Sachverhalt:
Der Landkreis Kaiserslautern erhält zur Erfüllung von Aufgaben nach § 2 Abs. 1 LKO von der Kreissparkasse Kaiserslautern jährlich Spenden-/Sponsoringgelder.
Im Haushaltsplan 2020 sind folgende Positionen vorgesehen:
Teilhaushalt |
Produkt |
Konto |
Betrag |
1 |
1111 / Büro
Landrat/Partnerschaften |
462920 |
5.000 € |
1 |
2810 / Kulturförderung |
462920 |
20.000 € |
10 |
2630 / Kreismusikschule |
462920 |
160.000 € |
10 |
2710 / Kreisvolkshochschule |
462920 |
20.000 € |
11 |
3310 / Schuldnerberatung |
462921 |
110.000 € |
|
|
SUMME |
315.000 € |
Die zu erwartenden Spenden-/Sponsoringangebote der Kreissparkasse Kaiserslautern mit einer Summe von 315.000 € werden der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier mit Vorlage des Haushaltsplanes 2020 angezeigt.
Über die Annahme der Spendengelder entscheidet nach § 58 Abs. 3 LKO der Kreistag. Nach § 4 Abs. 1 Ziff. 11 der Hauptsatzung ist die Entscheidung bis zu einer Wertgrenze von 100.000 € auf den Kreisausschuss übertragen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag
beschließt, die Spenden/Sponsoringangebote in Höhe von 315.000 € anzunehmen,
vorausgesetzt, es werden von der ADD Trier keine Bedenken geltend gemacht.