Sachverhalt:
Nach
europaweiter Ausschreibung und Beschluss durch die Kreisgremien wurde mit
Vertrag vom 10.07.2015 der DRK Kaiserslautern-Land Behindertenhilfe gGmbH die
Durchführung der Schülerbeförderung zur Schule der REHA Westpfalz übertragen.
Der
Vertrag sah unter § 2 Nr. 1 Satz 1 eine Laufzeit von fünf Jahren beginnend mit
dem ersten Schultag des Schuljahres 2015/2016 bis zum Ende des Schuljahres
2019/2020 vor. Gemäß § 2 Nr. 1 Satz 2 des Vertrages kann der Auftraggeber (also
der Landkreis Kaiserslautern) zweimal durch einseitige schriftliche Erklärung
gegenüber der DRK-Behindertenhilfe, die bis 3 Monate vor Vertragsende
zugegangen sein muss, den Vertrag um jeweils ein Jahr zu unveränderten
Bedingungen verlängern. Einmal wurde die Verlängerungsoption bis Ende des
Schuljahres 2020/2021 schon in Anspruch genommen.
Sollte
jedoch die Option für eine erneute und letztmalige Verlängerung nicht in
Anspruch genommen werden, wäre dieses Jahr eine erneute europaweite
Ausschreibung erforderlich, da die Beschaffung der eingesetzten
(Spezial-)Fahrzeuge gegebenenfalls mehrere Monate in Anspruch nimmt. Insofern
ist aus Gründen des Antidiskriminierungsgebots, etwa ein Jahr zwischen
Ausschreibung und Beginn der Vertragsleistungen einzuhalten.
Die
Verwaltung schlägt vor, die vorhandene Option zu ziehen und den Vertrag durch
schriftliche Erklärung um ein weiteres Jahr zu verlängern. Es wird in diesem
Zusammenhang darauf aufmerksam gemacht, dass keine Erkenntnisse vorliegen, ob
eine erneute Ausschreibung sich be- oder entlastend auf den Kreishaushalt
auswirken würde. Die Preisindexe vom statistischen Bundesamt, welche auch für
die Berechnung der Kilometerpreise herangezogen werden, steigen jedoch stetig
an.
Beispielhaft
kann hier die Entwicklung bei den Lohnkosten genannt werden. Auf Seiten des DRK
steht die Frage im Raum, ob im Hinblick auf die gestiegenen Mindestlöhne ein
Antrag auf Preisanpassung gestellt wird. Die Möglichkeiten einer Preisanpassung
sind im bestehenden Vertrag geregelt. Formal liegt ein Antrag auf Preisanpassung
bisher jedoch nicht vor.
Im
Übrigen wird die Vertragsverlängerung um ein weiteres Schuljahr auf Seiten der
DRK-Behindertenhilfe begrüßt.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag stimmt der Verlängerung des
Vertrages vom 10.07.2015 gemäß § 2 Nr. 1 Satz 2 um ein weiteres Jahr (Bis zum
Ende des Schuljahres 2021/2022) zu verlängern.