Sachverhalt:
Mit Schulbeginn zum
17.08.2020 wurde auch wieder die Präsenzpflicht für alle Schülerinnen und
Schüler an den Schulen eingeführt. Aufgrund dieser Präsenzpflicht müssen
grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler, welche nach § 69 Schulgesetz einen
Anspruch auf die Beförderung vom Wohnort zur Schule haben, befördert werden.
Die Verkehre der Schülerbeförderung orientieren sich dabei grundsätzlich immer
an dem vorhandenen Beförderungsbedarf. Die Schülerverkehre im Landkreis
Kaiserslautern sind seit vielen Jahren in den regulären ÖPNV integriert. Die
Gesamtkapazitäten der Fahrzeuge mit Sitz- und Stehplätzen werden entsprechend
berücksichtigt. Im Regelbetrieb, ohne Bezugnahme auf die Corona-Pandemie,
bestehen keine Kapazitätsprobleme. Aufgrund von Corona bestehen nun vielerorts
Forderungen bei Schülerinnen und Schülern, der Eltern- und der Lehrerschaft,
die Schülerverkehre durch zusätzliche Fahrzeuge zu entlasten, um damit die
allerorts gültigen Hygienemaßnahmen und Abstandsgebote auch in den
Schülerverkehren zu verbessern.
Eine Verpflichtung
nach dem Personenbeförderungsgesetz oder dem Schulgesetz, zusätzliche Fahrzeuge
anzubieten, besteht nicht. Auch die Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) des
Landes nach dem IfSG sieht keine weiteren Maßnahmen im ÖPNV bzw. Schülerverkehr
vor. Hier wird lediglich das Tragen eines MNS während der Fahrt angeordnet.
Die Bereitstellung
von zusätzlichen Bussen stellt damit eine weitergehende Leistung des
Landkreises Kaiserslautern dar, für die es grundsätzlich keine Ermächtigungsgrundlage
gibt, die jedoch auf Grund der Infektionslage nach dem Infektionsschutzgesetz
angezeigt ist. Bereits im Zuge der stufenweisen Schulöffnung im Mai dieses
Jahres haben die Kommunen darauf hingewiesen, dass im Falle eines
Präsenzunterrichts aller Schülerinnen und Schüler notwendige Mindestabstände in
den Bussen der Schülerbeförderung nur schwer eingehalten werden können.
Das Land
Rheinland-Pfalz hat sich zwischenzeitlich bereit erklärt, die Träger der
Schülerbeförderung beim Einsatz von zusätzlichen Verkehren finanziell zu
unterstützen.
Das Land
Rheinland-Pfalz spricht davon, dass landesweit die Maximalzahl von 250 Bussen
gefördert werden kann. Ebenfalls begrenzt sei die Fördersumme, die hierfür zur
Verfügung steht. Das Verkehrsministerium in Mainz führt in einem Schreiben vom
27.08.2020 aus, dass der Pauschalbetrag auf 310,- Euro pro Bus und Tag
(inklusive Fahrer) festgelegt wurde. Hiervon seien 90% förderfähig. Das Land
hat am 27.08.2020 eine Förderrichtlinie dazu erlassen. In dieser Richtlinie ist
jedoch besagter Tagessatz von 310,- Euro nicht ausdrücklich genannt. Der
Förderzeitraum läuft gemäß der Richtlinie bis zum 31.12.2020. Unter
Berücksichtigung des Förderbetrages von 310,- Euro ergäbe sich bei einer
90%igen Förderung ein Betrag von 279,- Euro pro Fahrzeug.
Die Kreisverwaltung
Kaiserslautern hatte bereits im Vorfeld den Bedarf für mögliche zusätzliche
Fahrzeuge überprüft und diese den stark frequentierten Buslinien im Landkreis
zugeteilt. Es ist daher beabsichtigt, 10 zusätzliche Fahrzeuge einzusetzen.
Diese verteilen sich auf die beiden Unternehmen RBW GmbH und DB Regio Bus GmbH.
Verstärkt werden sollen insbesondere die Schulstandorte Ramstein-Miesenbach und
Landstuhl, sowie Otterberg und Enkenbach-Alsenborn. Es werden auch nur Linien
verstärkt, auf welchen ein Anspruch auf Beförderung nach Schulgesetz besteht
und der Landkreis Schulwegbeförderer ist.
Bei den Kosten für
die zehn zusätzlichen Fahrzeuge zeigt sich, dass der Landkreis Kaiserslautern
einen Großteil selbst zu tragen hat.
Die nachfolgenden
Kostenvoranschläge für die 10 Verstärkerbusse konnten im Vorfeld von den
Beförderungsunternehmen eingeholt werden:
Angesetzt sind 69
Fahrttage (ab 01.09.2020) bis zum Beginn der Weihnachtsferien:
1 x Fahrzeug á 577,50 Euro brutto = 39.847,50 Euro
1 x Fahrzeug á 567,00 Euro brutto =
39.123,00 Euro
4 x Fahrzeuge á
509,25 Euro brutto = 140.553,00 Euro
1 x Fahrzeug á 525,00 Euro brutto =
36.225,00 Euro
3 x Fahrzeuge á
493,50 Euro brutto = 102.154,50 Euro
Gesamt: 357.903,00 Euro
Förderung Land für
10 Fahrzeuge:
10 Fahrzeuge á
279,- Euro/Tag = 192.510,00
Euro
Finanzierungslücke
LK KL: 165.393,00
Euro
(dies entspricht
lediglich 54% Deckung!)
Trotz der
deutlichen Finanzierungslücke von rd. 45% hält die Kreisverwaltung Kaiserslautern
den Einsatz der zusätzlichen Busse zur Entlastung der Schülerverkehre und unter
Berücksichtigung der besonderen Lage in der Corona-Pandemie für erforderlich.
Im Auftrag
Philipp
Entscheidungsvorschlag:
Die Verwaltung wird
ermächtigt, ab dem 01.09.2020 bei den Unternehmen RBW GmbH und DB Regio Bus
GmbH insgesamt 10 zusätzliche Busse zu beauftragen, welche zunächst bis Ende
des Jahres 2020 an Schultagen auf den erforderlichen Streckenabschnitten
eingesetzt werden. Dies erfolgt selbstverständlich unter Beachtung und in
Abhängigkeit der Entwicklung des Corona-Infektionsgeschehens.
Begründung
der Eilbedürftigkeit:
Aufgrund der
Corona-Pandemie sind durchweg Maßnahmen nach dem IfSG erforderlich, um die
Ausbreitung des Virus zu verhindern. In den Bussen des ÖPNV und der
Schülerbeförderung ist lediglich das Tragen eines MNS vorgesehen. Ein
Abstandsgebot ist nach der CoBeLVO nicht vorgesehen und mit der aktuellen
Anzahl der Fahrzeuge auch nicht umzusetzen. Um die hochfrequentierten
Schülerverkehre zu Schulstandorten im Landkreis Kaiserslautern zu entlasten
sollen deshalb 10 zusätzliche Busse eingesetzt werden. Die Maßnahme ist
erforderlich, um eine geringere Auslastung der Fahrzeuge und damit mehr Abstand
zwischen den Fahrgästen zu gewährleisten. Ein Zuwarten bis zur nächsten
regulären Gremiensitzung wäre nicht zu vertreten.