Sachverhalt:
Die Abteilung 4 „Jugend und Soziales“ mit
ihren 107 MitarbeiterInnen (MA) ist in fünf Fachbereiche gegliedert:
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Fachbereich 4.1 – Wirtschaftliche Jugendhilfe,
Kindertagesstätten und Sport: 22 MA,
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Fachbereich 4.2 – Sozialhilfe: 31 MA
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Fachbereich 4.3 – Jugendarbeit, Netzwerk Jugend-
und Schulsozialarbeit: 17 MA
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Fachbereich 4.4 – Soziale Dienste, Jugend-,
Familien-, Erziehungshilfen: 30 MA
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Fachbereich 4.5 – Vormundschaftliche
Obliegenheiten: 7 MA
Bereits in den letzten Jahren hat es auf
dem Gebiet des Jugend- und Sozialhilferechts zahlreiche Gesetzesänderungen,
neue Aufgaben und Zuständigkeiten gegeben, die neue Steuerungsprozesse
erforderlich machten, geänderte organisatorische Strukturen nach sich zogen und
zu einem höheren Personalbedarf führten (z.B. Änderungen Unterhaltsvorschuss-
und Elterngeldgesetz, Asylrecht, Ausbau Schulsozialarbeit, qualitative Stärkung
der Bezirkssozialarbeit).
Durch das Inkrafttreten des BTHG zum
01.01.2020 wird nicht nur der Fachbereich 4.2, sondern voraussichtlich die
gesamte Abteilung in ihrer Grundstruktur verändert werden. So muss aufgrund neuer
Bedarfsermittlungsinstrumente, Berechnungsgrundlagen und durch die Einführung
von Gesamtplan- und Teilhabekonferenzen organisatorisch und personell auf die
neue Gesetzeslage reagiert werden.
Des Weiteren wird die bereits beschlossene
KITA-Novelle die bisher vorherrschenden Grundstrukturen im Bereich
Kindertagesstätten maßgeblich verändern. So muss aufgrund eines neuen
Verfahrens zur Bedarfsermittlung, der Personalausstattung der einzelnen
Einrichtungen und der konzeptionellen sozialraumorientierten Vorgaben des
Jugendamts auf die gesetzlichen Veränderungen zeitnah sowohl organisatorisch
als auch personell reagiert werden.
Ferner ist die finanzielle Entwicklung der
Teilhaushalte 11 – „Soziales“ – und 12 „Jugend“ seit Jahren stark defizitär. So betrug das Defizit im Teilhaushalt
„Soziales“ im Jahr 2016 21.406.629,77 €, im Jahr 2017 23.802.898,48 € und 2018
23.859.579,53 €. Das Defizit im Teilhaushalt „Jugend“ betrug im Jahr
2016 24.965.214,00 €, im Jahr
2017 27.166.852,05 € und 2018 28.500.898,50 €.
Ziel und Anspruch ist es jedoch, den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises
Kaiserslautern weiterhin eine gute Dienstleistung zu bieten.
Die Abteilung „Jugend und Soziales“ soll
daher zukunftsorientiert aufgestellt werden, um die angestrebten Ziele in den
nächsten 10 Jahren zu erreichen. Für eine Untersuchung der vorhandenen
Organisationsstrukturen, zur Prüfung von Optimierungsmöglichkeiten, verbunden
mit der Einführung neuer Steuerungsinstrumente sowie zur Feststellung des
notwendigen Personalbedarfs, soll im Zuge dessen auf das Knowhow eines
erfahrenen, externen Beratungsunternehmens zurückgegriffen werden.
Im Vorfeld wurden Gespräche mit dem als
„Gutes Beispiel“ geltenden Landkreis Ahrweiler aufgenommen. Dieser hat mit
Unterstützung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement
(KGSt) eine Organisationsuntersuchung durchgeführt und maßgebliche
Veränderungsprozesse umgesetzt. Der Landkreis wurde für die vorbildliche Reform
und der damit verbundenen Senkung der Kosten im Bereich „Jugend und Soziales“
mit dem 1. Platz des „Spar-Euro“ des Bundes der Steuerzahler Rheinland-Pfalz
e.V. und des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz ausgezeichnet, der 2018
erstmals für kommunale Innovationsfähigkeit in schwierigen finanziellen Zeiten
verliehen wurde.
Der Sozialausschuss hat sich in seiner
Sitzung am 27.08.2019 und der Jugendhilfeausschuss am 19.09.2019 mit der
Durchführung einer Organisationsuntersuchung befasst und die Verwaltung damit
beauftragt, ein entsprechendes Angebot einzuholen.
Von der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für
Verwaltungsmanagement haben wir ein Angebot erhalten, dass sich am Beispiel des
Landkreises Ahrweiler orientiert. Die Kosten belaufen sich demnach auf max.
61.308,80 €. Die genauen Details können dem Angebot entnommen werden, das in
der Anlage beigefügt ist.
Zwei weitere Anbieter wurden angefragt,
haben aber kein Angebot abgegeben. Es können daher keine Vergleichsangebote
vorgelegt werden. Unter diesen Bedingungen bestanden aus vergaberechtlicher
Sicht keine Bedenken.
Beschlussvorschlag:
Die KGSt wird mit der Organisationsuntersuchung der Abteilung „Jugend und Soziales“ zu den im Angebot aufgeführten Konditionen beauftragt.