Sachverhalt:
Aufgrund bundesozialgerichtlicher Rechtsprechung ist jeder
Sozialhilfeträger bzw. Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende
verpflichtet, ein schlüssiges Konzept zur Ermittlung der angemessenen Kosten
der Unterkunft zu erstellen.
Die Firma Analyse & Konzepte hat das schlüssige Konzept für den
Landkreis Kaiserslautern erstellt.
Auf dessen Grundlage wurde die Richtlinie zur Beurteilung der
sozialhilferechtlichen bzw. grundsicherungsrechtlichen Angemessenheit der
Kosten der Unterkunft, wie aus der Anlage ersichtlich, angepasst.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt das Inkrafttreten der Richtlinie zur Beurteilung
der sozialhilferechtlichen/grundsicherungsrechtlichen Angemessenheit von Kosten
der Unterkunft zum 01.07.2020.