Sachverhalt:
Dem Landkreis
Kaiserslautern wurden folgende Zuwendungen im Sinne von § 58 Abs. 3 LKO
angeboten:
Zuwendungsgeber |
Zweck |
Betrag |
Förderverein Reichswald
Gymnasium Ramstein e.V. |
Finanzielle Unterstützung
für die Beschaffung eines Sportgerätes –Calisthenicsanlage- |
12.695,05 € |
Förderverein Reichswald
Gymnasium Ramstein e.V. |
Finanzielle Unterstützung
für die Beschaffung eines Sonnensegels |
10.000,00 € |
Das
Zuwendungsangebot des Fördervereins Reichswald Gymnasium Ramstein e.V. für die
Beschaffung des Sportgerätes wurde der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
(ADD) Trier am 14.11.2019 angezeigt. Von dort wurden bisher keine Bedenken
gegen die Annahme geltend gemacht.
Das
Zuwendungsangebot des Fördervereins Reichswald Gymnasium Ramstein e.V. für die
Beschaffung des Sonnensegels wird der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
(ADD) Trier noch angezeigt.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss
beschließt, die im Sachverhalt angeführten Zuwendungsangebote des Fördervereins
Reichswald Gymnasium Ramstein e.V. in Höhe von 12.695,05 € sowie 10.000 €
anzunehmen.