Sachverhalt:
Das Gewerk
Putzarbeiten wurde seinerzeit im offenen Verfahren ausgeschrieben und zum
angebotenen Preis von 150.292,78 EUR inkl. MwSt an die Fa. THOMAS GmbH
vergeben.
Im Bauablauf
ergaben sich die nachfolgenden beiden Nachträge, über die nunmehr zu
entscheiden ist.
- Nachträge Wandqualität
Ursprünglich war nicht vorgesehen, die Wandflächen in den Büros und
Fluren vollständig zu verputzen. Während der Sanierungsmaßnahme hat sich
herausgestellt, dass sämtliche Wände unterschiedliche Materialien aufweisen und
durch das Verspachteln von Schlitzen, Schließen von größeren Öffnungen durch
Vermauern, (zudem kam es durch das Entfernen von losen Farbresten zu
Putzabplatzungen etc.) einen unbefriedigenden Zustand aufweisen würden. Der
Objektplaner AECOM hatte bei Erstellung des Leistungsverzeichnisses lediglich
vorgesehen, Wände auszubessern. Aufgrund des tatsächlichen Zustandes wurde auf
Empfehlung von AECOM und nach Abstimmung mit den Denkmalbehörden entschieden,
sowohl die Büros als auch die Hauptflure im gesamten Gebäude mit einem
Kalkzementputz zweilagig in Qualität Q3 zu spachteln.
Dadurch kam es zu Nachtragsleistungen in Höhe von 80.406,75 EUR inkl. MwSt. Die Leistung war aus bautechnischen sowie
optischen Gründen zwingend notwendig.
- Nachtragsleistung von diversen Zusatzleistungen
Es handelt sich bei diesem Nachtrag um nachträglich angebotene
Leistungen, die durch ein vom Büro AECOM lückenhaft erstelltes
Leistungsverzeichnis und eine mangelhafte Koordination der Bauabläufe durch
AECOM im Ursprungsauftrag nicht
enthalten waren.
Es wird noch zu klären sein, inwieweit diese Kosten ganz oder teilweise
dem Planungsbüro AECOM, welchem zwischenzeitlich gekündigt werden musste, in
Rechnung gestellt werden können.
Bei den Zusatzleistungen handelt es sich z.B. um den Abbruch von
Fensterleibungen auf der Südseite des Gebäudes, das Verschließen von Löchern,
das Verputzen von Brüstungen im Bereich der Heizkörpernischen.
Insgesamt kam es zu einem Nachtrag für diese Zusatzleistungen in Höhe
von 29.088,92 EUR inkl. MwSt.
Bei beiden Nachtragspositionen handelte es sich um Leistungen, die dem
Grunde nach notwendig waren. Zum Zeitpunkt der anstehenden Ausführung war
allerdings trotz wiederholten Drängens von AECOM keine mangelfreie fachtechnische Stellungnahme mit Preisprüfung zu
erhalten. Um keinen Baustopp, welcher seinerseits zu Mehrkosten durch
Bauzeitverlängerung geführt hätte, zu riskieren, wurden die notwendigen
Leistungen dennoch zur Ausführung freigegeben.
Die Leistungen werden im Rahmen der jeweiligen Gesamtabrechnungen
nachgeprüft und abgerechnet.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss
beschließt:
- Den notwendigen Nachtragsleistungen an die Fa. THOMAS GmbH
bezüglich der Wandqualitäten (Nachtrag 1) in Höhe von 80.406,75 EUR inkl. MwSt. wird zugestimmt.
- Dem Nachtrag 2 an die Fa. Thomas GmbH für diverse Zusatzleistungen
in Höhe von 29.088,92 EUR inkl.
MwSt. zugestimmt.