Betreff
Geschäftsverteilung; Umstrukturierung im Geschäftsbereich des Leitenden staatlichen Beamten
Vorlage
1636/2019
Aktenzeichen
11301/as/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss des Kreistages vom 12.09.2016 wurde mit Schreiben vom 05.05.2017 der Leitende staatliche Beamte zum behördlichen Datenschutzbeauftragten gemäß § 11 Landesdatenschutzgesetz und zum Informationsfreiheitsbeauftragten bestellt.

 

Im Hinblick auf die Bewertung der Stelle des Datenschutzbeauftragten durch den Landkreistag in Abstimmung mit dem Landesrechnungshof mit einer Wertigkeit höchstens nach A11 besteht ein deutliches Missverhältnis zum Statusamt des derzeitigen Funktionsinhabers.

 

Aus der mit dem Rechnungshof abgestimmten Bewertung dürfte sich darüber hinaus in letzter Konsequenz im Hinblick auf die Größe des Landkreises ein Tätigkeitsumfang von bis zu 0,50 VZÄ für den Bereich Datenschutz und Landestransparenzgesetz ergeben, dies unter Berücksichtigung eines fundierten rechtsthematischen Anteils von bis zu 0,20 VZÄ. Im Hinblick auf die Wertigkeit und den zeitlichen Umfang der mit diesen Funktionen verbundenen Tätigkeiten führt dies auch zu Auswirkungen auf die Erledigung der übrigen zugewiesenen Aufgaben, insbesondere den  weiteren Aufgaben des Leitenden staatlichen Beamten.

 

Ferner ist wegen der deutlichen Verschiebung der Aufgaben des Datenschutzbeauftragten durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eine Interessenkollision im Hinblick auf die Funktion als Leitender staatlicher Beamter und Geschäftsbereichsleiter nicht auszuschließen.

 

Aus vorgenannten Gründen hat der Leitende staatliche Beamte mit Schreiben vom 07.10.2019 um die Entbindung der Verpflichtung und insofern um Änderung des Geschäftsbereichs (§ 56 Abs. 1 Satz 3 LKO) gebeten.

 

Die juristische Beratung für rechtlich problematische Fälle bleibt hiervon unberührt. Die Zuweisung der freigewordenen Aufgaben erfolgt im Rahmen der weiteren Geschäftsverteilung gem.
§ 41 Abs. 1 Ziff. 3 LKO durch den Landrat.


 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stimmt dem Antrag des Leitenden staatlichen Beamten auf Änderung des Geschäftsbereichs III zu.