Sachverhalt:
Das Landesgesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes (LAufnG) vom
27.12.2018 sieht in § 3 a Abs. 1 Satz 1 LAufnG (Leistungen in besonderen
Fällen) zusätzliche Zahlungen an die Landkreise und kreisfreien Städte vor. Die
Zahlungen beliefen sich im Jahr 2019 auf 58,44
Mio. Euro, im Jahr 2020 werden Mittel in Höhe von 48 Mio. Euro zur Entlastung bei den Aufwendungen im Zusammenhang
mit der Integration, insbesondere von Asylbegehrenden, Asylberechtigten und
Flüchtlingen zur Verfügung gestellt. Dieser rheinland-pfälzische Anteil an den
zusätzlichen Bundesmitteln (sogenannte Integrationspauschale) dient zur
Entlastung aller kommunaler Ebenen von jenen Kosten, die mit den vielfältigen
Integrationsanstrengungen vor Ort verbunden sind.
Als Grundlage der Berechnung wurden die Einwohnerzahlen nach den
melderechtlichen Vorschriften zum Stichtag 31. März 2019 herangezogen.
Der Landkreis Kaiserslautern hat bereits im Dezember 2018 eine Zuwendung
in Höhe von 1.515.146,54 EUR
erhalten und diese im Haushaltsjahr 2019 als Ertrag gebucht. Am 09.05.2019
wurde eine weitere Landeszuwendung in Höhe von 1.243.451,32 EUR an den Landkreis ausgezahlt.
Die Entscheidung über die Verteilung der Mittel innerhalb eines
Landkreises obliegt allein dem Landkreis.
Wie die mit KT-Beschluss vom 11.03.2019 festgelegte Verbuchung der
Zuwendung des Jahres 2019, so sollte auch die jetzige Zuwendung vor dem
Hintergrund, dass die Landesleistung im Vorgriff auf die voraussichtliche
Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration in den Jahren 2019 und
2020 erfolgte, als vorgezogene Auszahlung aus der Integrationspauschale 2020
gewertet und im Sinne der kommunalen Doppik im Haushalt 2020 in voller Höhe als
Ertrag gebucht werden.
Aus dieser Integrationspauschale stehen den Verbandsgemeinden des
Landkreises auch im Jahr 2020 Projektkosten von bis zu 100.000 Euro zur
Verfügung, die auf Antrag und nach erfolgtem Aufwandsnachweis über die
Abteilung „Jugend und Soziales“, Fachbereich „Sozialhilfe“, zur Auszahlung an
die Verbandsgemeinden gebracht werden können. Hinsichtlich des
Umsetzungsverfahrens wird auf das Rundschreiben des Landkreises vom 24.04.2019
verwiesen.
Im Jahr 2019 wurden Mittel für Integrationsmaßnahmen in Höhe von 92.986
EUR beantragt und
- Stand: 31.10.2019 - eine Summe von 77.786,00 EUR ausgezahlt, so dass
auch im Jahr 2020 von einer Auskömmlichkeit der veranschlagten Mittel
auszugehen ist.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag stimmt der Verbuchung der Integrationspauschale in Höhe von
1.243.451,32 EUR als Ertrag sowie der Bereitstellung von Projektkosten für die
Verbandsgemeinden in Höhe von zunächst 100.000 EUR im Kreishaushalt 2020 zu.
Sollten diese Mittel den Verbandsgemeinden wider Erwarten nicht
ausreichen, so werden die darüber hinaus benötigen Finanzmittel bedarfsgerecht
aus dem Kreishaushalt zur Verfügung gestellt.