Sachverhalt:
Dem Landkreis
Kaiserslautern wurde in 2019 noch folgende Zuwendung im Sinne des § 58 Abs. 3
LKO angeboten:
Zuwendungsgeber |
Zweck |
Betrag |
Kreissparkasse
Kaiserslautern, Am Altenhof 12-14, 67655 Kaiserslautern |
Unterstützung der
Tätigkeiten im Rahmen der Kreispartnerschaften |
5.000,00 € |
Das
Zuwendungsangebot der Kreissparkasse Kaiserslautern für die Unterstützung der
Tätigkeiten des Landkreises Kaiserslautern im Rahmen der Kreispartnerschaften
wurde der Aufsichts- und Dienstleitungsdirektion (ADD) Trier mit Schreiben vom
31.01.2020 angezeigt.
Mit Vorlage
1629/2019 hat der Kreisausschuss am 25.11.2019 die Annahme einer Spende des
Fördervereins Reichswald Gymnasium Ramstein e.V. in Höhe von 12.695,05 € für
die Beschaffung eines Sportgerätes (Calisthenicsanlage) beschlossen. Die Spende
erfolgte in Höhe von 12.965,05 € und somit um 270,00 € höher als in der
Beschlussvorlage ausgewiesen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss
beschließt das im Sachverhalt angeführte Zuwendungsangebot der Kreissparkasse
Kaiserslautern in Höhe von 5.000,00 € anzunehmen, vorausgesetzt, es werden von
der ADD Trier keine Bedenken geltend gemacht.
Der Annahme der
„zusätzlichen“ Spende in Höhe von 270,00 € des Fördervereins Reichswald
Gymnasium Ramstein e.V. wird zugestimmt.