Betreff
Energetische Sanierung Kreisverwaltungsgebäude - Nachtragsvergaben Gewerk Putzarbeiten
Vorlage
1621/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das Gewerk Putzarbeiten wurde seinerzeit im offenen Verfahren ausgeschrieben und zum angebotenen Preis von 150.292,78 EUR inkl. MwSt an die Fa. THOMAS GmbH vergeben.

 

Im Bauablauf ergaben sich die nachfolgenden beiden Nachträge, über die nunmehr zu entscheiden ist.

 

  1. Nachträge Wandqualität

 

Ursprünglich war nicht vorgesehen, die Wandflächen in den Büros und Fluren vollständig zu verputzen. Während der Sanierungsmaßnahme hat sich herausgestellt, dass sämtliche Wände unterschiedliche Materialien aufweisen und durch das Verspachteln von Schlitzen, Schließen von größeren Öffnungen durch Vermauern, (zudem kam es durch das Entfernen von losen Farbresten zu Putzabplatzungen etc.) einen unbefriedigenden Zustand aufweisen würden. Der Objektplaner AECOM hatte bei Erstellung des Leistungsverzeichnisses lediglich vorgesehen, Wände auszubessern. Aufgrund des tatsächlichen Zustandes wurde auf Empfehlung von AECOM und nach Abstimmung mit den Denkmalbehörden entschieden, sowohl die Büros als auch die Hauptflure im gesamten Gebäude mit einem Kalkzementputz zweilagig in Qualität Q3 zu spachteln.

 

Dadurch kam es zu Nachtragsleistungen in Höhe von 80.406,75 EUR inkl. MwSt. Die Leistung war aus bautechnischen sowie optischen Gründen zwingend notwendig.

 

  1. Nachtragsleistung von diversen Zusatzleistungen

 

Es handelt sich bei diesem Nachtrag um nachträglich angebotene Leistungen, die durch ein vom Büro AECOM lückenhaft erstelltes Leistungsverzeichnis und eine mangelhafte Koordination der Bauabläufe durch AECOM im Ursprungsauftrag nicht enthalten waren.

 

Es wird noch zu klären sein, inwieweit diese Kosten ganz oder teilweise dem Planungsbüro AECOM, welchem zwischenzeitlich gekündigt werden musste, in Rechnung gestellt werden können.

 

Bei den Zusatzleistungen handelt es sich z.B. um den Abbruch von Fensterleibungen auf der Südseite des Gebäudes, das Verschließen von Löchern, das Verputzen von Brüstungen im Bereich der Heizkörpernischen.

 

Insgesamt kam es zu einem Nachtrag für diese Zusatzleistungen in Höhe von 29.088,92 EUR inkl. MwSt.

 

Bei beiden Nachtragspositionen handelte es sich um Leistungen, die dem Grunde nach notwendig waren. Zum Zeitpunkt der anstehenden Ausführung war allerdings trotz wiederholten Drängens von AECOM keine mangelfreie fachtechnische Stellungnahme mit Preisprüfung zu erhalten. Um keinen Baustopp, welcher seinerseits zu Mehrkosten durch Bauzeitverlängerung geführt hätte, zu riskieren, wurden die notwendigen Leistungen dennoch zur Ausführung freigegeben.

 

Die Leistungen werden im Rahmen der jeweiligen Gesamtabrechnungen nachgeprüft und abgerechnet.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt:

 

  1. Den notwendigen Nachtragsleistungen an die Fa. THOMAS GmbH bezüglich der Wandqualitäten (Nachtrag 1) in Höhe von 80.406,75 EUR inkl. MwSt. wird zugestimmt.

 

  1. Dem Nachtrag 2 an die Fa. Thomas GmbH für diverse Zusatzleistungen in Höhe von 29.088,92 EUR inkl. MwSt. zugestimmt.