Betreff
Schülerbeförderung; Zusätzliche Verstärkerbusse im Corona-Schülerverkehr
Vorlage
1951/2020
Aktenzeichen
3.1/sp/2410
Art
Eilentscheidungsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schulbeginn zum 17.08.2020 wurde auch wieder die Präsenzpflicht für alle Schülerinnen und Schüler an den Schulen eingeführt. Aufgrund dieser Präsenzpflicht müssen grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler, welche nach § 69 Schulgesetz einen Anspruch auf die Beförderung vom Wohnort zur Schule haben, befördert werden. Die Verkehre der Schülerbeförderung orientieren sich dabei grundsätzlich immer an dem vorhandenen Beförderungsbedarf. Die Schülerverkehre im Landkreis Kaiserslautern sind seit vielen Jahren in den regulären ÖPNV integriert. Die Gesamtkapazitäten der Fahrzeuge mit Sitz- und Stehplätzen werden entsprechend berücksichtigt. Im Regelbetrieb, ohne Bezugnahme auf die Corona-Pandemie, bestehen keine Kapazitätsprobleme. Aufgrund von Corona bestehen nun vielerorts Forderungen bei Schülerinnen und Schülern, der Eltern- und der Lehrerschaft, die Schülerverkehre durch zusätzliche Fahrzeuge zu entlasten, um damit die allerorts gültigen Hygienemaßnahmen und Abstandsgebote auch in den Schülerverkehren zu verbessern.

 

Eine Verpflichtung nach dem Personenbeförderungsgesetz oder dem Schulgesetz, zusätzliche Fahrzeuge anzubieten, besteht nicht. Auch die Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) des Landes nach dem IfSG sieht keine weiteren Maßnahmen im ÖPNV bzw. Schülerverkehr vor. Hier wird lediglich das Tragen eines MNS während der Fahrt angeordnet.

Die Bereitstellung von zusätzlichen Bussen stellt damit eine weitergehende Leistung des Landkreises Kaiserslautern dar, für die es grundsätzlich keine Ermächtigungsgrundlage gibt, die jedoch auf Grund der Infektionslage nach dem Infektionsschutzgesetz angezeigt ist. Bereits im Zuge der stufenweisen Schulöffnung im Mai dieses Jahres haben die Kommunen darauf hingewiesen, dass im Falle eines Präsenzunterrichts aller Schülerinnen und Schüler notwendige Mindestabstände in den Bussen der Schülerbeförderung nur schwer eingehalten werden können.

 

Das Land Rheinland-Pfalz hat sich zwischenzeitlich bereit erklärt, die Träger der Schülerbeförderung beim Einsatz von zusätzlichen Verkehren finanziell zu unterstützen.

Das Land Rheinland-Pfalz spricht davon, dass landesweit die Maximalzahl von 250 Bussen gefördert werden kann. Ebenfalls begrenzt sei die Fördersumme, die hierfür zur Verfügung steht. Das Verkehrsministerium in Mainz führt in einem Schreiben vom 27.08.2020 aus, dass der Pauschalbetrag auf 310,- Euro pro Bus und Tag (inklusive Fahrer) festgelegt wurde. Hiervon seien 90% förderfähig. Das Land hat am 27.08.2020 eine Förderrichtlinie dazu erlassen. In dieser Richtlinie ist jedoch besagter Tagessatz von 310,- Euro nicht ausdrücklich genannt. Der Förderzeitraum läuft gemäß der Richtlinie bis zum 31.12.2020. Unter Berücksichtigung des Förderbetrages von 310,- Euro ergäbe sich bei einer 90%igen Förderung ein Betrag von 279,- Euro pro Fahrzeug.

 

Die Kreisverwaltung Kaiserslautern hatte bereits im Vorfeld den Bedarf für mögliche zusätzliche Fahrzeuge überprüft und diese den stark frequentierten Buslinien im Landkreis zugeteilt. Es ist daher beabsichtigt, 10 zusätzliche Fahrzeuge einzusetzen. Diese verteilen sich auf die beiden Unternehmen RBW GmbH und DB Regio Bus GmbH. Verstärkt werden sollen insbesondere die Schulstandorte Ramstein-Miesenbach und Landstuhl, sowie Otterberg und Enkenbach-Alsenborn. Es werden auch nur Linien verstärkt, auf welchen ein Anspruch auf Beförderung nach Schulgesetz besteht und der Landkreis Schulwegbeförderer ist.

 

Bei den Kosten für die zehn zusätzlichen Fahrzeuge zeigt sich, dass der Landkreis Kaiserslautern einen Großteil selbst zu tragen hat.

 

 

Die nachfolgenden Kostenvoranschläge für die 10 Verstärkerbusse konnten im Vorfeld von den Beförderungsunternehmen eingeholt werden:

 

Angesetzt sind 69 Fahrttage (ab 01.09.2020) bis zum Beginn der Weihnachtsferien:

 

1 x Fahrzeug   á 577,50 Euro brutto =        39.847,50 Euro

1 x Fahrzeug   á 567,00 Euro brutto =        39.123,00 Euro

4 x Fahrzeuge á 509,25 Euro brutto =     140.553,00 Euro

1 x Fahrzeug   á 525,00 Euro brutto =        36.225,00 Euro

3 x Fahrzeuge á 493,50 Euro brutto =     102.154,50 Euro

 

                                               Gesamt:                              357.903,00 Euro

 

Förderung Land für 10 Fahrzeuge:

10 Fahrzeuge á 279,- Euro/Tag =                              192.510,00 Euro

 

Finanzierungslücke LK KL:                                           165.393,00 Euro

(dies entspricht lediglich 54% Deckung!)

 

 

Trotz der deutlichen Finanzierungslücke von rd. 45% hält die Kreisverwaltung Kaiserslautern den Einsatz der zusätzlichen Busse zur Entlastung der Schülerverkehre und unter Berücksichtigung der besonderen Lage in der Corona-Pandemie für erforderlich.

 

Im Auftrag

 

 

 

Philipp

 

Entscheidungsvorschlag:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, ab dem 01.09.2020 bei den Unternehmen RBW GmbH und DB Regio Bus GmbH insgesamt 10 zusätzliche Busse zu beauftragen, welche zunächst bis Ende des Jahres 2020 an Schultagen auf den erforderlichen Streckenabschnitten eingesetzt werden. Dies erfolgt selbstverständlich unter Beachtung und in Abhängigkeit der Entwicklung des Corona-Infektionsgeschehens.

 

 

Begründung der Eilbedürftigkeit:

 

Aufgrund der Corona-Pandemie sind durchweg Maßnahmen nach dem IfSG erforderlich, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern. In den Bussen des ÖPNV und der Schülerbeförderung ist lediglich das Tragen eines MNS vorgesehen. Ein Abstandsgebot ist nach der CoBeLVO nicht vorgesehen und mit der aktuellen Anzahl der Fahrzeuge auch nicht umzusetzen. Um die hochfrequentierten Schülerverkehre zu Schulstandorten im Landkreis Kaiserslautern zu entlasten sollen deshalb 10 zusätzliche Busse eingesetzt werden. Die Maßnahme ist erforderlich, um eine geringere Auslastung der Fahrzeuge und damit mehr Abstand zwischen den Fahrgästen zu gewährleisten. Ein Zuwarten bis zur nächsten regulären Gremiensitzung wäre nicht zu vertreten.