Betreff
Wahlvorschläge für den Schulträgerausschuss und den Rechnungsprüfungsausschuss des Schulzweckverbandes IGS Landstuhl
Vorlage
1479/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Landkreis ist Verbandsmitglied des Schulzweckverbandes IGS Landstuhl.

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 24. Juni 2019 vier Vertreter/innen für die Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes IGS Landstuhl gewählt. Die Verbandsversammlung wählt nun die Vertreter/innen für den Schulträgerausschuss sowie für den Rechnungsprüfungsausschuss des Schulzweckverbandes IGS Landstuhl.

 

Gemäß § 1 der Satzung über die Bildung und die Aufgaben des Schulträgerausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses setzt sich der Schulträgerausschuss wie folgt zusammen:

 

·        Verbandsmitglied Landkreis Kaiserslautern                                                       3 Mitglieder      

·        Verbandsmitglied Verbandsgemeinde Landstuhl                                           3 Mitglieder      

·        Lehrervertreter/in der IGS Landstuhl                                                                   1 Mitglied                          

·        Elternvertreter/in der IGS Landstuhl                                                                    1 Mitglied          

 

Es obliegt dem Kreistag, entsprechend § 7 KomZG und § 45 Abs. 1 GemO einen Vorschlag für die Wahl von drei Vertreter/innen des Schulträgerausschusses und deren Stellvertreter/innen zu machen. Dabei ist zu beachten, dass mindestens vier der insgesamt acht Mitglieder als Vertreter der Verbandsversammlung angehören müssen. Die restlichen Mitglieder können sonstige wählbare Bürger aus den Gebieten der Verbandsmitglieder sein. Das Gleiche gilt auch für die stellvertretenden Mitglieder.

 

Gemäß § 4 der Satzung über die Bildung und die Aufgaben des Schulträgerausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses setzt sich der Rechnungsprüfungsausschuss wie folgt

zusammen:

·        Verbandsmitglied Landkreis Kaiserslautern                                                       3 Mitglieder      

·        Verbandsmitglied Verbandsgemeinde Landstuhl                                           3 Mitglieder      

 

 

 

 

Auch hier obliegt es dem Kreistag, einen Vorschlag für die Wahl von drei Vertreter/innen des Rechnungsprüfungsausschusses und deren Stellvertreter/innen zu machen. Mindestens drei der insgesamt sechs Mitglieder müssen als Vertreter der Verbandsversammlung angehören. Die restlichen Mitglieder können sonstige wählbare Bürger aus den Gebieten der Verbandsmitglieder sein. Das Gleiche gilt auch für die stellvertretenden Mitglieder.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag schlägt

 

drei Vertreter/innen sowie deren Stellvertreter/innen zur Wahl in den Schulträgerausschuss

1.            CDU: Mattia de Fazio (Stellvertreter: Marcus Klein)

2.            SPD: Ralf Hersina (Stellvertreter: Knut Böhlke)

3.            FWG: Franz Wosnitza (Stellvertreter: Uwe Unnold)

 

drei Vertreter/innen sowie deren Stellvertreter/innen zur Wahl in den Rechnungsprüfungsausschuss

1.            CDU: Marcus Klein (Stellvertreter: Mattia de Fazio)

2.            SPD: Ralf Hersina (Stellvertreter: Knut Böhlke)

3.            FWG: Franz Wosnitza (Stellvertreter: Uwe Unnold)

 

vor.