Betreff
Überplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen gem. § 57 LKO i.V.m. § 100 GemO im HH 2019/2020
Vorlage
1715/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die im Haushaltsplan 2019 zur Verfügung gestellten Ansätze im Teilhaushalt 12, Budget 1204 – Förderung der Erziehung in der Familie, Hilfe zur Erziehung, Inobhutnahme und Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Menschen in Höhe von 17.956.390,- Euro reichen zur Deckung der Aufwendungen nicht aus.

 

Es stehen Mehraufwendungen in Höhe von rd. 650.000,- Euro an. Im Teilhaushalt 12 stehen aktuell noch Ansätze für Aufwendungen in Höhe von rd. 4.6 Mio. Euro zur Verfügung, die laut der letzten Prognose zum 31.12.2019 und erneuter Überprüfung zum aktuellen Zeitpunkt vollständig herangezogen werden müssen. Auch im Teilhaushalt 11 ist nicht mit Einsparungen zu rechnen, sodass auch die Deckung aus diesem Teilhaushalt trotz Deckungsvermerk für die überplanmäßigen Aufwendungen nicht sichergestellt werden kann.

 

Sollten entgegen dieser Prognose tatsächlich Ansätze im Teilhaushalt 11 oder 12 zur Deckung herangezogen werden können, so würden sich die Mehraufwendungen entsprechend reduzieren. Von einer vollständigen Deckung kann nicht ausgegangen werden.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bereitstellung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 57 LKO i.V.m.     § 100 GemO im Haushalt 2019/2020 in Höhe von 650.000,- Euro wird zugestimmt.