Betreff
Organisationsanalyse KGST: Auftragsvergabe
Vorlage
1802/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Abteilung 4 „Jugend und Soziales“ mit ihren 107 MitarbeiterInnen (MA) ist in fünf Fachbereiche gegliedert:

 

-       Fachbereich 4.1 – Wirtschaftliche Jugendhilfe, Kindertagesstätten und Sport: 22 MA,

-       Fachbereich 4.2 – Sozialhilfe: 31 MA

-       Fachbereich 4.3 – Jugendarbeit, Netzwerk Jugend- und Schulsozialarbeit: 17 MA

-       Fachbereich 4.4 – Soziale Dienste, Jugend-, Familien-, Erziehungshilfen: 30 MA

-       Fachbereich 4.5 – Vormundschaftliche Obliegenheiten: 7 MA

 

Bereits in den letzten Jahren hat es auf dem Gebiet des Jugend- und Sozialhilferechts zahlreiche Gesetzesänderungen, neue Aufgaben und Zuständigkeiten gegeben, die neue Steuerungsprozesse erforderlich machten, geänderte organisatorische Strukturen nach sich zogen und zu einem höheren Personalbedarf führten (z.B. Änderungen Unterhaltsvorschuss- und Elterngeldgesetz, Asylrecht, Ausbau Schulsozialarbeit, qualitative Stärkung der Bezirkssozialarbeit).

 

Durch das Inkrafttreten des BTHG zum 01.01.2020 wird nicht nur der Fachbereich 4.2, sondern voraussichtlich die gesamte Abteilung in ihrer Grundstruktur verändert werden. So muss aufgrund neuer Bedarfsermittlungsinstrumente, Berechnungsgrundlagen und durch die Einführung von Gesamtplan- und Teilhabekonferenzen organisatorisch und personell auf die neue Gesetzeslage reagiert werden.

 

Des Weiteren wird die bereits beschlossene KITA-Novelle die bisher vorherrschenden Grundstrukturen im Bereich Kindertagesstätten maßgeblich verändern. So muss aufgrund eines neuen Verfahrens zur Bedarfsermittlung, der Personalausstattung der einzelnen Einrichtungen und der konzeptionellen sozialraumorientierten Vorgaben des Jugendamts auf die gesetzlichen Veränderungen zeitnah sowohl organisatorisch als auch personell reagiert werden.

 

Ferner ist die finanzielle Entwicklung der Teilhaushalte 11 – „Soziales“ – und 12 „Jugend“ seit Jahren stark defizitär. So betrug das Defizit im Teilhaushalt „Soziales“ im Jahr 2016 21.406.629,77 €, im Jahr 2017 23.802.898,48 € und 2018 23.859.579,53 €. Das Defizit im Teilhaushalt „Jugend“ betrug im Jahr 2016 24.965.214,00 €, im Jahr 2017 27.166.852,05 € und 2018 28.500.898,50 €.

 

 

Ziel und Anspruch ist es jedoch, den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Kaiserslautern weiterhin eine gute Dienstleistung zu bieten.

 

Die Abteilung „Jugend und Soziales“ soll daher zukunftsorientiert aufgestellt werden, um die angestrebten Ziele in den nächsten 10 Jahren zu erreichen. Für eine Untersuchung der vorhandenen Organisationsstrukturen, zur Prüfung von Optimierungsmöglichkeiten, verbunden mit der Einführung neuer Steuerungsinstrumente sowie zur Feststellung des notwendigen Personalbedarfs, soll im Zuge dessen auf das Knowhow eines erfahrenen, externen Beratungsunternehmens zurückgegriffen werden.

 

Im Vorfeld wurden Gespräche mit dem als „Gutes Beispiel“ geltenden Landkreis Ahrweiler aufgenommen. Dieser hat mit Unterstützung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) eine Organisationsuntersuchung durchgeführt und maßgebliche Veränderungsprozesse umgesetzt. Der Landkreis wurde für die vorbildliche Reform und der damit verbundenen Senkung der Kosten im Bereich „Jugend und Soziales“ mit dem 1. Platz des „Spar-Euro“ des Bundes der Steuerzahler Rheinland-Pfalz e.V. und des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz ausgezeichnet, der 2018 erstmals für kommunale Innovationsfähigkeit in schwierigen finanziellen Zeiten verliehen wurde. 

 

Der Sozialausschuss hat sich in seiner Sitzung am 27.08.2019 und der Jugendhilfeausschuss am 19.09.2019 mit der Durchführung einer Organisationsuntersuchung befasst und die Verwaltung damit beauftragt, ein entsprechendes Angebot einzuholen.

 

Von der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement haben wir ein Angebot erhalten, dass sich am Beispiel des Landkreises Ahrweiler orientiert. Die Kosten belaufen sich demnach auf max. 61.308,80 €. Die genauen Details können dem Angebot entnommen werden, das in der Anlage beigefügt ist.

 

Zwei weitere Anbieter wurden angefragt, haben aber kein Angebot abgegeben. Es können daher keine Vergleichsangebote vorgelegt werden. Unter diesen Bedingungen bestanden aus vergaberechtlicher Sicht keine Bedenken.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die KGSt wird mit der Organisationsuntersuchung der Abteilung „Jugend und Soziales“ zu den im Angebot aufgeführten Konditionen beauftragt.