Sachverhalt:
Die angemessene
Bruttokaltmiete wurde von der Firma Analyse&Konzepte für den Landkreis
Kaiserslautern mit Hilfe eines schlüssigen Konzeptes ermittelt. Hierbei wurden
keine gravierenden Mietpreisdifferenzen innerhalb des Landkreises festgestellt,
sodass der gesamte Landkreis Kaiserslautern als ein Vergleichsraum bewertet
wird.
Die angemessene
Bruttokaltmiete errechnet sich nach der Anzahl der in der Wohnung lebenden
Personen. Dabei ist die Produkttheorie anzuwenden. Produkttheorie meint das
Produkt aus angemessener Wohnungsgröße und Wohnungsstandard.
Leistungsberechtigte können daher wählen, ob sie zugunsten eines höheren
Wohnungsstandards eine kleinere Wohnfläche oder umgekehrt in Kauf nehmen,
soweit das Produkt angemessen ist.
Bei der Anwendung
der Produkttheorie ist nach Auffassung des Bundessozialgerichts von der
Bruttokaltmiete auszugehen. D.h. dass die Angemessenheitsgrenze durch die
Nettokaltmiete zuzüglich den kalten Betriebskosten zu definieren ist. Die
abstrakt angemessenen kalten Betriebskosten werden zur abstrakt angemessenen
Nettokaltmiete hinzuaddiert.
Vergleichsraum |
1 Person |
2 Personen |
3 Personen |
4 Personen |
5 Personen |
Landkreis Kaiserslautern |
359,50 € |
404,95 € |
488,80 € |
591,30 € |
682,50 € |
Bei Haushalten von
mehr als fünf Personen, kann für jede zusätzliche Person um bis zu 117 €
(Bruttokaltmiete multipliziert mit 15 m²) erhöht werden.
In der ermittelten
Bruttokaltmiete sind alle Nebenkosten enthalten, darüber hinaus können keine
weiteren Nebenkosten übernommen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss
nimmt die Ergebnisse des schlüssigen Konzeptes zur Kenntnis und bittet die
Verwaltung auf dieser Grundlage um Erstellung einer KdU-Richtlinie zur
Beschlussfassung durch den Kreistag.