Betreff
Haushaltsvollzug 2019/2020; Zustimmung zur Übertragung von Ermächtigungen gem. § 17 GemHVO
Vorlage
1805/2020
Aktenzeichen
1.3/lt/11613
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 17 Abs. 1 GemHVO sind Ansätze für ordentliche Aufwendungen und für ordentliche Auszahlungen eines Teilhaushaltes ganz oder teilweise übertragbar, soweit im Haushaltsplan nichts anderes durch Haushaltsvermerk bestimmt ist. Nach § 17 Abs. 2 HS 1 GemHVO bleiben die Ermächtigungen bei Ansätzen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck bestehen.

 

Die Haushaltsplanung 2020 war darauf ausgerichtet, dass auf eine Übertragung unverbrauchter Mittel aus 2019 nach 2020 weitgehend verzichtet wird. Insbesondere das „Großprojekt“ Breitbandausbau wurde in 2020 neu eingeplant. Bei der Maßnahme „Energetische Sanierung Kreishaus“ wurden ebenfalls neue Ansätze für 2020 eingeplant, sodass die Übertragungen nur in einem geringeren Umfang erfolgen. Da bei verschiedenen investiven Maßnahmen der Mittelabfluss in 2019 allerdings nicht mehr in der zum Zeitpunkt der Planung des Haushaltes 2020 vorgesehenen Höhe ausgeschöpft werden konnte, bedarf es bei einzelnen Vorhaben eines Mittelübertrags.

 

In der beigefügten Aufstellung sind alle Vorhaben, die für den Mittelübertrag gem. § 17 Abs. 2 HS 1 GemHVO vorgesehen sind, einzeln (lfd. Nr. 1-40) aufgeführt.

 

 

Im Teilhaushalt 1 - Organisation/Zentrale Aufgaben - werden im Bereich EDV, für die Beschaffung von Software (E-Government, E-Akte, Microsoft-Lizenzen) und Hardware (Server- und Netzwerkhardware), insgesamt 114.200 € übertragen (lfd. Nr. 1 und 2).

 

Im Teilhaushalt 2 - Finanzen - ist ein Übertrag im Bereich des Kreisstraßenbaus von insgesamt 990.500 € (lfd. Nr. 3-10) vorgesehen. Allerdings handelt es sich bei den Maßnahmen K 10 OD Weltersbach und freie Strecke Teilabschnitte (Übertrag von 249.000 €) sowie K 22 OD Untersulzbach (Übertrag von 200.000 €) um Vorhaben, die lediglich übertragen werden sollen, um während der Interimszeit handlungsfähig zu sein. Eine Ansatzbildung ist in 2020 jeweils vorgesehen. Sollte die Haushaltgenehmigung rechtzeitig vorliegen, wird der Übertrag nicht durchgeführt. Gegebenenfalls kann auch nachträglich eine Sperre in Höhe des Übertrags erfolgen.

 

Der Ansatz bei Maßnahme 20804/Abwicklung von Altmaßnahmen in Höhe von 155.000 € wird  innerhalb des Straßenbaubudgets zur Abdeckung erhöhter bzw. zusätzlich angefallener Kosten bei laufenden Maßnahmen übertragen.

 

Die Maßnahme K50/53 Verkehrsknoten in Trippstadt kam in 2019 zur Ausführung und wurde im Haushalt 2019 mit 280.000 € und einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 10.000 € für entsprechende Restabwicklung in 2020 neu eingeplant. Aufgrund der erwarteten Kostensteigerungen erfolgte aus 2018 ein Übertrag in Höhe von 50.000 €.  Für die Abwicklung der ausstehenden Zahlungen wird aus dem verfügbaren Ansatz von 2019 ein Übertrag in Höhe von 35.600 € vorgenommen.

 

Für das Vorhaben K62 OD Otterbach war im Haushalt 2019 ein Ansatz in Höhe von 1.200.000 € vorgesehen. Aus dem verfügbaren Ansatz von 2018 erfolgte ein Übertrag in Höhe von 150.000 €. Demzufolge standen in 2019 1.350.000 € zur Verfügung. Die nicht verbrauchten Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 134.000 € werden zur kostenmäßigen Abwicklung der Maßnahme benötigt (z.B. Landschaftsbau, Vermessung, Grunderwerb).

 

Die Maßnahme K 63 Freie Strecke zwischen Oberarnbach und K 60 wurde am 11.07.2018 fertiggestellt. Der Ansatz 2019 betrug 30.000 €. Der verfügbare Ansatz in Höhe von 16.000 € wird zur Abwicklung der Schlusszahlungen übertragen. Ein Übertrag ist hier letztmalig möglich.

 

Ein weiterer Übertrag erfolgt in Höhe von 150.000 € bei der Maßnahme K 13 – OD Rodenbach Einmündung Tränkwald. Hier wurde im Rahmen der Aufstellung des Bauprogramms 2020 eine umfangreichere Maßnahme vorgesehen. Die freie Strecke zwischen Rodenbach und Kreisgrenze soll in den Ausbau einbezogen werden. Die Kostenschätzung im Rahmen der Haushaltsplanung betrug 500.000 €. Aktuelle Berechnungen im Rahmen der Vorbereitung des Zuwendungsantrags gehen von Gesamtkosten von ca. 660.000 € aus, sodass ein Übertrag des noch verfügbaren Ansatzes aus 2019 erforderlich ist.

