Sachverhalt:

 

Der Landkreis Kaiserslautern betreibt die Kreisvolkshochschule als freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe. Aufgrund der äußerst angespannten Haushaltslage und den unmittelbar damit verbundenen Restriktionen der Aufsichts- und Dienstleistungsbehörde muss darauf geachtet werden, alle  Einnahmequellen so weit als möglich auszuschöpfen; hier mit dem Ziel, den Deckungsgrad der Kreisvolkshochschule zu erhöhen und die Finanzierung aus den allgemeinen Deckungsmitteln des Landkreises Kaiserslautern zu verringern. Des Weiteren sind die Gebühren nach dem allgemeinen Äquivalenzprinzip so zu bemessen, dass Aufwand einerseits und Nutzen für den Gebührenschuldner andererseits in einem angemessenen Verhältnis stehen.

 

Die letzte Erhöhung erfolgte zum 01.08.2012. Die Gebühren der Kreisvolkshochschule sollen nun ab 01.08.2020 um durchschnittlich ca. 7 % angehoben werden. Parallel soll bei den Ermäßigungsregelungen der Satz von 25 % auf 15 % verringert werden. Das Alter für die Seniorenermäßigung soll von 62 auf 67 Jahre angehoben werden. Ungeachtet dessen, dass in vergleichbaren Einrichtungen überhaupt keine Seniorenermäßigung gewährt wird, folgt die Heraufsetzung auf 67 Jahre der allgemeinen Entwicklung zur Erhöhung des Renteneintrittalters. Die Vergünstigungsregelungen für Familienmitglieder bei Besuch des gleichen Kurses sowie für  haupt- und nebenamtliche Mitarbeiter und Dozenten sollen entfallen.  

 

Auf der Grundlage der Jahresergebnisse von 2018 wären nach einer Hochrechnung durch die Anhebung der Gebühren Einnahmeverbesserungen in Höhe von ca. 17.000 €/Jahr zu erzielen. Die durch die Verringerung des Ermäßigungssatzes und Heraufsetzung der Seniorenermäßigung erreichbaren Potentiale können mangels Datengrundlage nicht hochgerechnet werden. Es dürfte sich jedoch auch um einen 5-stelligen Betrag handeln. Besondere Entwicklungen, z.B. durch Kündigungen etc., können bei der Hochrechnung/Schätzung nicht berücksichtigt werden.

 

Umzusetzen sind die Fortschreibungen über eine Änderung der „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Teilnahme an Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule des Landkreises Kaiserslautern“. Diese ist im Kreishandbuch unter B.9-3 aufgeführt. Die Satzungsänderung soll mit Wirkung zum 01.08.2020 in Kraft treten. Begründet ist dieser Zeitpunkt durch die

verwaltungstechnische Abwicklung, die auf einer Unterteilung des Kalenderjahres in 2 Semester beruht, wobei das Semester 2/2020 am 01.08.2020 beginnt. Bei einer Gewichtung des 2. Semesters mit 40 % würde sich  in 2020 ein Gesamtbetrag von ca. 11.000 € ergeben.

 

 

In der Anlage 1 ist die vorgesehene Änderungssatzung zur „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Teilnahme an Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule des Landkreises Kaiserslautern“ beigefügt. Des Weiteren ist in der Anlage 2 die aktuelle Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Teilnahme an Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule des Landkreises Kaiserslautern gültig ab 01.08.2012 beigefügt, in der die entsprechenden Fortschreibungen zu besseren Veranschaulichung in roter Schrift dargestellt sind.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Kreistag beschließt die Änderungssatzung zur „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Teilnahme an Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule des Landkreises Kaiserslautern“ gemäß Anlage 1.