen werden Kommunen mit bestehenden Teilkonzepten Liegenschaften

    • Beleuchtung (Straßen-, Außen-, Innenbeleuchtung)
    • Erneuerbare Energien (Windkraft, Photovoltaik, Biomasse)
    • Beratung und Förderung (Motivation, Information, finanzielle Förderung für den Kreis und angeschlossene Kommunen sowie Unternehmen und Bürger)

              

Durch die Fokussierung des Klimaschutzkonzepts und des Klimaschutzmanagements auf die vorhandenen „weißen Flecken“ (räumlich und inhaltlich/sektoral) wird eine Doppelförderung des Landkreises einerseits und seiner kreisangehörigen Städte und Gemeinden andererseits ausgeschlossen.

 

In der sogenannten Vorhabensbeschreibung sollen für die Beantragung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes und Klimaschutzmanagements mindestens die Handlungsfelder Liegenschaften, Mobilität, Beschaffung sowie IT-Infrastruktur untersucht werden.

Hinsichtlich des Handlungsfeldes Liegenschaften soll das hier beantragte Klimaschutzkonzept/-management auf Kommunen ohne bisherige Aussagen bzw. ohne Teilkonzept beschränkt bleiben. Explizit sollen Kommunen mit bestehenden Teilkonzepten Liegenschaften ausgenommen werden.

 

In der Förderrichtlinie heißt es zudem: „Arbeiten zur Aktualisierung von bereits vorhandenen Klimaschutzkonzepten sind nicht zuwendungsfähig.“

 

Das Teilkonzept „Konzept zum Aufbau eines Klimaschutzmanagements für die Gebäude des Landkreises Kaiserslautern" für den Landkreis Kaiserslautern aus dem Jahre 2010 entspricht nicht mehr dem aktuellem Stand. Eine diesbezügliche Neubetrachtung wäre für den Kreis äußerst hilfreich.

Eine Prüfung der Förderfähigkeit zur Untersuchung der kreiseigenen Liegenschaften zum aktuellen Zeitpunkt wäre wünschenswert.

 

Um seitens des Landkreises proaktiv Realisierungsbestrebungen in den angeschlossenen Kommunen unterstützen zu können, soll es Aufgabe des Klimaschutzmanagements des Landkreises sein, auch in den Kommunen, in denen zwar ein Konzept vorhanden ist, aber kein Klimaschutzmanagement besteht, Umsetzungen zu unterstützen.

 

Da Klimaschutz derzeit noch keine kommunale Pflichtaufgabe darstellt, können Umsetzungsvorhaben aufgrund des Fehlens von Personal nur im geringen Umfang realisiert werden. Ohne eine Förderung im Rahmen der Kommunalrichtlinie zur Etablierung eines Klimaschutzmanagements im Landkreis Kaiserlautern würden Umsetzungen weit hinter den notwendigen Anforderungen zum Klimaschutz in unserem Landkreis zurückbleiben.

 

 

b)      Beitritt zum Bündnis für Klimaschutz

 

Das Land Rheinland-Pfalz ist zum Klimabündnis für Kommunen beigetreten und hat hierüber mit Schreiben vom 18.06.2019 informiert:

 

Der Verein “Klima-Bündnis der europäischen Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder / Alianza del Clima e.V.“ ist ein wichtiges internationales Netzwerk, das die Themen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel fokussiert. Die Mitglieder im Klima-Bündnis setzen sich für die Reduktion der Treibhausgasemissionen vor Ort ein.

Kommunen und indigene Organisationen können Mitglied im Klima-Bündnis werden, wenn sie den Zielen des Netzwerkes zustimmen.

 

Die Ziele sind:

 

·         Reduktion der CO2 –Emissionen um 10 Prozent alle fünf Jahre

·         Halbierung der Pro-Kopf-Emissionen bis spätestens 2030 (Basisjahr 1990)

·         Schutz der tropischen Regenwälder durch weitest gehenden Verzicht auf Tropenholznutzung, ansonsten nur FSC-zertifiziertes Tropenholz

·         Unterstützung von Projekten und Initiativen der indigenen Partner

 

 

Der Beitrittsprozess ist in drei Schritte unterteilt:

 

  1. Das Kommunalparlament beschließt Mitglied im Klima-Bündnis zu werden und stimmt den Zielen des Klima-Bündnis zu.
  2. Die Kommune stellt einen formlosen schriftlichen Antrag an den Vorstand auf Mitgliedschaft im Klima-Bündnis und reicht diesen bei der Europäischen Geschäftsstelle oder der zuständigen Nationalkoordination ein.
  3. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme des neuen Mitglieds.

 

Die Vorteile der Mitglieder im Klima-Bündnis ergeben sich insbesondere aus einem großen Netzwerk, das dem Klimaschutz verpflichtet ist und mit ähnlich gesinnten Kommunen zusammen arbeitet. Möglichkeiten für gegenseitige Anregungen, sind reichlich vorhanden. Das Klima-Bündnis arbeitet schwerpunktmäßig mit der administrativen und technischen Ebene in den Kommunen zusammen und stellt wertvolle Unterstützung für die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen vor Ort zur Verfügung. Es unterstützt seine Mitglieder außerdem bei ihren Aktivitäten, indem es CO2-Monitoring-Instrumente entwickelt, Kampagnen zu Themen wie z.B. nachhaltige Mobilität und Konsum durchführt, Möglichkeiten zum Austausch gibt sowie Projekte mit und für seine Mitglieder durchführt.

 

 

 

Die Mitgliedschaft im Klima-Bündnis basiert auf der Selbstverpflichtung der Kommune zum Klimaschutz. Diese ist durch den Beschluss ihres kommunalen Parlaments bestätigt und in der Satzung und den Resolutionen, die von der Mitgliederversammlung verabschiedet wurden, festgelegt.

 

Die Mitgliedsbeiträge sind so gestaltet, dass sie finanziell von Städten, Gemeinden und Gemeindeverbänden leistbar sind. Kommunen bezahlen 0,0073 € pro Einwohner und Jahr. Der Jahresbeitrag ist auf höchstens 15.000 € und mindestens 220 € pro Mitgliedskommune beschränkt. Dies bedeutet für den Landkreis Kaiserslautern eine finanzielle Belastung von zurzeit ca. 780,00 € jährlich.

 

Beschlussvorschlag:

 

a)      Der Kreistag nimmt den Sachstandsbericht und die Antragsbegründung zum Klimaschutzmanagement zustimmend zur Kenntnis.

 

b)      Der Kreistag beschließt, dem „Klima-Bündnis der europäischen Kommunen“ beizutreten.