Betreff
Einmündungsverbesserung K35/L387 zum Drehenthalerhof; hier: Vergabe der Bauarbeiten - Ermächtigungsbeschluss
Vorlage
1945/2020
Aktenzeichen
1.3/aw/54201
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich um eine Gemeinschaftsmaßnahme des Landes Rheinland-Pfalz und dem Kreis Kaiserslautern.

 

Das Land Rheinland-Pfalz plant den Ausbau eines Streckenabschnitts der Landesstraße L 387 zwischen Otterberg und Höringen. Der Ausbaubereich erstreckt sich von der Neumühle bis zum Birotshof.

 

Aufgrund des schlechten baulichen Zustands der Verkehrsflächen sowie grundsätzlicher Defizite in der Fahrdynamik wird der Ausbau des Straßenabschnitts auf Grund einer straßenbaufachlichen Prüfung des Landesbetriebs Mobilität (LBM) erforderlich.

 

Im Zuge dieser Ausbaumaßnahmen soll auch die Einmündung der K 35 zum Drehenthalerhof erneuert werden.

 

Die Verkehrsbelastung der beteiligten Straßenäste beträgt für 2015:

 

L387      = 2.234 KFZ/24h

 

K035/KL =    849 KFZ/24h

 

Aufgrund der vorliegenden Verkehrsbelastung findet die Bagatellklausel keine Anwendung. Der Landkreis Kaiserslautern ist entsprechend dem LStrG und den Straßenkreuzungsrichtlinien an den Umbaukosten im Verhältnis der beteiligten Fahrbahnäste zu beteiligen.

 

Der Knotenpunkt mit der K 35 wird durch die Anlage eines kleineren Fahrbahnteilers in Tropfenform zur regelkonformen Einmündung umgebaut. Die Einmündung der K 35 wird nur im Knotenpunktbereich und unmittelbar dahinter zur Anpassung an den Bestand ausgebaut.

 

Im Einmündungsbereich der K 35 wird die übergroße Mittelinsel entfernt und durch einen regelkonformen Tropfen ersetzt. Dadurch können sich die vom Drehenthalerhof kommenden Fahrzeuge rechtwinklig zur L 387 aufstellen, was die Sichtverhältnisse erheblich verbessert und somit maßgeblich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beiträgt.

 

 

Das Vorhaben ist im Haushaltsplan 2020 mit einem Ansatz von 150.000 € vorgesehen. Im Rahmen des Zuwendungsverfahrens wurden durch den LBM die Kosten für den Landkreis Kaiserslautern mit 65.000 € ermittelt.

 

Ein Zuwendungsbescheid über 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben wurde durch den LBM bereits erstellt.

 

Wie uns der LBM jetzt erst kurzfristig mitteilte, wird die Submission am 01.09.2020 erfolgen. Die Zuschlagsfrist endet am 21.09.2020. Allerdings soll die Baumaßnahme schnellstmöglich begonnen werden, sodass um eine kurzfristige Zustimmung gebeten wird. Die Terminierung erst in der nächsten Kreisausschuss-Sitzung im Oktober dieses Jahres würde die Baumaßnahme entsprechend verzögern.

 

Zur Einhaltung der Zeitplanung des LBM bittet die Verwaltung darum, dass der Kreisausschuss den Landrat ermächtigt, gegenüber dem LBM die rechtsverbindliche Zustimmung zur Vergabeempfehlung auszusprechen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss ermächtigt den Landrat, entsprechend des vom LBM vorzulegenden Vergabevorschlages, für die Bauarbeiten zur Einmündungsverbesserung K 35 – L 387 Drehenthalerhof die rechtsverbindliche Zustimmung auszusprechen.