Betreff
Annahme von Spenden-/Sponsoringgeldern gem. § 58 Abs. 3 LKO
Vorlage
1629/2019
Aktenzeichen
1.3/lt/11612
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Dem Landkreis Kaiserslautern wurden folgende Zuwendungen im Sinne von § 58 Abs. 3 LKO angeboten:

 

Zuwendungsgeber

Zweck

Betrag

Förderverein Reichswald Gymnasium Ramstein e.V.

Finanzielle Unterstützung für die Beschaffung eines Sportgerätes –Calisthenicsanlage-

12.695,05 €

Förderverein Reichswald Gymnasium Ramstein e.V.

Finanzielle Unterstützung für die Beschaffung eines Sonnensegels

10.000,00 €

 

Das Zuwendungsangebot des Fördervereins Reichswald Gymnasium Ramstein e.V. für die Beschaffung des Sportgerätes wurde der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier am 14.11.2019 angezeigt. Von dort wurden bisher keine Bedenken gegen die Annahme geltend gemacht.

Das Zuwendungsangebot des Fördervereins Reichswald Gymnasium Ramstein e.V. für die Beschaffung des Sonnensegels wird der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier noch angezeigt.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt, die im Sachverhalt angeführten Zuwendungsangebote des Fördervereins Reichswald Gymnasium Ramstein e.V. in Höhe von 12.695,05 € sowie 10.000 € anzunehmen.