hier: Vorstellung der Projektübersicht
Sachverhalt:
Die Abfallgebühren der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind nach § 5 Abs. 2 Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG) nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes Rhl.-Pf. (KAG) zu kalkulieren.
Der Landkreis hat seine Abfallgebühren 2017 erstmalig für einen Zeitraum von drei Jahren (2018-2020) kalkuliert und neu beschlossen. Dieser Zeitrahmen wurde gewählt, um die Abfallgebühren des Landkreises, jeweils parallel zu denen der ZAK planen und kalkulieren zu können, die ihrerseits ebenfalls einen dreijährigen Gebührenplankalkulationszeitraum gewählt hat.
Diese aktuelle Kalkulationsperiode endet nun zum 31.12.2020, sodass die Gebühren für den Zeitraum ab dem 01.01.2021 neu zu kalkulieren und festzusetzen sind.
Mit der Erstellung der
Gebührennachkalkulation für den abgelaufenen Zeitraum 2018-2020 und der
mehrjährigen Gebührenplanplankalkulation für die Jahre 2021-2023 wurde die
teamwerk_AG Mannheim beauftragt.
Die Gebührenplankalkulation ist
in 4 Projektphasen aufgeteilt:
1. Phase: Festlegung konzeptioneller Rahmenbedingungen
2. Phase: Gebührennachkalkulation 2018 und 2019
3. Phase: Gebührenbedarfsplanung 2021 bis 2023
4. Gebührenplankalkulation 2021-2023
Nach Abschluss der 4. Phase, sind die sich ergebenden Gebührensätze im November 2020 durch den Kreistag zu beraten und beschließen.
Die teamwerk_AG stellt im Rahmen der Umweltausschusssitzung die jeweiligen Phasen und den zeitlichen Ablauf des Projekts im Detail vor. Auch können bei Bedarf die rechtlichen Rahmenbedingungen der Kalkulation durch einen Vertreter der teamwerk_AG erörtert werden.
Beschlussvorschlag:
Der Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss nimmt die
Projektübersicht der Gebührenplankalkulation 2021-2023 zur Kenntnis.