Betreff
Wahlvorschläge für den Schulträgerausschuss und den Rechnungsprüfungsausschuss des Schulzweckverbandes IGS Enkenbach-Alsenborn
Vorlage
1480/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Landkreis ist Verbandsmitglied des Schulzweckverbandes IGS Enkenbach-Alsenborn.

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 24. Juni 2019 vier Vertreter/innen für die Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes IGS Enkenbach-Alsenborn gewählt. Die Verbandsversammlung wählt nun die Vertreter/innen für den Schulträgerausschuss sowie für den Rechnungsprüfungsausschuss des Schulzweckverbandes IGS Enkenbach-Alsenborn.

 

Gemäß § 1 der Satzung über die Bildung und die Aufgaben des Schulträgerausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses setzt sich der Schulträgerausschuss wie folgt zusammen:

·        Verbandsmitglied Landkreis Kaiserslautern                                         2 Mitglieder

·        Verbandsmitglied Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn            2 Mitglieder

·        Lehrervertreter/in der IGS Enkenbach-Alsenborn                               1 Mitglied

·        Elternvertreter/in der IGS Enkenbach-Alsenborn                                1 Mitglied

 

Es obliegt dem Kreistag, entsprechend § 7 KomZG und § 45 Abs. 1 GemO einen Vorschlag für die Wahl von zwei Vertreter/innen des Schulträgerausschusses und deren Stellvertreter/innen zu machen. Dabei ist zu beachten, dass mindestens drei der insgesamt sechs Mitglieder als Vertreter der Verbandsversammlung angehören müssen. Die restlichen Mitglieder können sonstige wählbare Bürger aus den Gebieten der Verbandsmitglieder sein. Das Gleiche gilt auch für die stellvertretenden Mitglieder.

 

Gemäß § 4 der Satzung über die Bildung und die Aufgaben des Schulträgerausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses setzt sich der Rechnungsprüfungsausschuss wie folgt

zusammen:

·       
Verbandsmitglied Landkreis Kaiserslautern                                        3 Mitglieder

·        Verbandsmitglied Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn           3 Mitglieder 


Auch hier obliegt es dem Kreistag, einen Vorschlag für die Wahl von drei Vertreter/innen des Rechnungsprüfungsausschusses und deren Stellvertreter/innen zu machen. Mindestens drei der insgesamt sechs Mitglieder müssen als Vertreter der Verbandsversammlung angehören. Die restlichen Mitglieder können sonstige wählbare Bürger aus den Gebieten der Verbandsmitglieder sein. Das Gleiche gilt auch für die stellvertretenden Mitglieder.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag schlägt

 

zwei Vertreter/innen sowie deren Stellvertreter/innen zur Wahl in den Schulträgerausschuss

1.            CDU: Goswin Förster (Stellvertreterin: Emilie Dietz)

2.            SPD: Thomas Wansch (Stellvertreterin: Tanja Rahm)

 

 

drei Vertreter/innen sowie deren Stellvertreter/innen zur Wahl in den Rechnungsprüfungsausschuss

1.            CDU: Goswin Förster (Stellvertreterin: Emilie Dietz)

2.            SPD: Thomas Wansch (Stellvertreterin: Tanja Rahm)

3.            FWG: Harald Hübner (Stellvertreter: Ero Zinßmeister)

 

vor.