a) Sachstandsbericht Klimaschutzmanagement
b) Beitritt zum Bündnis für Klimaschutz
Sachverhalt:
a)
Sachstandsbericht
zum Klimaschutzmanagement
Aufgrund des bestehenden Kreistagsbeschlusses ist es vorgesehen den
Antrag auf Klimaschutzmanagement unter folgenden Titel zu stellen:
„Klimaschutzstrategie im
Landkreis Kaiserslautern 2020plus“
und den Antrag wie folgt zu begründen:
Motivation und
Ausgangslage/Strukturelle Besonderheiten
Um zukünftige Veränderungen im Klima durch anthropogene Einflüsse so
gering wie möglich zu halten, sind die notwendigen Maßnahmen bekannt. Hierbei
haben die Kommunen eine Rolle als Vorbild, Mittler und Gestalter. Der Einfluss
der Kommunen ist teils unmittelbar im Bereich der öffentlichen Liegenschaften
und Infrastruktur, teilweise regulatorisch, z.B. im Bereich der Flächen- und
Bauleitplanung sowie in der Verkehrsplanung und teilweise indirekt, z.B. durch
die Information und Sensibilisierung von Privatleuten, Industrie, Gewerbe,
Bildungs- und sonstigen Verwaltungseinrichtungen.
Einige Kommunen im Landkreis sind bereits seit Jahren aktiv im
Klimaschutz tätig. Die Verbandsgemeinden Weilerbach und Otterbach-Otterberg,
sowie die Ortsgemeinde Enkenbach-Alsenborn haben geförderte Klimaschutzkonzepte
erstellen lassen und jeweils eine hauptamtliche Klimaschutzmanagerin
eingestellt. Die Ortsgemeinde Hochspeyer hat ein nicht gefördertes,
selbstständiges Klimaschutzkonzept erarbeitet und einen ehrenamtlichen
Klimaschutzmanager ernannt. Um diese punktuellen Aktivitäten auch auf die
Kreisebene zu projizieren, ist die Etablierung eines Klimaschutzmanagements mit
integriertem Konzept notwendig. Auf
Ebene des Landkreises wurde bisher jedoch noch kein „Integriertes
Klimaschutzkonzept“ erstellt.
In der Kreistagssitzung vom 18. Februar 2019 wurde daher ein
Grundsatzbeschluss zum Klimaschutz (Konzept und Management) gefasst:
„Der Kreistag befürwortet die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes und
die zeitgleiche Einstellung einer Klimaschutzmanagerin oder eines
Klimaschutzmanagers bzw. alternativ die Beauftragung einer externen
Beratungsleistung. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen
Förderanträge zu stellen und Mittel und Stellen für das Haushaltsjahr 2020
einzuplanen.“
Dabei möchte der Landkreis Kaiserslautern flächendeckend
Klimaschutzaktivitäten in allen angeschlossenen Kommunen unterstützen und eine
kohärente Klimaschutzstrategie etablieren.
Im Zentrum der Klimaschutzbestrebungen und im Hinblick auf das avisierte
Klimaschutzkonzept bzw. Klimaschutzmanagement auf Landkreisebene steht die
Überlegung, sogenannte „weiße Flecken“ konzeptionell zu analysieren,
Klimaschutzpotenziale zu identifizieren und diesbezügliche Maßnahmenumsetzungen
zu realisieren. „Weiße Flecken“ ergeben sich sowohl in räumlicher als auch in
thematisch/sektoraler Hinsicht.
