Maßnahmenliste -Stand 13.11.2019-
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 31.10.2019 konkretisierte das Ministerium der Finanzen
den weiteren Zeitplan für die Umsetzung des KI 3.0, Kapitel 2. Hinsichtlich der
Vorgaben und Fristen verweisen wir auf das beigefügte Schaubild (Anlage 1 – eigene Darstellung). Demnach
wurde u.a. das Fristende für die Antragstellung der Maßnahmen auf den
30.06.2020 festgelegt.
Den Verbandsgemeinden und den privaten Schulträgern wurde das
Informationsschreiben des Ministeriums der Finanzen zur Kenntnis mit der Bitte
um zwingende Beachtung weitergeleitet.
In Abstimmung mit den Verbandsgemeinden und den privaten Schulträgern
wurde zwischenzeitlich auch die Maßnahmenliste (Anlage 2) aktualisiert. Die Maßnahmenliste umfasst aktuell noch 19
Projekte (1 Projekt wurde gestrichen). Für ein Projekt wurde bisher die
Bewilligung erteilt, für 6 weitere Projekte sind die Zuwendungsanträge
gestellt.
Das Förderbudget in Höhe von 5.958.000 € ist bis auf einen geringen
Restbetrag von 11.604 € vollständig ausgeschöpft. Die Änderungen (rot)
gegenüber der letzten Maßnahmenliste und die seither vorgenommenen eigenen
Anmerkungen in der Maßnahmenbeschreibung (blau) sind farblich gekennzeichnet.
Die Verteilung auf die einzelnen Budgets für kommunale und private
Schulträger ist am Ende der Maßnahmenliste dargestellt. Die Budgetverteilung
wurde vom Kreistag am 20.11.2017 festgelegt, für den weiteren Vollzug des KI
3.0-Programms hatte der Kreistag den Kreisausschuss als zuständiges Gremium
bestimmt.
Die aktualisierte Maßnahmenliste wird dem Ministerium der Finanzen
vorgelegt.
Es ist davon auszugehen, dass es bis zum Fristende für die
Antragstellung noch zu Änderungen und Anpassungen in der Maßnahmenliste kommen
wird.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss
stimmt der aktuellen Maßnahmenliste des Landkreises Kaiserslautern zum KI 3.0,
Kapitel 2 (Stand 13.11.2019) zu.
Der Kreisausschuss ermächtigt die Verwaltung, Änderungen der
Maßnahmenliste weiterhin jederzeit in Abstimmung mit den Verbandsgemeinden und
privaten Schulträgern vorzunehmen und die aktualisierte Maßnahmenliste den
zuständigen Ministerien zuzuleiten.
Ein Beschluss des Kreisausschusses ist nur dann herbeizuführen, wenn
eine Änderung der Aufteilung des Förderbudgets zwischen Landkreis /
Verbandsgemeinden und privaten Schulträgern erfolgen soll.