Sachverhalt:
Im Rahmen des KI 3.0 Programms wurde im kommunalen Kindergarten
„Piepmatz“ in Lambsborn eine energetische Sanierung durchgeführt. Dabei wurde
die bestehende Heizungsanlage durch eine Wärmepumpe ersetzt. Dies führte dazu,
dass ein großer Öltankraum im Kindergartengebäude nicht mehr benötigt wird.
Dieser „frei“ werdende Öltankraum soll zukünftig bedarfsgerecht als Schlaf- und
Ruheraum bzw. als Projektraum zur Verbesserung des Raumkonzeptes -genutzt
werden.
Durch diese Maßnahme werden die notwendigen Rahmenbedingungen zur Erfüllung
des gesetzlichen Anspruches geschaffen, Betreuungsplätze – auch zusätzlich
Ganztagsplätze – für Kinder unter 3 bzw. unter 2 Jahren bedarfsgemäß
vorzuhalten. Nach
§ 15 Abs. 2 S. 2 KitaG hat sich der Träger des Jugendamtes entsprechend seiner
Verantwortung für die Sicherstellung ausreichender bedarfsgerechter
Kindertagesstätten an den notwendigen Kosten angemessen zu beteiligen (vgl.
auch VV Nr. 1.2.6 der VV Investitionskosten des Ministeriums für Bildung vom
05. September 2018).
Die
Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
Zuwendungsfähige Kosten nach den
Kreisrichtlinien rd.: |
47.521,00
€ |
Landes-/Bundeszuwendung: |
0,00 €
|
Restfinanzierungsanteil rd.: |
47.521,00 € |
davon Trägeranteil der
Ortsgemeinde Lambsborn 55 % rd.: |
26.137,00
€ |
vorgesehener/beantragter
Kreiszuschuss 45 % rd.: |
21.384,00
€ |
Beschlussvorschlag:
Der
Ortsgemeinde Lambsborn wird für den bedarfsgerechten Ausbau im kommunalen
Kindergarten „Piepmatz“ in Lambsborn
eine Kreiszuwendung in Höhe von 21.384,00 € bewilligt.