Sachverhalt:
Durch unsere Aufsichtsbehörde sind Möglichkeiten gefordert, die
nachhaltig zu Einsparungen in der Verwaltung führen.
Der Landkreis Kaiserslautern hatte bislang eine „Richtlinie für die
Ehrung und Auszeichnung von Persönlichkeiten, die sich um den Landkreis
verdient gemacht haben und für die Überreichung von Ehrenpräsenten“ sowie eine
„Ehrenordnung des Katastrophenschutzes im Landkreis Kaiserslautern (Befugnis
zur Verleihung, Ausgestaltung und Aushändigung des Katastrophenschutz-
Ehrenzeichens des Landkreises Kaiserslautern).
Zur Umsetzung der durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
(ADD) geforderten nachhaltigen Einsparungsmöglichkeiten wurden die Richtlinien
zusammengefasst und hierbei im Hinblick auf die bisherigen Kostenaufwendungen
überarbeitet.
Beschlussvorschlag:
Zur Umsetzung der von der ADD geforderten nachhaltigen
Einsparungsmöglichkeiten beschließt der Kreistag die beigefügte
Ehrungsrichtlinie.
Diese soll zum 01.09.2019 in Kraft treten.