Sachverhalt:
Aufgrund des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInVFG) vom 24.
Juni 2015 (BGBl. I S. 974, 975), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes
vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122) wurden dem Landkreis Kaiserslautern und 6
weiteren Körperschaften im Landkreis Bewilligungsbescheide zur Beschaffung
(Bau- und Errichtung) von E-Ladesäulen ausgesprochen.
Die Vertreter der beteiligten Körperschaften haben sich dahingehend
abgesprochen, dass zur Erreichung besserer Ausschreibungsergebnisse eine
Sammelausschreibung aller bewilligten Projekte für E-Ladesäulen nach dem KI 3.0
im Landkreis Kaiserslautern erfolgen soll.
Bei der Ausschreibung sollen der Bau und die Errichtung der E-Ladesäulen
getrennt vom Betrieb der Ladesäulen ausgeschrieben werden.
Die Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg hat sich dankenswerter Weise
bereit erklärt, die formale Ausschreibung vorzunehmen. Neben der Lieferung
einer ausreichenden Leistungsbeschreibung durch die beteiligten Körperschaften,
ist auch eine Übertragung der Entscheidungsbefugnis notwendig. Ferner ist zur
ordnungsmäßigen Ausschreibung erforderlich, dass die Verbandsgemeinde
Otterbach-Otterberg von den Körperschaften beauftragt wird, das
Vergabeverfahren und die Vergabe durchzuführen. Nur so kann ein zügiges
Verfahren gewährleistet werden.
Die Verwaltung begrüßt die Vorgehensweise und schlägt daher wie folgt
vor.
Beschlussvorschlag:
- Die Verwaltung wird beauftragt, ein
entsprechendes Leistungsverzeichnis zu erstellen und an die
Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg weiterzuleiten.
- Der Landkreis Kaiserslautern beauftragt
im Rahmen einer interkommunalen Kooperation die Verbandsgemeinde
Otterbach-Otterberg das Vergabeverfahren für den Landkreis Kaiserslautern
durchzuführen.
- Der Landkreis Kaiserslautern stimmt zu,
dass die Vergabeentscheidung durch die Verbandsgemeinde
Otterbach-Otterberg getroffen wird.
- Der Landrat wird beauftragt einer
entsprechenden Vereinbarung zuzustimmen.