Sachverhalt:
Der Ausbau der K 62 in der OD Otterbach ist im Zeitraum April 2018 bis
September 2019 erfolgt. Die Verkehrsfreigabe war am 27.09.2019.
An den Ausbau der Straße schließen sich nunmehr noch die
Landschaftsbauarbeiten an. Die Ausführung der Landschaftsbauarbeiten wurde vom
LBM Kaiserslautern zu Lasten des Landkreises Kaiserslautern und der
Ortsgemeinde Otterbach als Gemeinschaftsmaßnahme mit einer Gesamtangebotssumme
ausgeschrieben. Zum Eröffnungstermin am 28.11.2019 haben 4 Firmen ein Angebot
eingereicht.
Die Prüfung der Angebote hat nachstehende Bieterreihenfolge zum
Ergebnis:
1) Fa.
Schrader GmbH Garten –und
Landschaftsbau (Ingolstadt) 47.433,39 €
2)
Weiterer
Bieter A 49.022,29
€
3)
Weiterer
Bieter B 70.358,68
€
4)
Weiterer
Bieter C 76.712,67
€
Die
Gesamtauftragssumme teilt sich folgendermaßen auf:
Gesamtsumme aller Kostenträger: 47.433,39 €
Zu Lasten des
Landkreises Kaiserslautern: 27.487,39 €
Zu Lasten der
Gemeinde Otterbach: 19.946,10 €
Das Angebot der Firma Rudolf Schrader GmbH Garten- und Landschaftsbau
(Ingolstadt) wurde vom LBM als wirtschaftlichstes Angebot gewertet.
Die Rudolf Schrader GmbH Garten- und Landschaftsbau (Ingolstadt) besitzt
die für die Durchführung der Arbeiten erforderliche Leistungsfähigkeit und
bietet Gewähr für eine sach- und fachgerechte Baudurchführung.
Der LBM Kaiserslautern empfiehlt den Baulastträgern der
Auftragserteilung an die Rudolf Schrader GmbH Garten- und Landschaftsbau
(Ingolstadt) zuzustimmen.
Im Auftrag
Lauer
Entscheidungsvorschlag:
Dem Vorschlag des LBM Kaiserslautern, den Auftrag zur Durchführung der
Landschaftsbauarbeiten im Zuge der K 62 OD Otterbach mit einem Kostenanteil zu
Lasten des Landkreises Kaiserslautern in Höhe von 27.487,29 € an die Fa.
Rudolf Schrader GmbH Garten- und Landschaftsbau (Ingolstadt) zu erteilen,
wird zugestimmt.
Begründung
der Eilbedürftigkeit:
Die Zuschlagsfrist endet am 17.01.2020 und damit vor der nächsten
Sitzung des Kreisausschusses. Der LBM Kaiserslautern bittet darum, die
Entscheidung baldmöglichst mitzuteilen. Auch auf Grund der bevorstehenden
Feiertage sowie Schließungstage der Verwaltung ist die Auftragsvergabe mittels
Eilentscheidung aus Zeitgründen geboten.