Betreff
Kommunales Investitionsprogramm 3.0 - Rheinland-Pfalz (KI 3.0, Kapitel 2)
Maßnahmenliste -Stand 13.11.2019-
Vorlage
1626/2019
Aktenzeichen
1.3/lt/11611-KI 3.0
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 31.10.2019 konkretisierte das Ministerium der Finanzen den weiteren Zeitplan für die Umsetzung des KI 3.0, Kapitel 2. Hinsichtlich der Vorgaben und Fristen verweisen wir auf das beigefügte Schaubild (Anlage 1 – eigene Darstellung). Demnach wurde u.a. das Fristende für die Antragstellung der Maßnahmen auf den 30.06.2020 festgelegt.

 

Den Verbandsgemeinden und den privaten Schulträgern wurde das Informationsschreiben des Ministeriums der Finanzen zur Kenntnis mit der Bitte um zwingende Beachtung weitergeleitet.

 

In Abstimmung mit den Verbandsgemeinden und den privaten Schulträgern wurde zwischenzeitlich auch die Maßnahmenliste (Anlage 2) aktualisiert. Die Maßnahmenliste umfasst aktuell noch 19 Projekte (1 Projekt wurde gestrichen). Für ein Projekt wurde bisher die Bewilligung erteilt, für 6 weitere Projekte sind die Zuwendungsanträge gestellt.

 

Das Förderbudget in Höhe von 5.958.000 € ist bis auf einen geringen Restbetrag von 11.604 € vollständig ausgeschöpft. Die Änderungen (rot) gegenüber der letzten Maßnahmenliste und die seither vorgenommenen eigenen Anmerkungen in der Maßnahmenbeschreibung (blau) sind farblich gekennzeichnet.

 

Die Verteilung auf die einzelnen Budgets für kommunale und private Schulträger ist am Ende der Maßnahmenliste dargestellt. Die Budgetverteilung wurde vom Kreistag am 20.11.2017 festgelegt, für den weiteren Vollzug des KI 3.0-Programms hatte der Kreistag den Kreisausschuss als zuständiges Gremium bestimmt.

 

Die aktualisierte Maßnahmenliste wird dem Ministerium der Finanzen vorgelegt.

 

Es ist davon auszugehen, dass es bis zum Fristende für die Antragstellung noch zu Änderungen und Anpassungen in der Maßnahmenliste kommen wird.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss stimmt der aktuellen Maßnahmenliste des Landkreises Kaiserslautern zum KI 3.0, Kapitel 2 (Stand 13.11.2019) zu.

 

Der Kreisausschuss ermächtigt die Verwaltung, Änderungen der Maßnahmenliste weiterhin jederzeit in Abstimmung mit den Verbandsgemeinden und privaten Schulträgern vorzunehmen und die aktualisierte Maßnahmenliste den zuständigen Ministerien zuzuleiten.

 

Ein Beschluss des Kreisausschusses ist nur dann herbeizuführen, wenn eine Änderung der Aufteilung des Förderbudgets zwischen Landkreis / Verbandsgemeinden und privaten Schulträgern erfolgen soll.