Betreff
Annahme von Spenden-/Sponsoringgeldern gem § 58 Abs. 3 LKO
Vorlage
1714/2020
Aktenzeichen
1.3/lt/11612
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Dem Landkreis Kaiserslautern wurde in 2019 noch folgende Zuwendung im Sinne des § 58 Abs. 3 LKO angeboten:

 

Zuwendungsgeber

Zweck

Betrag

Kreissparkasse Kaiserslautern, Am Altenhof 12-14, 67655 Kaiserslautern

Unterstützung der Tätigkeiten im Rahmen der Kreispartnerschaften

5.000,00 €

 

Das Zuwendungsangebot der Kreissparkasse Kaiserslautern für die Unterstützung der Tätigkeiten des Landkreises Kaiserslautern im Rahmen der Kreispartnerschaften wurde der Aufsichts- und Dienstleitungsdirektion (ADD) Trier mit Schreiben vom 31.01.2020 angezeigt.

 

Mit Vorlage 1629/2019 hat der Kreisausschuss am 25.11.2019 die Annahme einer Spende des Fördervereins Reichswald Gymnasium Ramstein e.V. in Höhe von 12.695,05 € für die Beschaffung eines Sportgerätes (Calisthenicsanlage) beschlossen. Die Spende erfolgte in Höhe von 12.965,05 € und somit um 270,00 € höher als in der Beschlussvorlage ausgewiesen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt das im Sachverhalt angeführte Zuwendungsangebot der Kreissparkasse Kaiserslautern in Höhe von 5.000,00 € anzunehmen, vorausgesetzt, es werden von der ADD Trier keine Bedenken geltend gemacht.

Der Annahme der „zusätzlichen“ Spende in Höhe von 270,00 € des Fördervereins Reichswald Gymnasium Ramstein e.V. wird zugestimmt.