Sachverhalt:
Zum 16.08.2015 gingen im Landkreis
Kaiserslautern die neu ausgeschriebenen Busverkehre an den Start. Von Beginn an
gab es Probleme auf Seiten des Busunternehmens DB Regio Bus Mitte GmbH (damals
Südwestmobil GmbH) bei der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen.
In Absprache mit dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) wurden deshalb im Los
Kaiserslautern-Südwest von November 2015 bis Februar 2016 Zuschüsse in Höhe von
116.781,24 Euro einbehalten.
Finanziell beteiligt sind am Buslos
Kaiserslautern-Südwest neben dem Landkreis auch die Stadt Kaiserslautern und
der Landkreis Südwestpfalz. Der Anteil des Landkreises Kaiserslautern am Los
Kaiserslautern-Südwest beträgt 71% (entspricht 82.914,68 Euro).
Die Qualität der ÖPNV- Leistungen konnte
nach Ausspruch der Strafen und diverser personeller und organisatorischer
Umstellungen auf Seiten des Unternehmens sukzessive gesteigert werden und
befindet sich seit etwa 2-3 Jahren auf sehr gutem Niveau.
Ungeachtet dessen, gab es zwischen den
Aufgabenträgern, dem VRN und der DB Regio Bus Mitte GmbH keine Einigung
darüber, wie mit den einbehaltenen Zuschüssen verfahren wird. Auch in anderen
Losen im VRN-Gebiet wurden Leistungen durch die DB Regio Bus Mitte GmbH nicht
in der vertraglich vereinbarten Form geleistet. Beispielhaft können hier die
Busbündel im Landkreis Kusel, in der Stadt Frankenthal, in der Stadt Worms und
dem Landkreis Alzey-Worms genannt werden. Im rechtsrheinischen Bereich des VRN
betraf es das DB Schwesterunternehmen Busverkehr Rhein-Neckar GmbH. In allen
Losen wurden Zuschusszahlungen aufgrund von Schlechtleistung einbehalten.
Die beteiligten Aufgabenträger wurden von
der DB Regio Bus Mitte GmbH auf Zahlung der Zuschussleistungen verklagt. Zudem
gab es weitere Klagen, da man auf Seiten des VRN die DB Regio Bus Mitte GmbH
von laufenden Vergabeverfahren ausschloss. Die Sachverhalte sind weiterhin bei
diversen Gerichten anhängig
In den letzten Monaten haben sich die
Verhandlungsparteien jedoch angenähert und Lösungsvorschläge erarbeitet.
Demnach soll zwischen dem VRN als Vertreter der beteiligten Aufgabenträger und
der DB Regio Bus Mitte GmbH eine Vergleichsvereinbarung geschlossen werden.
Seit 10. März 2020 liegt der Entwurf der Vergleichsvereinbarung vor, welche
u.a. den Umgang bei künftigen Verstößen gegen die Qualitätsstandards, die
Situation künftiger Vergaben und die Vorgehensweise bezüglich der Einbehalte
bzw. Minderungen enthält. Die Vergleichsvereinbarung gilt für das gesamte
Bedienungsgebiet der DB Regio Bus Mitte GmbH.
Für die Buslinienbündel im Landkreis
Kaiserslautern und im Landkreis Kusel verbleiben die in den Jahren 2015/2016
ausgesprochenen Minderungen zu 50% bei den Aufgabenträgern (im Landkreis
Kaiserslautern rund 41.500 Euro). Aus Sicht der Kreisverwaltung Kaiserslautern
ist es sinnvoll und wichtig, den Rechtsstreit zu beenden und die finale
Abrechnung der entsprechenden Lose abzuschließen. Die Vereinbarung sollte daher
aus Sicht der Verwaltung unterzeichnet werden.
Eine finanzielle Belastung auf der
Aufwandsseite findet aktuell nicht mehr statt, da die regulären Zuschussbeträge
damals an den VRN gezahlt und von diesem verwahrt wurden. Der Landkreis
Kaiserslautern bekommt nach Abzug der Anwalts- und Gerichtskosten 20.565,73
Euro vom VRN zurück erstattet.
Im Auftrag
Philipp
Entscheidungsvorschlag:
Die Kreisverwaltung Kaiserslautern ermächtigt die VRN GmbH, die
Vergleichsvereinbarung mit der DB Regio Bus Mitte GmbH zu schließen und damit
den Rechtsstreit zu beenden.
Begründung
der Eilbedürftigkeit:
Der Abschluss der besagten
Vergleichsvereinbarung betrifft auch das Linienbündel Frankenthal. Hier ist
aktuell eine Klage vor dem Oberlandesgericht anhängig und ein entsprechender
Verhandlungstermin am 23.03.2020 angesetzt. Durch die Unterzeichnung der
Vergleichsvereinbarung könnten die Rechtsstreitigkeiten beendet und die
anhängigen Klagen zurückgenommen werden. Im Falle einer Verhandlung vor dem OLG
würden zusätzliche Kosten auf Seiten der Aufgabenträger entstehen, die es zu
vermeiden gilt. Eine Behandlung der Thematik in den Kreisgremien zu einem
früheren Zeitpunkt war nicht möglich, da der Vergleich auf Seiten der DB Regio
Bus Mitte GmbH erst zum 10.03.2020 Zustimmung fand.