Betreff
Ehrungsrichtlinie für den Landkreis Kaiserslautern
Vorlage
1489/2019
Aktenzeichen
1/cz/11141
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Durch unsere Aufsichtsbehörde sind Möglichkeiten gefordert, die nachhaltig zu Einsparungen in der Verwaltung führen.

 

Der Landkreis Kaiserslautern hatte bislang eine „Richtlinie für die Ehrung und Auszeichnung von Persönlichkeiten, die sich um den Landkreis verdient gemacht haben und für die Überreichung von Ehrenpräsenten“ sowie eine „Ehrenordnung des Katastrophenschutzes im Landkreis Kaiserslautern (Befugnis zur Verleihung, Ausgestaltung und Aushändigung des Katastrophenschutz- Ehrenzeichens des Landkreises Kaiserslautern).

 

Zur Umsetzung der durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) geforderten nachhaltigen Einsparungsmöglichkeiten wurden die Richtlinien zusammengefasst und hierbei im Hinblick auf die bisherigen Kostenaufwendungen überarbeitet.

 

Beschlussvorschlag:

 

Zur Umsetzung der von der ADD geforderten nachhaltigen Einsparungsmöglichkeiten beschließt der Kreistag die beigefügte Ehrungsrichtlinie.

 

Diese soll zum 01.09.2019 in Kraft treten.