Sachverhalt:
Die im Haushaltsplan 2019 zur Verfügung gestellten Ansätze im
Teilhaushalt 12, Budget 1204 – Förderung der Erziehung in der Familie, Hilfe
zur Erziehung, Inobhutnahme und Eingliederungshilfe für seelisch behinderte
Menschen in Höhe von 17.956.390,- Euro reichen zur Deckung der Aufwendungen
nicht aus.
Es stehen Mehraufwendungen in Höhe von rd. 650.000,- Euro an. Im
Teilhaushalt 12 stehen aktuell noch Ansätze für Aufwendungen in Höhe von rd.
4.6 Mio. Euro zur Verfügung, die laut der letzten Prognose zum 31.12.2019 und
erneuter Überprüfung zum aktuellen Zeitpunkt vollständig herangezogen werden
müssen. Auch im Teilhaushalt 11 ist nicht mit Einsparungen zu rechnen, sodass
auch die Deckung aus diesem Teilhaushalt trotz Deckungsvermerk für die
überplanmäßigen Aufwendungen nicht sichergestellt werden kann.
Sollten entgegen dieser Prognose tatsächlich Ansätze im Teilhaushalt 11
oder 12 zur Deckung herangezogen werden können, so würden sich die
Mehraufwendungen entsprechend reduzieren. Von einer vollständigen Deckung kann
nicht ausgegangen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Bereitstellung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. §
57 LKO i.V.m. § 100 GemO im Haushalt
2019/2020 in Höhe von 650.000,- Euro wird zugestimmt.