Sachverhalt:
Die kreiseigenen Katastrophenschutzfahrzeuge sind überwiegend in den
Feuerwehren der Verbandsgemeinden stationiert und werden dort unterhalten. Die
daraus entstehenden Kosten werden gemäß Vereinbarung zwischen dem Landkreis und
den Verbandsgemeinden jährlich abgerechnet.
Zu den Kosten gehören u.a. Strom und Wasser, sowie der zeitliche Aufwand
der hauptamtlichen Gerätwarte für Wartungen jeglicher Art an den Fahrzeugen.
Die Abrechnungen werden in der Regel im 1. Quartal des Folgejahres eingereicht
und vom Fachbereich Katastrophenschutz nach Prüfung erstattet.
Die von den Verbandsgemeinden eingereichten Kosten belaufen sich für
2019 auf 91.726,67 Euro. Im Haushalt 2019 sind im Budget 801 des
Katastrophenschutzes lediglich noch rund 49.000 Euro verfügbar. Im Jahr 2019
mussten diverse Reparaturen an den Kreisfahrzeugen vorgenommen werden, die bei
der Haushaltsaufstellung nicht planbar waren. Diese Mehrkosten wurden über die
Deckungsfähigkeit des Budgets 801 abgewickelt. Um die Zahlungen an die
Verbandsgemeinden für die Unterbringungs- und Gerätewartkosten nun leisten zu
können, müssen überplanmäßige Ausgaben von rund 43.000 Euro bewilligt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss
stimmt den überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 43.000 Euro zu.