 

Im Bereich der Straßenentwässerung (Maßnahme 20803) stehen noch Abrechnungen der Verbandsgemeinden aus, sodass auch hier eine noch verfügbare Ermächtigung von 50.000 € übertragen wird.

 

Im Teilhaushalt 4 - Bauen - erfolgt ein Übertrag in Höhe von insgesamt 1.139.500 € (lfd. Nr. 11-15) für das Vorhaben „Energetische Sanierung Kreishaus / Fassadensanierung“ sowie für die Beschaffung der Büroausstattung. Durch die Verzögerung des Umzugstermins kam es auch in den Folgebeschaffungen sowie in den Abrechnungen zu Verzögerung, sodass neben den geplanten neuen Ansätzen für 2020 noch Überträge erforderlich sind.

 

Im Teilhaushalt 5 –Umwelt – sind von dem Übertrag aus 2018 in Höhe von 100.000 € für die Renaturierung des Glans („Auf der Platte“) noch 74.797,78 € verfügbar. In Höhe von 74.700 € (lfd. Nr. 16) wird der Rest gebildet.

 

Im Teilhaushalt 7 - Schulen - beträgt der erforderliche Mittelübertrag 89.367 € (lfd. Nr. 17-21). Der Übertrag erfolgt zum einen in Höhe von 34.800 € bei Maßnahme 71601 und betrifft die Sanierung der Sporthalle im Sickingen-Gymnasium in Landstuhl. Die Baumaßnahme ist zwar abgeschlossen, es sind aber noch nicht alle Gewerke schlussgerechnet. Des Weiteren erfolgt bei den folgenden Maßnahmen 71502 Grundschule Miesau (Brandschutz, Amokkonzept), 71503 Grundschule Bruchmühlbach – Martinshöhe (Brandschutz), 71504 Adam-Müller Realschule plus Bruchmühlbach-Miesau (Brandschutz, Amokkonzept) sowie 71703 Grundschule Weilerbach (Umbau, Erweiterung, Brandschutz) ein Übertrag von insgesamt 54.567 €. Hier stehen noch die Abrechnungen des Investitionszuschusses für Baumaßnahmen aus.

 

Im Bereich Teilhaushalt 8 - Brand- und Katastrophenschutz - ist ein Übertrag von insgesamt 671.450 € (lfd. Nr. 22-28) vorgesehen. Davon betreffen 462.450 € die Anschaffung von Fahrzeugen (377.300 € Gerätewagen Gefahrgut und 85.150 € Mannschaftstransportfahrzeug). Die Auftragsvergaben sind bereits erfolgt, Abschlagszahlungen wurden ebenfalls schon geleistet. Die Schlusszahlungen sollen im laufenden Jahr 2020 erfolgen.

 

Für den Bau der Unterkunft SEG-B wird der Ansatz in Höhe von 150.000 € übertragen.

 

Weitere Übertragungen erfolgen in Höhe von 20.000 € für Kreiszuschüsse zur Beschaffung digitaler Melder, 10.000 € für die Errichtung einer Anlage „Bevölkerungswarnung Störfallbetrieb“ (Sirene) sowie 14.600 € für den Erwerb beweglicher Güter bei der Leistung Gefahrenabwehr sowie 14.400 € für den Erwerb beweglicher Güter bei der Leistung Katastrophenschutz. Dieser Übertrag erfolgt auch unter dem Gesichtspunkt der ausreichenden Mittelbereitstellung in der aktuellen Corona-Krise.

 

Die Übertragungen (lfd. Nr. 29- 37) betreffen Investitionszuwendungen des Landkreises Kaiserslautern zu Baumaßnahmen an Kindertagesstätten im Teilhaushalt 12 - Jugend und Familie, Kindertagesstätten - mit insgesamt 611.050 , davon allein für den Neubau einer 2 gruppigen kommunalen KiTa in Weilerbach 200.000 € sowie 150.000 € für den Umbau und die bedarfsgerechte Sanierung des prot. Kindertagesstätte Schopp.

 

Bei dieser Maßnahme, wie auch bei weiteren Maßnahmen, erfolgte der Mittelabruf durch die Kindergartenträger nicht in der im Rahmen der Haushaltsplanung 2019 vorgesehenen Höhe. Wo sich die Diskrepanz zwischen Haushaltsplanung und Haushaltsvollzug bereits zum Zeitpunkt der Planerstellung 2020 offenkundig darstellte, wurden von der Fachabteilung für 2020 neue Ansätze gemeldet und von der Kämmerei eingeplant. Bei mehreren Vorhaben ging man jedoch davon aus, dass ein Mittelabruf noch erfolgt. Bei den Maßnahmen, bei denen der Mittelabruf in 2019 nicht mehr erfolgte und kein neuer Ansatz in 2020 gebildet wurde, ist ein Übertrag der nicht verbrauchten Mittel zwingend erforderlich, um die Gesamtfinanzierung der Investitionszuwendungen sicherzustellen.

 

Die weiteren Übertragungen in Höhe von 11.000 € (lfd. Nr. 38 – 40) betreffen den Erwerb beweglicher Güter (insbesondere medizinische Geräte) im Teilhaushalt 13 – Gesundheitsdienste. Dieser Übertrag ist bedingt durch die aktuelle Corona-Pandemie.

 

Insgesamt beläuft sich der Mittelübertrag auf 3.701.767 € (Vorjahr: 2.750.246 €).

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Übertragung nach § 17 GemHVO von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 3.701.767 € aus dem Haushaltsjahr 2019 nach 2020 wird zugestimmt.