hier: Budget 1000 - Personalkosten -
Sachverhalt:
Im Bereich der Beihilfe ist seit dem Haushaltsjahr 2018 ein gravierender Anstieg zu verzeichnen, deshalb wurde der Beihilfeansatz von 500.000 € auf 700.000 € im Haushaltsjahr 2019 erhöht. Trotz dieser Ansatzerhöhung wird mit einer Überschreitung in Höhe von 150.000 € zu rechnen sein. Diese Steigerung ist nicht vorhersehbar und kann nur anhand der Erfahrungswerte geschätzt werden. Auch ist ein Abfangen durch das Budget nicht möglich, da ein erhöhter Personalbedarf im Laufe des Kalenderjahres angemeldet wurde, um Bearbeitungsrückstände bei der Erledigung der Pflichtaufgaben zu vermeiden. Diese wurden durch Zeitverträge aufgefangen, die nicht kalkuliert waren.
Des Weiteren sind Auswirkungen der neuen Entgeltordnung, der Dienstvereinbarung über die Rufbereitschaft im Jugendamt, sowie der zusätzlichen Besoldungserhöhung zu kompensieren.
Somit wird es neben der Erhöhung der Beihilfe zu einem weiteren Mehraufwand in Höhe von 400.000 € kommen.
Die Personalmehraufwendungen werden gebündelt im Teilhaushalt 1, auf dem Produkt 1120 unter den entsprechenden Konten veranschlagt.
Die tatsächliche Verbuchung der Kosten wird in den entsprechenden Teilhaushalten erfolgen.
HH-Stelle |
Erhöhter Mehrbedarf |
11204.505100 |
150.000 € |
11204.502210 |
400.000 € |
Beschlussvorschlag:
Der überplanmäßigen
Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 57 LKO i.V.m. § 100 GemO im Haushalt 2019 in
Höhe von 550.000 € wird zugestimmt.