Sachverhalt:
Die Abteilung 4 „Jugend und Soziales“ (106 Mitarbeiter/innen) mit ihren
5 Fachbereichen (FB) ist derzeit auf insgesamt 4 Standorte in der Stadt und dem
Landkreis Kaiserslautern verteilt:
A)
Fischerstraße
(Fachbereiche 4.1, 4.2, 4.4, 4.5 und FB-Leitung 4.3)
B)
Casino
(Elterngeldstelle und Unterhaltsvorschuss FB 4.1, Jugendgerichtshilfe FB 4.4)
C)
VG
Otterberg (Betreuungsbehörde FB 4.2)
D)
Landstuhl
(Gemeindeschwester Plus FB 4.2 und Schutzhilfe FB 4.4)
Der Kreistag hat bereits mit Beschluss vom 11.07.2016 als Ziel
ausgegeben, die Abteilung 4 – Jugend und Soziales - „in einem Segment
auszugliedern“ und kurz- bzw. mittelfristig in der Fischerstraße weitere
Räumlichkeiten anzumieten, um eine dauerhafte angemessene Ausstattung mit
Büroflächen gewährleisten zu können. Wie sich herausgestellt hat, ist diese
Zielvorgabe auf Grund fehlender räumlicher Kapazitäten im Behördenhaus in der
Fischerstraße nicht mehr umsetzbar.
Die Liegenschaft, die zwischenzeitlich in der Rummelstraße der
Kreisverwaltung zur Vermietung angeboten wurde, steht nicht mehr zur Verfügung.
Im Zusammenhang mit der Diskussion über die geplante
Anmietung „Rummelstraße" hat am 27.09.2019 ein Gespräch bei Herrn Stich,
Staatssekretär beim Innenministerium in Mainz, stattgefunden. Dies erfolgte insbesondere
unter der Fragestellung, ob der Landkreis ggf. ein neues Gebäude zur
Unterbringung der Abteilung 4 ins Auge fassen könne. Die Antwort des
Innenministeriums ist als Anlage der Vorlage beigefügt (Anlage 1).
Nachdem die Räumlichkeiten in dem Kreisverwaltungsgebäude in
der Lauterstr. 8 fertiggestellt sind und aktuell keine räumliche Gesamtlösung
für die Abteilung 4 zur Verfügung steht, wird die Unterbringung in folgende
Liegenschaften erfolgen:
- Fischerstraße (Fachbereiche 4.1, 4.4., 4.5)
- Casino (Sozialamt 4.3)
- Lauterstr. 8 (Betreuungsbehörde FB 4.2)
- Landstuhl (GemeindeschwesterPlus FB 4.2 +
Schutzhilfe 1 MA)
Wie
bereits in der Kreisausschusssitzung am 19.08.2019 besprochen, wurde unter Berücksichtigung einer
wirtschaftlichen Lösung zur Unterbringung der Abteilung 4, nach weiteren
räumlichen Alternativlösungen gesucht, um zu gewährleisten, dass schnellst
möglich die Abteilung 4 in einem Gebäude untergebracht werden kann.
Derzeit gibt es ein konkretes
Angebot in der Stadt Landstuhl. Die vorgelegten Unterlagen haben ergeben, dass
in der Liegenschaft die gesamte
Abteilung „Jugend und Soziales“ untergebracht werden könnte. Die zahlreichen positiven
Synergieeffekte könnten dort erreicht werden. Für zukünftige weitere Bedarfe
stehen weitere Räumlichkeiten im unmittelbaren Umfeld zur Verfügung. Allerdings
wirft ein möglicher Standort außerhalb von Kaiserslautern Fragen auf, die
beantwortet und genau beleuchtet werden müssen.
Die Führungskräfte der Abteilung 4 haben gemeinsam mit dem zuständigen Geschäftsbereichsleiter, Herrn Peter Schmidt, die positiven und negativen Aspekte aufgelistet und gegenüber gestellt. Unter Abwägung aller Argumente sprechen sich die Führungskräfte und der zuständige Kreisbeigeordnete in Funktion des Geschäftsbereichsleiters für den möglichen Standort Landstuhl aus. Die Auflistung ist als Anlage beigefügt (Anlage 2).
Beschlussvorschlag:
a)
Gegen
den Standort Landstuhl bestehen grundsätzlich keine Bedenken.
b)
Der
Kreistag beauftragt die Verwaltung, die planerischen Voraussetzungen soweit
voran zu treiben, dass der Kreistag für die angebotene Liegenschaft einen
endgültigen Beschluss fassen kann.
Insbesondere der konkrete Mietzins, das Raumprogramm und die weiteren
Bedingungen sind hierzu vorzulegen.