Betreff
Verbuchung der Integrationspauschale und Bereitstellung von Projektkosten für die Verbandsgemeinden im Kreishaushalt 2020
Vorlage
1608/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das Landesgesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes (LAufnG) vom 27.12.2018 sieht in § 3 a Abs. 1 Satz 1 LAufnG (Leistungen in besonderen Fällen) zusätzliche Zahlungen an die Landkreise und kreisfreien Städte vor. Die Zahlungen beliefen sich im Jahr 2019 auf 58,44 Mio. Euro, im Jahr 2020 werden Mittel in Höhe von 48 Mio. Euro zur Entlastung bei den Aufwendungen im Zusammenhang mit der Integration, insbesondere von Asylbegehrenden, Asylberechtigten und Flüchtlingen zur Verfügung gestellt. Dieser rheinland-pfälzische Anteil an den zusätzlichen Bundesmitteln (sogenannte Integrationspauschale) dient zur Entlastung aller kommunaler Ebenen von jenen Kosten, die mit den vielfältigen Integrationsanstrengungen vor Ort verbunden sind.

 

Als Grundlage der Berechnung wurden die Einwohnerzahlen nach den melderechtlichen Vorschriften zum Stichtag 31. März 2019 herangezogen.

 

Der Landkreis Kaiserslautern hat bereits im Dezember 2018 eine Zuwendung in Höhe von 1.515.146,54 EUR erhalten und diese im Haushaltsjahr 2019 als Ertrag gebucht. Am 09.05.2019 wurde eine weitere Landeszuwendung in Höhe von 1.243.451,32 EUR an den Landkreis ausgezahlt.

 

Die Entscheidung über die Verteilung der Mittel innerhalb eines Landkreises obliegt allein dem Landkreis.

 

Wie die mit KT-Beschluss vom 11.03.2019 festgelegte Verbuchung der Zuwendung des Jahres 2019, so sollte auch die jetzige Zuwendung vor dem Hintergrund, dass die Landesleistung im Vorgriff auf die voraussichtliche Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration in den Jahren 2019 und 2020 erfolgte, als vorgezogene Auszahlung aus der Integrationspauschale 2020 gewertet und im Sinne der kommunalen Doppik im Haushalt 2020 in voller Höhe als Ertrag gebucht werden.

 

Aus dieser Integrationspauschale stehen den Verbandsgemeinden des Landkreises auch im Jahr 2020 Projektkosten von bis zu 100.000 Euro zur Verfügung, die auf Antrag und nach erfolgtem Aufwandsnachweis über die Abteilung „Jugend und Soziales“, Fachbereich „Sozialhilfe“, zur Auszahlung an die Verbandsgemeinden gebracht werden können. Hinsichtlich des Umsetzungsverfahrens wird auf das Rundschreiben des Landkreises vom 24.04.2019 verwiesen.

 

Im Jahr 2019 wurden Mittel für Integrationsmaßnahmen in Höhe von 92.986 EUR beantragt und

- Stand: 31.10.2019 - eine Summe von 77.786,00 EUR ausgezahlt, so dass auch im Jahr 2020 von einer Auskömmlichkeit der veranschlagten Mittel auszugehen ist.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stimmt der Verbuchung der Integrationspauschale in Höhe von 1.243.451,32 EUR als Ertrag sowie der Bereitstellung von Projektkosten für die Verbandsgemeinden in Höhe von zunächst 100.000 EUR im Kreishaushalt 2020 zu.

 

Sollten diese Mittel den Verbandsgemeinden wider Erwarten nicht ausreichen, so werden die darüber hinaus benötigen Finanzmittel bedarfsgerecht aus dem Kreishaushalt zur Verfügung gestellt.