Die Ziele der Einrichtung eines Klimaschutzmanagements und der
Erarbeitung eines Klimaschutzkonzepts auf Ebene des Landkreises sind:
- Identifizierung von ungenutzten Klimaschutz-Potenzialen sowie die
Entwicklung und Umsetzung von geeigneten Maßnahmen für die „vorhandenen
weißen Flecken“ (räumlich, thematisch/sektoral) einerseits sowie die
Ermittlung interkommunaler Ansatzpunkte andererseits
- Schaffung einer beim Landkreis angesiedelten zentralen
Koordinationsstelle zur kohärenten Steuerung der Klimaschutzbestrebungen
im Landkreis Kaiserslautern (Kreis und angeschlossene Kommunen)
- Vorort-Unterstützung der Verbands- und Ortsgemeinden,
insbesondere für angeschlossene Kommunen ohne Klimaschutzmanagement:
- Bedarf- und Projektidentifikation
- technisch-wirtschaftliche
Plausibilisierung
- Fördermittelabgleich und -akquise
- Antrags- und Vergabeunterstützung
(z.B. Erstellung von Anträgen und Leistungsverzeichnissen)
- Umsetzungsbegleitung
- Knowhow-Transfer in andere Kommunen
- Etablierung und Koordination einer kreisweit einheitlichen Beratung
und Förderung (Kommunen, Bürgerinnen und Bürger, Gewerbe/Industrie)
- Erarbeitung einer gemeinsamen harmonisierten Konzeptgrundlage
„Klimaschutzstrategie im Landkreis Kaiserslautern 2020plus“
- Umsetzung neuer, zum Teil in Konzepten ermittelter, jedoch noch
nicht erschlossener Potenziale insbesondere in Bereichen mit
interkommunalen, kreisprioritären Bezügen (Mobilität,
Wirtschaftsförderung, Kreis-/Ortsentwicklung, Straßenbeleuchtung)
- Impulse für vermehrte Umsetzungen durch Unterstützung bei Anträgen
zur Projektförderung (Identifikation, Planung, Beantragung, Vergabe,
Umsetzungsbegleitung; z.B. Förderanträge im Rahmen der Kommunalrichtlinie)
- Vereinheitlichung der Systematik der CO2-Bilanzierung
Räumliche „weiße Flecken“
Es ist nachvollziehbar, dass auf Ebene des Landkreises aber auch der VG
Enkenbach-Alsenborn, Landstuhl, Kaiserslautern-Süd, Ramstein-Miesenbach
teilweise Teilkonzepte, jedoch noch kein umfassendes Integriertes
Klimaschutzkonzept erarbeitet worden ist.
Thematisch/sektorale „weiße
Flecken“
Folgende Aspekte, die bis dato noch nicht hinreichend konzeptionell und
umsetzungsbezogen betrachtet wurden (siehe grün hinterlegte Zellen in Tabelle
1), sollen bei einem integrierten Klimaschutzkonzept sowie dem entsprechenden
Klimaschutzmanagement auf Landkreisebene in den Fokus genommen werden:
- Planung und Regulierung
insbesondere hinsichtlich der kreiseigenen Verantwortlichkeiten:
- Kreis-/Ortsentwicklung
- Verkehrsplanung
- Kreislauf-/Abfallwirtschaft
- Wirtschaftsförderung
- (zentrales) Vergabewesen
- Vernetzung mit
Klimaschutzmanager/innen in der Planungsregion Westpfalz, dem
Klima.Taten.Team Westpfalz der Energieagentur Rheinland-Pfalz
- Vertiefungs-Themen:
- Mobilität (Rad-/Pendlerverkehr,
Elektromobile Ladeinfrastruktur)
- IT-Infrastruktur
- Klimafolgenanpassung
- Beschaffung
- Landwirtschaft
- Kälte-/Wärmenutzung
- Abfall- und Abwasserentsorgung
- Digitalisierung und Steuerung von
Energieflüssen (Smart Grids, Smart Home)
- Liegenschaften
HINWEIS: explizit ausgenommen
werden Kommunen mit bestehenden Teilkonzepten Liegenschaften
- Beleuchtung (Straßen-, Außen-,
Innenbeleuchtung)
- Erneuerbare Energien (Windkraft,
Photovoltaik, Biomasse)
- Beratung und Förderung (Motivation,
Information, finanzielle Förderung für den Kreis und angeschlossene Kommunen
sowie Unternehmen und Bürger)
Durch die Fokussierung des
Klimaschutzkonzepts und des Klimaschutzmanagements auf die vorhandenen „weißen
Flecken“ (räumlich und inhaltlich/sektoral) wird eine Doppelförderung des
Landkreises einerseits und seiner kreisangehörigen Städte und Gemeinden
andererseits ausgeschlossen.
In der sogenannten Vorhabensbeschreibung sollen für die Beantragung
eines integrierten Klimaschutzkonzeptes und Klimaschutzmanagements mindestens
die Handlungsfelder Liegenschaften, Mobilität, Beschaffung sowie
IT-Infrastruktur untersucht werden.
Hinsichtlich des Handlungsfeldes
Liegenschaften soll das hier beantragte Klimaschutzkonzept/-management auf
Kommunen ohne bisherige Aussagen bzw. ohne Teilkonzept beschränkt bleiben.
Explizit sollen Kommunen mit bestehenden Teilkonzepten Liegenschaften
ausgenommen werden.
In der Förderrichtlinie heißt es zudem: „Arbeiten zur Aktualisierung von bereits vorhandenen
Klimaschutzkonzepten sind nicht zuwendungsfähig.“
Das Teilkonzept „Konzept zum Aufbau eines Klimaschutzmanagements für die
Gebäude des Landkreises Kaiserslautern" für den Landkreis Kaiserslautern
aus dem Jahre 2010 entspricht nicht mehr dem aktuellem Stand. Eine
diesbezügliche Neubetrachtung wäre für den Kreis äußerst hilfreich.
