Betreff
Bedarfsgerechter Ausbau des kommunalen Kindergartens "Piepmatz" in Lambsborn
Vorlage
1616/2019
Aktenzeichen
4.1/Kita/36502 019300
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Rahmen des KI 3.0 Programms wurde im kommunalen Kindergarten „Piepmatz“ in Lambsborn eine energetische Sanierung durchgeführt. Dabei wurde die bestehende Heizungsanlage durch eine Wärmepumpe ersetzt. Dies führte dazu, dass ein großer Öltankraum im Kindergartengebäude nicht mehr benötigt wird. Dieser „frei“ werdende Öltankraum soll zukünftig bedarfsgerecht als Schlaf- und Ruheraum bzw. als Projektraum zur Verbesserung des Raumkonzeptes -genutzt werden.

 

Durch diese Maßnahme werden die notwendigen Rahmenbedingungen zur Erfüllung des gesetzlichen Anspruches geschaffen, Betreuungsplätze – auch zusätzlich Ganztagsplätze – für Kinder unter 3 bzw. unter 2 Jahren bedarfsgemäß vorzuhalten. Nach § 15 Abs. 2 S. 2 KitaG hat sich der Träger des Jugendamtes entsprechend seiner Verantwortung für die Sicherstellung ausreichender bedarfsgerechter Kindertagesstätten an den notwendigen Kosten angemessen zu beteiligen (vgl. auch VV Nr. 1.2.6 der VV Investitionskosten des Ministeriums für Bildung vom 05. September 2018).

 

Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:

 

Zuwendungsfähige Kosten nach den Kreisrichtlinien rd.:

47.521,00 €

Landes-/Bundeszuwendung:

 

                           0,00 €

                 

                   

Restfinanzierungsanteil rd.:

                47.521,00 €

davon Trägeranteil der Ortsgemeinde Lambsborn 55 % rd.:

26.137,00 €

vorgesehener/beantragter Kreiszuschuss 45 % rd.:

21.384,00 €

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ortsgemeinde Lambsborn wird für den bedarfsgerechten Ausbau im kommunalen Kindergarten „Piepmatz“ in Lambsborn  eine Kreiszuwendung in Höhe von 21.384,00 € bewilligt.