Betreff
Aufstellung eines gemeinsamen Abfallwirtschaftskonzeptes für die ZAK, die Stadt und den Landkreis Kaiserslautern 2020-2024
hier: Vorstellung des landkreisbezogenen Teils mit Maßnahmenplan
Vorlage
1761/2020
Aktenzeichen
5.4-MM/53790
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 6 Abs. 4 LKrwG sind Abfallwirtschaftskonzepte bei wesentlichen Änderungen, spätestens jedoch alle fünf Jahre, fortzuschreiben und erneut der zuständigen Behörde vorzulegen. Der Kreistag hat daher am 26.11.2018 beschlossen das bestehende Abfallwirtschaftskonzept, das gemeinsam mit der ZAK, der Stadt und dem Landkreis Kaiserslautern erstellt wurde, für den Zeitraum 2020 - 2024 fortzuschreiben.

 

Ziel der Fortschreibung des gemeinsamen Abfallwirtschaftskonzeptes ist es, strategische Überlegungen und Planungen für eine effiziente Kreislaufwirtschaft zu entwickeln. Dabei sollen ökologische und wirtschaftliche Effizienz im Umgang mit den Stoffströmen und eine möglichst hohe Bürgerfreundlichkeit im Vordergrund stehen.

 

Das gemeinsame Abfallwirtschaftskonzept, orientiert sich am Leitfaden des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten und besteht aus insgesamt vier Teilen:

Teil A: Allgemeiner übergreifender Teil

Teil B: Stadt Kaiserslautern

Teil C: Landkreis Kaiserslautern

Teil D: Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK)

 

Der allgemeine Teil A befasst sich in erster Linie mit den rechtlichen Vorgaben des Konzepts, den allgemeinen Strukturdaten der Region, wie z.B. der Bevölkerungsentwicklung sowie mit den abfallwirtschaftlichen Strukturen, wie z.B. dem Gebührenmodell, der Gebührenstruktur, aber auch den Gesamtabfallmengen der drei beteiligten öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

Da dieser allgemeine Teil aus verschiedenen Gründen redaktionell bislang nicht fertig gestellt werden konnte, steht aktuell zur Beratung lediglich der Teil C (Landkreisteil) mit folgenden Inhalten an.

 

1. Einleitung 

2. Status Quo und Maßnahmen 2014-2028

3. Bereits umgesetzte Maßnahmen zur Erreichung der abfallwirtschaftlichen Ziele

4. Prognose der zukünftigen Abfallmengen

5. Ziele der Abfallwirtschaftseinrichtung 2020 - 2025

 

Die Inhalte und Ziele des Teilkonzepts C werden im Rahmen der Sitzung des Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschusses im Detail vorgestellt und erläutert. Sobald der allgemeine Teil A des Konzeptes in beratungsfähiger Version vorgelegt werden kann, wird dieser zur weiteren Beratung an die zuständigen Gremien gegeben.

Der Entwurf des Gesamtkonzeptes muss vor seiner finalen Beschlussfassung durch den Kreistag zum Gegenstand eines Beteiligungsverfahrens gemacht werden. D.h. neben der Öffentlichkeit sind auch die im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Verbände sowie der Selbstverwaltungskörperschaften in der Wirtschaft hierzu zu hören.

Die sich eventuell aus dem Beteiligungsverfahren ergebenden Belange, werden vor der finalen Beschlussfassung durch den Kreistag abgewogen und ggf. konzeptionell in das Konzept eingearbeitet. Auch hierüber werden die jeweils zuständigen Gremien im Vorfeld unterrichtet.

Die endgültige Beschlussfassung durch den Kreistag ist nach weiterer Vorberatung in den zuständigen Gremien für den 7. Dezember 2020 vorgesehen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss/ Kreisausausschuss schlägt dem Kreistag vor, wie folgt zu beschließen:

 

Der Kreistag beschließt:

 

1)      Der von der Verwaltung erarbeitete Entwurf (Teil C) des gemeinsamen Abfallwirtschaftskonzeptes 2020-2024 wird zur Kenntnis genommen.

 

2)      Dem vorgelegten Konzeptteil sowie der darin unter Ziff. 5 aufgeführten Maßnahmen wird zugestimmt.