Betreff
Wahl von Mitgliedern in den Jugendhilfeausschuss
Vorlage
2021/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 71 Abs. 1 SGB VIII in Verbindung mit § 4 der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Kaiserslautern in der Fassung vom 31.08.2009 gehören dem Jugendhilfeausschuss (JHA) 25 stimmberechtigte und 17 beratende Mitglieder an. Stimmberechtigte Mitglieder sind:

 

a)    14 Mitglieder (zuzüglich des stimmberechtigten Vorsitzenden),

aus drei Fünfteln des Stimmenanteils der Vertretungskörperschaft oder von ihr gewählte Personen, die in der Jugendhilfe erfahren sind

 

b)    10 Mitglieder,

aus zwei Fünfteln des Stimmenanteils, die auf Vorschlag freier Jugendhilfeträger von der Vertretungskörperschaft gewählt werden.

 

Ergänzt zu den bereits gewählt Mitgliedern für den JHA 2019-2024 wurden der Verwaltung folgende Personen zur Wahl als beratende Mitglieder vorgeschlagen:

 

Mitglied

Stellvertreter/in

Institution

Nadine Korz

Simone Layes

Vertreter/in kath. Kirche

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, Frau Nadine Korz als beratendes Mitglied und Frau Simone Layes als ihre Stellvertreterin auf Vorschlag der katholischen Kirche in den Jugendhilfeausschuss zu wählen.