Betreff
Richtlinien zur Beurteilung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft
Vorlage
1810/2020
Aktenzeichen
4.2/cl
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Aufgrund bundesozialgerichtlicher Rechtsprechung ist jeder Sozialhilfeträger bzw. Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende verpflichtet, ein schlüssiges Konzept zur Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft zu erstellen.

 

Die Firma Analyse & Konzepte hat das schlüssige Konzept für den Landkreis Kaiserslautern erstellt.

 

Auf dessen Grundlage wurde die Richtlinie zur Beurteilung der sozialhilferechtlichen bzw. grundsicherungsrechtlichen Angemessenheit der Kosten der Unterkunft, wie aus der Anlage ersichtlich, angepasst.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt das Inkrafttreten der Richtlinie zur Beurteilung der sozialhilferechtlichen/grundsicherungsrechtlichen Angemessenheit von Kosten der Unterkunft zum 01.07.2020.