Eine Prüfung der Förderfähigkeit zur Untersuchung der kreiseigenen
Liegenschaften zum aktuellen Zeitpunkt wäre wünschenswert.
Um seitens des Landkreises proaktiv Realisierungsbestrebungen in den
angeschlossenen Kommunen unterstützen zu können, soll es Aufgabe des Klimaschutzmanagements des Landkreises sein, auch in
den Kommunen, in denen zwar ein Konzept vorhanden ist, aber kein
Klimaschutzmanagement besteht, Umsetzungen zu unterstützen.
Da Klimaschutz derzeit noch
keine kommunale Pflichtaufgabe darstellt, können Umsetzungsvorhaben aufgrund
des Fehlens von Personal nur im geringen Umfang realisiert werden. Ohne eine Förderung im Rahmen der
Kommunalrichtlinie zur Etablierung eines Klimaschutzmanagements im Landkreis
Kaiserlautern würden Umsetzungen weit hinter den notwendigen Anforderungen zum
Klimaschutz in unserem Landkreis zurückbleiben.
b) Beitritt
zum Bündnis für Klimaschutz
Das Land Rheinland-Pfalz ist zum Klimabündnis für Kommunen beigetreten
und hat hierüber mit Schreiben vom 18.06.2019 informiert:
Der Verein “Klima-Bündnis der europäischen Städte mit indigenen Völkern
der Regenwälder / Alianza del Clima e.V.“ ist ein wichtiges internationales
Netzwerk, das die Themen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel
fokussiert. Die Mitglieder im Klima-Bündnis setzen sich für die Reduktion der
Treibhausgasemissionen vor Ort ein.
Kommunen und indigene Organisationen können Mitglied im Klima-Bündnis
werden, wenn sie den Zielen des Netzwerkes zustimmen.
Die Ziele sind:
·
Reduktion
der CO2 –Emissionen um 10 Prozent alle fünf Jahre
·
Halbierung
der Pro-Kopf-Emissionen bis spätestens 2030 (Basisjahr 1990)
·
Schutz
der tropischen Regenwälder durch weitest gehenden Verzicht auf
Tropenholznutzung, ansonsten nur FSC-zertifiziertes Tropenholz
·
Unterstützung
von Projekten und Initiativen der indigenen Partner
Der Beitrittsprozess ist in drei Schritte unterteilt:
- Das Kommunalparlament beschließt Mitglied im Klima-Bündnis zu
werden und stimmt den Zielen des Klima-Bündnis zu.
- Die Kommune stellt einen formlosen schriftlichen Antrag an den
Vorstand auf Mitgliedschaft im Klima-Bündnis und reicht diesen bei der
Europäischen Geschäftsstelle oder der zuständigen Nationalkoordination
ein.
- Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme des neuen Mitglieds.
Die Vorteile der Mitglieder im Klima-Bündnis ergeben sich insbesondere
aus einem großen Netzwerk, das dem Klimaschutz verpflichtet ist und mit ähnlich
gesinnten Kommunen zusammen arbeitet. Möglichkeiten für gegenseitige
Anregungen, sind reichlich vorhanden. Das Klima-Bündnis arbeitet schwerpunktmäßig
mit der administrativen und technischen Ebene in den Kommunen zusammen und
stellt wertvolle Unterstützung für die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen vor
Ort zur Verfügung. Es unterstützt seine Mitglieder außerdem bei ihren
Aktivitäten, indem es CO2-Monitoring-Instrumente entwickelt, Kampagnen zu
Themen wie z.B. nachhaltige Mobilität und Konsum durchführt, Möglichkeiten zum
Austausch gibt sowie Projekte mit und für seine Mitglieder durchführt.
Die Mitgliedschaft im Klima-Bündnis basiert auf der Selbstverpflichtung
der Kommune zum Klimaschutz. Diese ist durch den Beschluss ihres kommunalen
Parlaments bestätigt und in der Satzung und den Resolutionen, die von der
Mitgliederversammlung verabschiedet wurden, festgelegt.
Die Mitgliedsbeiträge sind so gestaltet, dass sie finanziell von
Städten, Gemeinden und Gemeindeverbänden leistbar sind. Kommunen bezahlen
0,0073 € pro Einwohner und Jahr. Der Jahresbeitrag ist auf höchstens 15.000 €
und mindestens 220 € pro Mitgliedskommune beschränkt. Dies bedeutet für den
Landkreis Kaiserslautern eine finanzielle Belastung von zurzeit ca. 780,00 €
jährlich.
Beschlussvorschlag:
a)
Der
Kreistag nimmt den Sachstandsbericht und die Antragsbegründung zum
Klimaschutzmanagement zustimmend zur Kenntnis.
b)
Der
Kreistag beschließt, dem „Klima-Bündnis der europäischen Kommunen“ beizutreten.