Betreff
Sickingen-Gymnasiums Landstuhl - weiteres Vorgehen
Vorlage
1938/2020
Aktenzeichen
5.2/
Art
Beschlussvorlage

Auf Grundlage der bisherigen Planungen des Büros Christl Bruchhäuser und verschiedener Fachplaner war für die beabsichtigte Generalsanierung des Sickingen-Gymnasiums Landstuhl eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorzunehmen. Dies nicht nur im Hinblick darauf, dass die Gesamtkosten gem. Förderrichtlinie nicht mehr als 80% der Neubaukosten betragen dürfen, sondern auch hinsichtlich der Frage, wie es um die Gesamtwirtschaftlichkeit über den Lebenszyklus (50 Jahre) bestellt sein werde.

 

Die methodischen Fragen dieser Untersuchung wurden mit der ADD und der SGD-Süd (Bauabteilung) eingehend erörtert und abgestimmt.

 

Wichtigstes Ergebnis dabei war, dass die Betrachtung auch im Hinblick auf die Neuerrichtung eines gleichartigen Gebäudes (d.h. mit dem derzeitigen Raumprogramm) erfolgen sollte, um eine unmittelbare Vergleichbarkeit herzustellen. Dazu sei erläuternd darauf hingewiesen, dass der Neubau einer Schule nach dem gültigen Raumprogramm für ein vierzügiges Gymnasium eine ca. 1/3 kleinere Nutzfläche aufweisen würde als das Bestandsobjekt.

 

Zusätzlich zu dieser ergänzenden Betrachtung sollte die Berechnung des Eigenanteils des Landkreises für alle Sanierungs- und Neubauvarianten sowohl hinsichtlich der Herstellungskosten als auch hinsichtlich der Lebenszykluskosten betrachtet werden.

 

Die von den Planern erarbeiteten Zahlen gliedern sich dementsprechend in 3 Berechnungsansätze, die jeweils in den Varianten Bestandssanierung, Neubau an Ort und Stelle sowie Neubau auf einem anderen von der Stadt zur Verfügung zu stellenden Grundstück ermittelt wurden:

 

A.           Globale Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von drei Beschaffungsvarianten

B.            Vergleich Sanierung - Ersatzneubau gleicher Größe

C.            Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der förderfähigen Beschaffungsvarianten aus der Perspektive des Landkreises

 

In der Sitzung des Kreisausschusses werden die Ergebnistabellen in einer kurzen Präsentation vorgestellt. In der Kreistagssitzung werden die Berechnungen von den Planern im Detail erläutert werden.

 

Im Ergebnis zeigt sich, dass bei allen drei untersuchten Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen die Generalsanierung des Sickingen-Gymnasiums (gem. Var. 1) kostengünstiger und wirtschaftlicher als alle Neubauvarianten ist.

 

Die Kosten der Sanierung unterschreiten überdies die fördertechnische Schwelle von max. 80% der Neubaukosten.

 

Im Hinblick auf die Verwendungsfristen für die Fördermittel, insbesondere aus dem Programm KI 3.0 sollte nunmehr die Grundsatzentscheidung für das weitere Vorgehen getroffen werden.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Generalsanierung des Sickingen-Gymnasiums im Bestand gem. Variante 1 der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen weiter zu verfolgen, und mit den Planern in Abstimmung mit der Bewilligungsbehörde und der Baubehörde der SGD Süd die erforderlichen weiteren Planungsschritte anzugehen.

 

 

Im Auftrag

 

 

Gentek