Betreff
Raum- und Bedarfsplanung der Abteilung 4, Jugend und Soziales
Vorlage
1633/2019
Aktenzeichen
4/om/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Abteilung 4 „Jugend und Soziales“ (106 Mitarbeiter/innen) mit ihren 5 Fachbereichen (FB) ist derzeit auf insgesamt 4 Standorte in der Stadt und dem Landkreis Kaiserslautern verteilt:

 

A)     Fischerstraße (Fachbereiche 4.1, 4.2, 4.4, 4.5 und FB-Leitung 4.3)

B)      Casino (Elterngeldstelle und Unterhaltsvorschuss FB 4.1, Jugendgerichtshilfe FB 4.4)

C)      VG Otterberg (Betreuungsbehörde FB 4.2)

D)     Landstuhl (Gemeindeschwester Plus FB 4.2 und Schutzhilfe FB 4.4)

 

Der Kreistag hat bereits mit Beschluss vom 11.07.2016 als Ziel ausgegeben, die Abteilung 4 – Jugend und Soziales - „in einem Segment auszugliedern“ und kurz- bzw. mittelfristig in der Fischerstraße weitere Räumlichkeiten anzumieten, um eine dauerhafte angemessene Ausstattung mit Büroflächen gewährleisten zu können. Wie sich herausgestellt hat, ist diese Zielvorgabe auf Grund fehlender räumlicher Kapazitäten im Behördenhaus in der Fischerstraße nicht mehr umsetzbar.

 

Die Liegenschaft, die zwischenzeitlich in der Rummelstraße der Kreisverwaltung zur Vermietung angeboten wurde, steht nicht mehr zur Verfügung.

 

Im Zusammenhang mit der Diskussion über die geplante Anmietung „Rummelstraße" hat am 27.09.2019 ein Gespräch bei Herrn Stich, Staatssekretär beim Innenministerium in Mainz, stattgefunden. Dies erfolgte insbesondere unter der Fragestellung, ob der Landkreis ggf. ein neues Gebäude zur Unterbringung der Abteilung 4 ins Auge fassen könne. Die Antwort des Innenministeriums ist als Anlage der Vorlage beigefügt (Anlage 1).

 

Nachdem die Räumlichkeiten in dem Kreisverwaltungsgebäude in der Lauterstr. 8 fertiggestellt sind und aktuell keine räumliche Gesamtlösung für die Abteilung 4 zur Verfügung steht, wird die Unterbringung in folgende Liegenschaften erfolgen: 

       

  • Fischerstraße (Fachbereiche 4.1, 4.4., 4.5)
  • Casino (Sozialamt 4.3)
  • Lauterstr. 8 (Betreuungsbehörde FB 4.2)
  • Landstuhl (GemeindeschwesterPlus FB 4.2 + Schutzhilfe 1 MA)

 

Wie bereits in der Kreisausschusssitzung am 19.08.2019 besprochen,  wurde unter Berücksichtigung einer wirtschaftlichen Lösung zur Unterbringung der Abteilung 4, nach weiteren räumlichen Alternativlösungen gesucht, um zu gewährleisten, dass schnellst möglich die Abteilung 4 in einem Gebäude untergebracht werden kann.

 

Derzeit gibt es ein konkretes Angebot in der Stadt Landstuhl. Die vorgelegten Unterlagen haben ergeben, dass in der Liegenschaft  die gesamte Abteilung „Jugend und Soziales“ untergebracht werden könnte. Die zahlreichen positiven Synergieeffekte könnten dort erreicht werden. Für zukünftige weitere Bedarfe stehen weitere Räumlichkeiten im unmittelbaren Umfeld zur Verfügung. Allerdings wirft ein möglicher Standort außerhalb von Kaiserslautern Fragen auf, die beantwortet und genau beleuchtet werden müssen.

 

Die Führungskräfte der Abteilung 4 haben gemeinsam mit dem zuständigen Geschäftsbereichsleiter, Herrn Peter Schmidt, die positiven und negativen Aspekte aufgelistet und gegenüber gestellt. Unter Abwägung aller Argumente sprechen sich die Führungskräfte und der zuständige Kreisbeigeordnete in Funktion des Geschäftsbereichsleiters  für den möglichen Standort Landstuhl aus. Die Auflistung ist als Anlage beigefügt (Anlage 2).

Beschlussvorschlag:

 

a)      Gegen den Standort Landstuhl bestehen grundsätzlich keine Bedenken.

 

b)      Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, die planerischen Voraussetzungen soweit voran zu treiben, dass der Kreistag für die angebotene Liegenschaft einen endgültigen Beschluss fassen kann.

Insbesondere der konkrete Mietzins, das Raumprogramm und die weiteren Bedingungen sind hierzu vorzulegen.