Betreff
Überplanmäßige Ausgaben gemäß § 57 LKO i.V.m. § 100 GemO; Mehrbedarf im Katastrophenschutz für die Unterhaltung der Kreisfahrzeuge in den Verbandsgemeinden
Vorlage
1815/2020
Aktenzeichen
3.5/sp/KatS
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die kreiseigenen Katastrophenschutzfahrzeuge sind überwiegend in den Feuerwehren der Verbandsgemeinden stationiert und werden dort unterhalten. Die daraus entstehenden Kosten werden gemäß Vereinbarung zwischen dem Landkreis und den Verbandsgemeinden jährlich abgerechnet.

 

Zu den Kosten gehören u.a. Strom und Wasser, sowie der zeitliche Aufwand der hauptamtlichen Gerätwarte für Wartungen jeglicher Art an den Fahrzeugen. Die Abrechnungen werden in der Regel im 1. Quartal des Folgejahres eingereicht und vom Fachbereich Katastrophenschutz nach Prüfung erstattet.

 

Die von den Verbandsgemeinden eingereichten Kosten belaufen sich für 2019 auf 91.726,67 Euro. Im Haushalt 2019 sind im Budget 801 des Katastrophenschutzes lediglich noch rund 49.000 Euro verfügbar. Im Jahr 2019 mussten diverse Reparaturen an den Kreisfahrzeugen vorgenommen werden, die bei der Haushaltsaufstellung nicht planbar waren. Diese Mehrkosten wurden über die Deckungsfähigkeit des Budgets 801 abgewickelt. Um die Zahlungen an die Verbandsgemeinden für die Unterbringungs- und Gerätewartkosten nun leisten zu können, müssen überplanmäßige Ausgaben von rund 43.000 Euro bewilligt werden.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss stimmt den überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 43.000 Euro zu.