Betreff
Schülerbeförderung REHA Westpfalz
Vorlage
1712/2020
Aktenzeichen
3/sp/2410
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach europaweiter Ausschreibung und Beschluss durch die Kreisgremien wurde mit Vertrag vom 10.07.2015 der DRK Kaiserslautern-Land Behindertenhilfe gGmbH die Durchführung der Schülerbeförderung zur Schule der REHA Westpfalz übertragen.

 

Der Vertrag sah unter § 2 Nr. 1 Satz 1 eine Laufzeit von fünf Jahren beginnend mit dem ersten Schultag des Schuljahres 2015/2016 bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020 vor. Gemäß § 2 Nr. 1 Satz 2 des Vertrages kann der Auftraggeber (also der Landkreis Kaiserslautern) zweimal durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber der DRK-Behindertenhilfe, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag um jeweils ein Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern. Einmal wurde die Verlängerungsoption bis Ende des Schuljahres 2020/2021 schon in Anspruch genommen.

 

Sollte jedoch die Option für eine erneute und letztmalige Verlängerung nicht in Anspruch genommen werden, wäre dieses Jahr eine erneute europaweite Ausschreibung erforderlich, da die Beschaffung der eingesetzten (Spezial-)Fahrzeuge gegebenenfalls mehrere Monate in Anspruch nimmt. Insofern ist aus Gründen des Antidiskriminierungsgebots, etwa ein Jahr zwischen Ausschreibung und Beginn der Vertragsleistungen einzuhalten.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die vorhandene Option zu ziehen und den Vertrag durch schriftliche Erklärung um ein weiteres Jahr zu verlängern. Es wird in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam gemacht, dass keine Erkenntnisse vorliegen, ob eine erneute Ausschreibung sich be- oder entlastend auf den Kreishaushalt auswirken würde. Die Preisindexe vom statistischen Bundesamt, welche auch für die Berechnung der Kilometerpreise herangezogen werden, steigen jedoch stetig an.

Beispielhaft kann hier die Entwicklung bei den Lohnkosten genannt werden. Auf Seiten des DRK steht die Frage im Raum, ob im Hinblick auf die gestiegenen Mindestlöhne ein Antrag auf Preisanpassung gestellt wird. Die Möglichkeiten einer Preisanpassung sind im bestehenden Vertrag geregelt. Formal liegt ein Antrag auf Preisanpassung bisher jedoch nicht vor.

 

Im Übrigen wird die Vertragsverlängerung um ein weiteres Schuljahr auf Seiten der DRK-Behindertenhilfe begrüßt.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stimmt der Verlängerung des Vertrages vom 10.07.2015 gemäß § 2 Nr. 1 Satz 2 um ein weiteres Jahr (Bis zum Ende des Schuljahres 2021/2022) zu verlängern.