Betreff
schlüssiges Konzept
Vorlage
1645/2019
Aktenzeichen
4.2/cl
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die angemessene Bruttokaltmiete wurde von der Firma Analyse&Konzepte für den Landkreis Kaiserslautern mit Hilfe eines schlüssigen Konzeptes ermittelt. Hierbei wurden keine gravierenden Mietpreisdifferenzen innerhalb des Landkreises festgestellt, sodass der gesamte Landkreis Kaiserslautern als ein Vergleichsraum bewertet wird.

 

Die angemessene Bruttokaltmiete errechnet sich nach der Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen. Dabei ist die Produkttheorie anzuwenden. Produkttheorie meint das Produkt aus angemessener Wohnungsgröße und Wohnungsstandard. Leistungsberechtigte können daher wählen, ob sie zugunsten eines höheren Wohnungsstandards eine kleinere Wohnfläche oder umgekehrt in Kauf nehmen, soweit das Produkt angemessen ist.

Bei der Anwendung der Produkttheorie ist nach Auffassung des Bundessozialgerichts von der Bruttokaltmiete auszugehen. D.h. dass die Angemessenheitsgrenze durch die Nettokaltmiete zuzüglich den kalten Betriebskosten zu definieren ist. Die abstrakt angemessenen kalten Betriebskosten werden zur abstrakt angemessenen Nettokaltmiete hinzuaddiert.

 

Vergleichsraum

1 Person

2 Personen

3 Personen

4 Personen

5 Personen

Landkreis

Kaiserslautern

359,50 €

404,95 €

488,80 €

591,30 €

682,50 €

 

Bei Haushalten von mehr als fünf Personen, kann für jede zusätzliche Person um bis zu 117 € (Bruttokaltmiete multipliziert mit 15 m²) erhöht werden.

 

In der ermittelten Bruttokaltmiete sind alle Nebenkosten enthalten, darüber hinaus können keine weiteren Nebenkosten übernommen werden.

 

Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss nimmt die Ergebnisse des schlüssigen Konzeptes zur Kenntnis und bittet die Verwaltung auf dieser Grundlage um Erstellung einer KdU-Richtlinie zur Beschlussfassung durch den Kreistag.