Betreff
Organisationsuntersuchung Abteilung 4
Vorlage
1528/2019
Aktenzeichen
4.2
Art
Beschlussvorlage

 

Sachverhalt:

Die Abteilung 4 „Jugend und Soziales“ mit ihren 107 MitarbeiterInnen ist in fünf Fachbereiche gegliedert, der Fachbereich 4.2 – Sozialhilfe – hat 31 MitarbeiterInnen.

Bereits in den letzten Jahren hat es auf dem Gebiet des Jugend- und Sozialhilferechts viele Gesetzesänderungen, neue Aufgaben und Zuständigkeiten gegeben, die neue Steuerungsprozesse erforderlich machten, geänderte organisatorische Strukturen nach sich zogen und zu einem höheren Personalbedarf führten (z.B. Änderungen Unterhaltsvorschuss- und Elterngeldgesetz, Asylrecht, Ausbau Schulsozialarbeit).

Der Fachbereich 4.2 „Sozialhilfe“ wird durch das Inkrafttreten des BTHG zum 01.01.2020 ebenfalls in seiner Grundstruktur verändert werden. So muss aufgrund neuer Bedarfsermittlungsinstrumente, Berechnungsgrundlagen und durch die Einführung von Gesamtplan- und Teilhabekonferenzen organisatorisch und personell auf die neue Gesetzeslage reagiert werden.

Ferner ist die finanzielle Entwicklung der Teilhaushalte 11 – Soziales – und 12 „Jugend“ seit Jahren stark defizitär.

So betrug das Defizit im Teilhaushalt „Soziales“ im Jahr 2016 21.406.629,77 €, im Jahr 2017 23.802.898,48 € und im letzten Jahr 23.859.579,53 €.

Ziel ist es, für die BürgerInnen des Landkreises Kaiserslautern eine qualitativ gute Dienstleistung anzubieten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die aufgewendeten Steuermittel wirtschaftlich und kostenbewusst eingesetzt werden.

Die Abteilung 4. möchte sich zukunftsorientiert aufstellen und die angestrebten Ziele in den nächsten 10 Jahren erreichen. Für eine Untersuchung der vorhandenen Organisationsstrukturen, zur Prüfung von Optimierungsmöglichkeiten, verbunden mit der Einführung neuer Steuerungsinstrumente sowie zur Feststellung des notwendigen Personalbedarfs, würde die Abteilung gerne auf das Knowhow eines erfahrenen, externen Beratungsunternehmens zurückgreifen.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung bis zur nächsten Sozialausschusssitzung zu erkunden, welches Unternehmen eine entsprechende Organisationsuntersuchung durchführen könnte und welche Kosten dafür anfallen.