Betreff
Vollzug der Ehrungsrichtlinie des Landkreises Kaiserslautern; Verleihung Großer Wappenschild
Vorlage
1699/2020
Aktenzeichen
3.5/tm/12802
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gemäß der Ehrungsrichtlinie für den Landkreis Kaiserslautern, Abschnitt 2 I 2.3 i.V.m. Abschnitt 1 I 1, erfüllt Herr Karl Oster aus Schopp die Voraussetzung für die Auszeichnung der 3. Stufe (Großer Wappenschild).

Herr Oster ist seit dem 15.06.1972 im Katastrophenschutz für den Landkreis Kaiserslautern aktiv. Sein ehrenamtliches Engagement begann im sog. Wasserzug, welcher in der damaligen Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd stationiert war. Im Jahre 1983 wechselte er zur Technischen Einsatzleitung des Landkreises und gehörte dieser bis 2013 an. Mit Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze musste Herr Oster aus der Technischen Einsatzleitung und damit aus dem aktiven Dienst ausscheiden. Aufgrund seines enormen Fachwissens wurde Herr Oster 2013 zum Fachberater bestellt und unterstützt bis heute tatkräftig in der Ausbildung der jungen Einsatzkräften, hauptsächlich in der Technischen Einsatzleitung.

Im Jahre 2007 wurde Herr Oster mit dem Goldenen Feuerwehr-Ehrenzeichen für 35 Jahre vom Land Rheinland-Pfalz ausgezeichnet.

 

Gemäß Abschnitt 1 I 2 der Ehrungsrichtlinie des Landkreises Kaiserslautern, erfolgt die Verleihung der 3. Stufe (Großer Wappenschild) durch den Landrat im Benehmen mit dem Kreisausschuss.

 

Die Verleihung ist im Rahmen des Ehrenabends des Katastrophenschutzes am 8. Februar 2020 geplant.

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss stellt das Benehmen für die Aushändigung des großen Wappenschildes des Landkreises Kaiserslautern an Herrn Karl Oster her.