Sachverhalt:
Nach § 71 Abs. 1 SGB VIII in
Verbindung mit § 4 der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Kaiserslautern
in der Fassung vom 31.08.2009 gehören dem Jugendhilfeausschuss (JHA) 25
stimmberechtigte und 17 beratende Mitglieder an. Stimmberechtigte Mitglieder
sind:
a)
14 Mitglieder (zuzüglich des stimmberechtigten
Vorsitzenden),
aus
drei Fünfteln des Stimmenanteils der Vertretungskörperschaft oder von ihr
gewählte Personen, die in der Jugendhilfe erfahren sind
b)
10 Mitglieder,
aus
zwei Fünfteln des Stimmenanteils, die auf Vorschlag freier Jugendhilfeträger
von der Vertretungskörperschaft gewählt werden.
Ergänzt zu den
bereits gewählt Mitgliedern für den JHA 2019-2024 wurden der Verwaltung
folgende Personen zur Wahl als beratende Mitglieder vorgeschlagen:
Mitglied |
Stellvertreter/in |
Institution |
Nadine Korz |
Simone Layes |
Vertreter/in kath.
Kirche |
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem
Kreistag, Frau Nadine Korz als
beratendes Mitglied und Frau Simone
Layes als ihre Stellvertreterin auf Vorschlag der katholischen Kirche in
den Jugendhilfeausschuss zu wählen.