Betreff
ÖPNV; Klage der DB Regio Bus Mitte GmbH gegen den Landkreis Kaiserslautern - Vergleich
Vorlage
1781/2020
Aktenzeichen
3/sp/5470
Art
Eilentscheidungsvorlage

Sachverhalt:

 

Zum 16.08.2015 gingen im Landkreis Kaiserslautern die neu ausgeschriebenen Busverkehre an den Start. Von Beginn an gab es Probleme auf Seiten des Busunternehmens DB Regio Bus Mitte GmbH (damals Südwestmobil GmbH) bei der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen. In Absprache mit dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) wurden deshalb im Los Kaiserslautern-Südwest von November 2015 bis Februar 2016 Zuschüsse in Höhe von 116.781,24 Euro einbehalten.

 

Finanziell beteiligt sind am Buslos Kaiserslautern-Südwest neben dem Landkreis auch die Stadt Kaiserslautern und der Landkreis Südwestpfalz. Der Anteil des Landkreises Kaiserslautern am Los Kaiserslautern-Südwest beträgt 71% (entspricht 82.914,68 Euro).

 

Die Qualität der ÖPNV- Leistungen konnte nach Ausspruch der Strafen und diverser personeller und organisatorischer Umstellungen auf Seiten des Unternehmens sukzessive gesteigert werden und befindet sich seit etwa 2-3 Jahren auf sehr gutem Niveau.

 

Ungeachtet dessen, gab es zwischen den Aufgabenträgern, dem VRN und der DB Regio Bus Mitte GmbH keine Einigung darüber, wie mit den einbehaltenen Zuschüssen verfahren wird. Auch in anderen Losen im VRN-Gebiet wurden Leistungen durch die DB Regio Bus Mitte GmbH nicht in der vertraglich vereinbarten Form geleistet. Beispielhaft können hier die Busbündel im Landkreis Kusel, in der Stadt Frankenthal, in der Stadt Worms und dem Landkreis Alzey-Worms genannt werden. Im rechtsrheinischen Bereich des VRN betraf es das DB Schwesterunternehmen Busverkehr Rhein-Neckar GmbH. In allen Losen wurden Zuschusszahlungen aufgrund von Schlechtleistung einbehalten.

 

Die beteiligten Aufgabenträger wurden von der DB Regio Bus Mitte GmbH auf Zahlung der Zuschussleistungen verklagt. Zudem gab es weitere Klagen, da man auf Seiten des VRN die DB Regio Bus Mitte GmbH von laufenden Vergabeverfahren ausschloss. Die Sachverhalte sind weiterhin bei diversen Gerichten anhängig

In den letzten Monaten haben sich die Verhandlungsparteien jedoch angenähert und Lösungsvorschläge erarbeitet. Demnach soll zwischen dem VRN als Vertreter der beteiligten Aufgabenträger und der DB Regio Bus Mitte GmbH eine Vergleichsvereinbarung geschlossen werden. Seit 10. März 2020 liegt der Entwurf der Vergleichsvereinbarung vor, welche u.a. den Umgang bei künftigen Verstößen gegen die Qualitätsstandards, die Situation künftiger Vergaben und die Vorgehensweise bezüglich der Einbehalte bzw. Minderungen enthält. Die Vergleichsvereinbarung gilt für das gesamte Bedienungsgebiet der DB Regio Bus Mitte GmbH.

 

Für die Buslinienbündel im Landkreis Kaiserslautern und im Landkreis Kusel verbleiben die in den Jahren 2015/2016 ausgesprochenen Minderungen zu 50% bei den Aufgabenträgern (im Landkreis Kaiserslautern rund 41.500 Euro). Aus Sicht der Kreisverwaltung Kaiserslautern ist es sinnvoll und wichtig, den Rechtsstreit zu beenden und die finale Abrechnung der entsprechenden Lose abzuschließen. Die Vereinbarung sollte daher aus Sicht der Verwaltung unterzeichnet werden.

Eine finanzielle Belastung auf der Aufwandsseite findet aktuell nicht mehr statt, da die regulären Zuschussbeträge damals an den VRN gezahlt und von diesem verwahrt wurden. Der Landkreis Kaiserslautern bekommt nach Abzug der Anwalts- und Gerichtskosten 20.565,73 Euro vom VRN zurück erstattet.

 

Im Auftrag

 

 

 

Philipp

 

Entscheidungsvorschlag:

 

Die Kreisverwaltung Kaiserslautern ermächtigt die VRN GmbH, die Vergleichsvereinbarung mit der DB Regio Bus Mitte GmbH zu schließen und damit den Rechtsstreit zu beenden.

 

 

Begründung der Eilbedürftigkeit:

 

Der Abschluss der besagten Vergleichsvereinbarung betrifft auch das Linienbündel Frankenthal. Hier ist aktuell eine Klage vor dem Oberlandesgericht anhängig und ein entsprechender Verhandlungstermin am 23.03.2020 angesetzt. Durch die Unterzeichnung der Vergleichsvereinbarung könnten die Rechtsstreitigkeiten beendet und die anhängigen Klagen zurückgenommen werden. Im Falle einer Verhandlung vor dem OLG würden zusätzliche Kosten auf Seiten der Aufgabenträger entstehen, die es zu vermeiden gilt. Eine Behandlung der Thematik in den Kreisgremien zu einem früheren Zeitpunkt war nicht möglich, da der Vergleich auf Seiten der DB Regio Bus Mitte GmbH erst zum 10.03.2020 Zustimmung fand.